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Rechtsanwalt in Straubing
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Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, das im GG verankert ist. Seit seiner Schaffung um 1870 ist es im Wesentlichen unverändert geblieben. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet dies auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verschiedenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Rechte und Pflichten, die mit dem Tod des Verblichenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird geregelt, wie sich der Vermögensübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst die gewillkürte und gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Vermächtnis, Erbausschlagung, Auflagen, Erbschein, Testamentsvollstreckung etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch Bürgerliches Gesetzbuch. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Das Testament: Die letztwillige Verfügung hieb- und ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Straubing


Erbrecht „Vermachen“ statt „vererben“ kann Erbschaftsteuer sparen
München (jur). Wenn Ausländer eine in Deutschland gelegene Immobilie vererben, wird darauf eigentlich Erbschaftsteuer fällig. Ist auch die Empfängerin im Ausland, können sie dies dank einer Gesetzeslücke aber umgehen, indem sie die Immobilie als „Vermächtnis“ weitergeben, wie am Dienstag, 28. Februar 2023, der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: II R 37/19). Die Gesetzeslücke sei seit Jahren bekannt, sei aber nie geschlossen worden.   Die Erblasserin im Streitfall lebte in der Schweiz. Ihr gehörte eine Wohnung in München, die sie einer Nichte in den USA „vermacht“ hatte. Die Tante starb 2013, 2014 wurde die Nichte ins Grundbuch eingetragen. Das Finanzamt forderte daraufhin Erbschaftsteuer. Doch statt zu zahlen, zog die ... weiter lesen
Erbrecht Kinder haften für ihre verstorbenen Eltern
Kassel (jur). Stehen nach dem Tod eines Versicherten noch Rückforderungen der Rentenversicherung aus, gehen diese mit in den Nachlass ein. Die Rentenversicherung darf das Geld daher bei den Erben eintreiben, wie am Mittwoch, 8. Februar 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az.: B 5 R 2/22 R).  Im konkreten Fall geht es um eine Rückforderung von 5.230 Euro gegen eine Frau aus Hessen. Sie hatte dies nicht akzeptiert und geklagt. Doch noch vor dem Urteil des Sozialgerichts starb die Frau. Ihr Ehemann und alleiniger Erbe setzte das Verfahren fort. Doch das Sozialgericht und auch das Landessozialgericht gaben der Rentenversicherung recht.  Unterdessen war aber auch der Ehemann verstorben. Jeweils zur Hälfte traten eine eheliche und eine nichteheliche Tochter sein Erbe an. Die ... weiter lesen
Erbrecht Erbe trägt Risiko für unwirksames Testament
Celle (jur). Stellt sich ein Testament wegen einer psychischen Erkrankung der Erblasserin als unwirksam heraus, muss der zunächst bedachte Erbe auch noch nach Jahren alles wieder herausgeben. Selbst wenn der Erbe den Nachlass im guten Glauben angenommen hat, trägt er das Risiko für die Unwirksamkeit des Testaments, wie das Oberlandesgericht (OLG) Celle in seiner mündlichen Verhandlung vom 22. November 2022 deutlich machte (Az.: 6 U 2/22). Nach Rücknahme der Berufung wurde so das gleichgerichtete Urteil des Landgerichts Hannover rechtskräftig (Urteil vom 27. Dezember 2021, Az.: 12 O 189/20).  Im konkreten Fall hatte eine alleinstehende und kinderlose Frau ihr Vermögen von mehreren Millionen Euro ihrem langjährigen Steuerberater vermacht. Zunächst legte sie dies 2008 in ihrem Testament und dann 2014 noch ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Straubing

