Anwalt Erbrecht Salzgitter – Fachanwälte finden!

Das Monument zur Stadtgeschichte in Salzgitter
Anwalt Erbrecht Salzgitter (© BildPix.de - Fotolia.com)

Das dt. Erbrecht ist komplex und folgt in zahlreichen Details nicht dem alltäglichen Verständnis. Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, das im Grundgesetz Art. 14 verankert ist. Nach § 1 Bürgerliches Gesetzbuch beginnt die Rechtsfähigkeit eines Menschen mit der Vollendung der Geburt, mit dem Ableben endet die Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Ableben erloschenen Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Im Erbrecht wird normiert, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und auf welche Weise das geschieht. Es umfasst die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Vermächtnis, Erbausschlagung, Auflagen, Erbschein, Testamentsvollstreckung etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch BGB. Erbschaften unterliegen in Deutschland der ...

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Aktuelle Rechtsfälle aus dem Fachgebiet Erbrecht werden gelöst von Rechtsanwältin Gabriele Kemper-Blume (Fachanwältin für Erbrecht) im Ort Salzgitter.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Salzgitter


Erbrecht Erbschaftsausschlagung und Anfechtung bei Irrtum
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einem aktuellen Beschluss entschieden, dass eine Erbschaftsausschlagung angefochten werden kann, selbst wenn der Erbe nicht alle möglichen Informationsquellen über die Zusammensetzung des Nachlasses genutzt hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Erbe aufgrund einer Fehlvorstellung von einer Überschuldung ausgegangen ist. ( Az. 21 W 146/23 ) Erbschaftsausschlagung und die Rolle des Irrtums Eine Erbschaftsausschlagung kann unter bestimmten Umständen angefochten werden. Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juli 2024 ist dies möglich, wenn ein Erbe seine Ausschlagungserklärung aufgrund eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses abgegeben hat (§ 119 BGB). Dies setzt jedoch voraus, dass der Irrtum für die ... weiter lesen
Erbrecht Grabpflegekosten mindern den Pflichtteil nicht
13.08.2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 26. Mai 2021 (Az. IV ZR 174/20) eine für das Erbrecht bedeutende Entscheidung getroffen und eine lange streitige Frage geklärt. Dabei wurden zwei wesentliche Fragen zu den Kosten der Grabpflege geklärt, die insbesondere für Erbrechtspraktiker von großer Relevanz sind. Der BGH stellte klar, dass Grabpflegekosten keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB darstellen und somit den Pflichtteilsanspruch nicht mindern, selbst wenn der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung eine entsprechende Auflage zur Grabpflege an die Erben gerichtet hat. Amtliche Leitsätze des Urteils: Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB. Die Kosten für die Pflege und Instandhaltung ... weiter lesen
Erbrecht LG Koblenz: Gericht bestätigt wirksame Schenkung von Sparguthaben
09.08.2024
Das Landgericht (LG) Koblenz hat am 4. Juni 2024 eine wichtige Entscheidung getroffen, die Klarheit für Verbraucher schafft, die Sparbücher als Schenkung erhalten haben. In einem aktuellen Fall ging es um die Schenkung von zwei Sparbüchern im Wert von über 92.000 Euro, die eine Frau von ihrem verstorbenen Bruder erhalten hatte. Der Kläger, ein Testamentsvollstrecker, verlangte die Herausgabe der Sparbücher und argumentierte, dass die Schenkung aufgrund fehlender Abtretungserklärungen und notarieller Beurkundung unwirksam sei. Das LG Koblenz hat die Klage jedoch abgewiesen und die Schenkung als wirksam bestätigt. Hintergrund des Falls Die Beklagte besaß zwei Sparbücher, die auf ihren verstorbenen Bruder lauteten. Der Testamentsvollstrecker forderte die Herausgabe der ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Salzgitter

Fachanwalt Erbrecht Salzgitter
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... Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz.

Wie wird im Testament der letzte Willen rechssicher gemacht?

