Anwalt Erbrecht Schwäbisch Gmünd – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Schwäbisch Gmünd (© helloSG - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist in seiner Vielgestaltigkeit und aufgrund der unterschiedlichsten Lebenssachverhalte eine extrem komplexe rechtliche Materie. Nach § 1 Bürgerliches Gesetzbuch beginnt die Rechtsfähigkeit einer Person mit der Vollendung der Geburt, mit dem Ableben endet die Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verschiedenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Rechte und Pflichten, die mit dem Tod des Verblichenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird geregelt, wie sich der Besitzübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst unter anderen Regelungen zum Erbschein, zur Erbfolge, zur Testamentsvollstreckung, zum Testament, zum Vermächtnis etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch BGB. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Schwäbisch Gmünd


Erbrecht Erbschaftsausschlagung und Anfechtung bei Irrtum
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einem aktuellen Beschluss entschieden, dass eine Erbschaftsausschlagung angefochten werden kann, selbst wenn der Erbe nicht alle möglichen Informationsquellen über die Zusammensetzung des Nachlasses genutzt hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Erbe aufgrund einer Fehlvorstellung von einer Überschuldung ausgegangen ist. ( Az. 21 W 146/23 ) Erbschaftsausschlagung und die Rolle des Irrtums Eine Erbschaftsausschlagung kann unter bestimmten Umständen angefochten werden. Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juli 2024 ist dies möglich, wenn ein Erbe seine Ausschlagungserklärung aufgrund eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses abgegeben hat (§ 119 BGB). Dies setzt jedoch voraus, dass der Irrtum für die ... weiter lesen
Erbrecht Grabpflegekosten mindern den Pflichtteil nicht
13.08.2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 26. Mai 2021 (Az. IV ZR 174/20) eine für das Erbrecht bedeutende Entscheidung getroffen und eine lange streitige Frage geklärt. Dabei wurden zwei wesentliche Fragen zu den Kosten der Grabpflege geklärt, die insbesondere für Erbrechtspraktiker von großer Relevanz sind. Der BGH stellte klar, dass Grabpflegekosten keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB darstellen und somit den Pflichtteilsanspruch nicht mindern, selbst wenn der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung eine entsprechende Auflage zur Grabpflege an die Erben gerichtet hat. Amtliche Leitsätze des Urteils: Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB. Die Kosten für die Pflege und Instandhaltung ... weiter lesen
Erbrecht LG Koblenz: Gericht bestätigt wirksame Schenkung von Sparguthaben
09.08.2024
Das Landgericht (LG) Koblenz hat am 4. Juni 2024 eine wichtige Entscheidung getroffen, die Klarheit für Verbraucher schafft, die Sparbücher als Schenkung erhalten haben. In einem aktuellen Fall ging es um die Schenkung von zwei Sparbüchern im Wert von über 92.000 Euro, die eine Frau von ihrem verstorbenen Bruder erhalten hatte. Der Kläger, ein Testamentsvollstrecker, verlangte die Herausgabe der Sparbücher und argumentierte, dass die Schenkung aufgrund fehlender Abtretungserklärungen und notarieller Beurkundung unwirksam sei. Das LG Koblenz hat die Klage jedoch abgewiesen und die Schenkung als wirksam bestätigt. Hintergrund des Falls Die Beklagte besaß zwei Sparbücher, die auf ihren verstorbenen Bruder lauteten. Der Testamentsvollstrecker forderte die Herausgabe der ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Schwäbisch Gmünd

Fachanwalt Erbrecht Schwäbisch Gmünd
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Das sollte man über das Erben und Vererben wissen