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Es ist dem Erblasser gemäß dem § 1937 BGB möglich, Erben für seinen Besitz zu bestimmen. Hierfür von Nöten ist eine Verfügung, die einer bestimmten Form zu entsprechen hat. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Ebenso wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Bestimmungen auf, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Dem Erblasser ist im Testament die Möglichkeit gegeben, nicht nur Erben, sondern auch Miterben, Vorerben, Ersatzerben oder auch Nacherben zu bestimmen. Es ist ferner möglich, Anordnungen aufzustellen, welche erfüllt sein müssen, um das Erbe tatsächlich zu erhalten. Auch einzelne Vermögensgegenstände können einzeln verteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Während man jedoch das Testament alleine niederlegen kann, sind bei einem Erbvertrag stets mindestens 2 Personen erforderlich. Überdies bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. Aufgrund der u.a. notariellen Beurkundung kommt dem Erbvertrag im Vergleich zum Testament eine wesentlich stärkere Bindungswirkung zu. Liegt kein Testament bzw. auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgesetzten Hierarchie. Allerdings wünschen viele Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Vermögens ist. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehepartner zum Alleinerben einsetzen, die erste Wahl. Zwar hat der Erblasser grundsätzlich das Recht, seinen Besitz frei aufzuteilen, doch findet die Testierfreiheit im Pflichtteilsrecht ihre Grenzen. Denn nahen Angehörigen steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Der Pflichtteil hat den Sinn den nächsten Verwandten des Erblassers einen Anteil am Nachlass zu sichern, weil sie natürliche Erben sind. Pflichtteilsberechtigt sind die folgenden Angehörigen: Ehegatte, direkte Nachkommen, Enkel, Urenkel, Eltern. Allerdings ist auch ein Verzicht auf den Pflichtteil möglich. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form eines Notariatsaktes abgegeben werden.

Das Erbe ausschlagen – Gründe und Hintergründe

Wie dargelegt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Aber es ist auch möglich, auf das komplette Erbe zu verzichten. Hauptsächlich wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht unbedingt empfohlen. Denn auch die Pflichten und Rechte aus Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Neben Schulden können auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Soll ein Erbverzicht erfolgen, dann muss das fristgemäß dem Nachlassgericht mitgeteilt werden. Man hat in der Regel 6 Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht auszuschlagen. Ist der Erbe minderjährig, dann liegt es in den Händen des Sorgeberechtigten über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Möglichkeit, ein Erbe abzulehnen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Will man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Testament oder ein Erbvertrag erforderlich. Darin werden die Personen festgelegt, die erben sollen. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Der Pflichtteil fällt nur dann weg, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste beispielsweise ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat verübt haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.

Streit mit Miterben? Holen Sie sich Rat und Unterstützung bei einem Rechtsanwalt

Das Erbrecht ist diffizil und für den Laien nur schwer zu verstehen. Aus diesem Grund tut man nicht nur als zukünftiger Erblasser gut daran, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, sondern auch als Erbe - und das nicht erst, wenn der Erbschein eintrifft. In Straubing sind ein paar Fachanwälte und Fachanwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht zählt. Ein Anwalt zum Erbrecht aus Straubing ist zum einen der ideale Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag niederzulegen. Er kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden und ebenfalls als Nachlassverwalter oder auch die Nachlasspflegschaft übernehmen. Er kann zudem ein Klärung bei grundlegenden Fragestellungen geben wie: Was ist im persönlichen Fall besser, ein Erbvertrag oder ein Testament? Was sind die Mankos einer Erbengemeinschaft? Auf der anderen Seite ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht aus Straubing ein perfekter Ansprechpartner für jeden, der eine Testamentsanfechtung anstrebt oder wenn ein Erbstreit im Raum steht. Und auch wenn es Differenzen mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Rechtsanwalt für Erbrecht in Straubing als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Klienten durchzusetzen. Darauf hingewiesen werden sollte, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es häufig um größere Geldsummen oder Immobilien und andere Werte geht, angebracht ist, sich an einen Anwalt zu wenden, zu dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt im Erbrecht kann genau mit dem Fachwissen in Theorie und Praxis dienen, das gewährleistet, dass Mandanten bestens beraten und vertreten sind.

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