Es besteht für den Erblasser die Möglichkeit, Erben für seinen Besitz festzulegen. Hierfür von Nöten ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in Paragraph 1937 BGB. Hier in Frage kommen der Erbvertrag oder auch ein Testament. Ebenso wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Bestimmungen auf, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Dem Erblasser ist im Testament die Möglichkeit gegeben, nicht nur Erben, sondern auch Vorerben, Miterben, Ersatzerben oder auch Nacherben festzulegen. Außerdem kann er Anordnungen festsetzen, welche von Erben zu erfüllen sind, um tatsächlich das vorgesehene Erbe zu erhalten. Überdies können auch einzelne Vermögensteile bestimmten Personen zugesprochen werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Während man indes das Testament alleine niederlegen kann, sind bei einem Erbvertrag immer mindestens zwei Personen von Nöten. Der Erbvertrag muss darüber hinaus von einem Notar beurkundet werden. In Diskrepanz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, die von einem Erbvertrag ausgeht, wesentlich höher. Liegt kein Testament beziehungsweise auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. An erster Stelle erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Allerdings ist es der Wunsch zahlreicher Ehepaare, dass nach dem Tod des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehepartner zum Alleinerben einsetzen, die beste Wahl. Demgegenüber hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Der Pflichtteil hat den Sinn den nächsten Verwandten des Erblassers einen Anteil am Nachlass zu sichern, weil sie natürliche Erben sind. Die folgenden Angehörigen haben ein Anrecht auf den Pflichtteil: Eltern, Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel), Ehepartner. Es ist indes möglich, auf den Pflichtteil zu verzichten. Der Pflichtteilsverzicht bedarf einer notariellen Beurkundung.

wie können über eine Enterbung ungeliebte Verwandte vom Erbe ausgeschlossen werden?

Wie dargelegt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Aber es ist auch möglich, auf das komplette Erbe zu verzichten. Hauptsächlich wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht dringend angeraten. Denn auch die Rechte und Pflichten aus Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Gegenüber den Nachlassgläubigern haftet der Erbe für alle Nachlassverbindlichkeiten. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Ausschlagung des Erbes sein. Auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe können die Erbausschlagung begründen. Möchte man eine Erbschaft ablehnen, muss dies deutlich beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Erbausschlagung muss binnen 6 Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erklärt werden. Ist der Erbe noch nicht volljährig, dann liegt es in den Händen des Sorgeberechtigten über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser selbstverständlich auch möglich, ungeliebte Verwandte zu enterben. Möchte man Angehörige vom Erbe ausschließen, dann muss ein Testament oder Erbvertrag niedergelegt werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Allerdings erhalten Enterbte dennoch ihren gesetzlichen Pflichtteil. Der Pflichtteil entfällt nur dann, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste z.B. ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat verübt haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.

Warum sollte bei Streit mit Miterben Hilfe bei einem Anwalt geholt werden?

Das Erbrecht ist komplex. Vor allem Rechtslaien fehlt es meist an dem dringend erforderlichen rechtlichen Grundwissen. Genau deshalb ist es nicht nur für Erben sinnvoll frühzeitig die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich in jedem Fall von einem Anwalt beraten lassen. In Salzgitter sind einige Rechtsanwälte mit einer Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht vertreten. Ein Anwalt für Erbrecht in Salzgitter ist auf der einen Seite die perfekte Anlaufstelle, wenn man sich rund um die Themen Erben und Vererben beraten lassen möchte. Der Fachanwalt für Erbrecht kann ferner die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Er kann ferner ein Klärung bei grundlegenden Fragestellungen geben wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Wie kann ein Erbstreit am besten abgewendet werden? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht aus Salzgitter ein optimaler Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder eine Testamentsanfechtung vorgenommen werden soll. Und auch wenn es zu Differenzen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Rechtsanwalt für Erbrecht aus Salzgitter nicht nur mit Rechtsrat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Darauf hingewiesen werden sollte, dass es gerade in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es nicht selten um größere Geldsummen oder Immobilien und andere Werte geht, angebracht ist, sich an einen Anwalt zu wenden, zu dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann genau mit dem Fachwissen in Theorie und Praxis dienen, das gewährleistet, dass Klienten optimal vertreten und beraten sind.

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