Es besteht für den Erblasser die Möglichkeit, Erben für seinen Nachlass festzulegen. Hierfür erforderlich ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch. Hier in Frage kommen der Erbvertrag oder auch ein Testament. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Regelungen für den Erbfall hinterlegt. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Miterben und Nacherben, Ersatzerben und Vorerben bestimmt werden. Der Erblasser kann ferner z.B. Anordnungen festhalten, die ein Erbe zu erfüllen hat, um auch wirklich in den Genuss des Erbes zu kommen. Obendrein können auch einzelne Gegenstände bestimmten Personen zugesprochen werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Im Unterschied zum Testament kann ein Erbvertrag nicht alleine niedergelegt werden. Vielmehr sind stets mindestens zwei Personen von Nöten. Der Erbvertrag muss darüber hinaus von einem Notar beurkundet werden. Im Gegensatz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, die von einem Erbvertrag ausgeht, deutlich höher. Liegt kein Testament bzw. auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, sind primär die Kinder erbberechtigt. Allerdings ist es der Wunsch zahlreicher Ehepaare, dass nach dem Versterben des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehepartner zum Alleinerben einsetzen, die erste Wahl. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt allerdings gewissen Grenzen. Denn nahen Verwandten steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Er ist nicht auf die Überlassung von Nachlassgegenständen ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit auf der einen Seite und den Interessen der Familie andererseits. Pflichtteilsberechtigt sind die folgenden Angehörigen: Eltern, Ehepartner, direkte Nachkommen und deren Abkömmlinge. Es besteht die Möglichkeit auf einen Verzicht auf den Pflichtteil. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form eines Notariatsaktes abgegeben werden.

Das Erbe ausschlagen – Gründe und Hintergründe

Wie ausgeführt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Aber es ist auch möglich, auf das komplette Erbe zu verzichten. Ein Erbverzicht ist gerade dann dringend in Betracht zu ziehen, wenn der Erblasser stark verschuldet war. Denn auch die Rechte und Pflichten aus Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für alle Nachlassverbindlichkeiten. Daneben kann die Erbausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Möchte man eine Erbschaft ausschlagen, muss das ausdrücklich beim Nachlassgericht erklärt werden. Man hat in der Regel 6 Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht auszuschlagen. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter achtzehn Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Erbausschlagung zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser natürlich auch möglich, ungeliebte Verwandte zu enterben. Die Enterbung der nahen Verwandten muss im Testament oder in einem Erbvertrag erfolgen. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Den Pflichtteil erhalten sie bloß dann nicht, wenn sie sich nachweislich erbunwürdig gezeigt haben. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste z.B. ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat verübt haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.

Ein Fachanwalt im Erbrecht ist der richtige Ansprechpartner bei allen Fragen und Problemen im Erbrecht

Das Erbrecht ist komplex. Vor allem Rechtslaien fehlt es meist an dem unbedingt nötigen rechtlichen Grundwissen. Genau darum ist es sowohl Erblassern als auch Erben unbedingt angeraten, frühzeitig einen Anwalt zum Erbrecht zu konsultieren. In Schwäbisch Gmünd sind etliche Anwälte und Anwältinnen mit einer Erbrechtskanzlei vertreten. Ein Anwalt im Erbrecht aus Schwäbisch Gmünd ist auf der einen Seite der optimale Ansprechpartner, wenn es um die Gestaltung eines Testaments oder auch die Testamentsauslegung geht. Er kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden und ebenso als Nachlassverwalter oder auch die Nachlasspflegschaft übernehmen. Ferner kann er dabei helfen, Antworten auf grundlegende Rechtsfragen zu bekommen wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Wie kann ein Streit um das Erbe am besten verhindert werden? Zum anderen ist ein Anwalt im Erbrecht aus Schwäbisch Gmünd ein optimaler Ansprechpartner, wenn es Streit um das Erbe gibt oder eine Testamentsanfechtung vorgenommen werden soll. Und auch wenn es zu Differenzen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Anwalt im Erbrecht in Schwäbisch Gmünd nicht nur mit rechtlichem Rat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Weil es bei Erbschaften nicht selten um größere Werte und Beträge geht, sollte die Rechtsvertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Anwälten für Erbrecht überlassen werden. Gerade ein Fachanwalt im Erbrecht kann auf diese dringend nötigen fundierten Kenntnisse im Erbrecht zurückgreifen.

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