Anwalt Erbrecht Ahaus – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Ahaus (© Stephan Sühling - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist die Ganzheit derjenigen Rechtsnormen, die die vermögensrechtlichen Konsequenzen des Todes eines Menschen regeln. Mit dem Ableben eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. Nach dem Tod erlöschen alle Pflichten und Rechte. An die Stelle des Verschiedenen tritt ein anderes Rechtssubjekt, welches zum Träger der Rechte und Pflichten wird. Im Erbrecht wird normiert, wie sich der Vermögensübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst Regelungen u.a. zur Testamentsvollstreckung, zum Erbschein, zum Pflichtteil, zur Erbausschlagung, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Der letzte Wille – Testament und Erbvertrag - Grundlegendes zur Erbschaft

Nach § 1937 BGB kann der Erblasser durch eine formbedürftige und einseitige Verfügung von Todes wegen Erben bestimmen. Hier in Frage kommen der Erbvertrag oder auch ein Testament. Das ...

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Rechtsprobleme aus dem Schwerpunkt Erbrecht bearbeitet Rechtsanwalt Wilhelm Böcker (Fachanwalt für Erbrecht) im Ort Ahaus.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Ahaus


Erbrecht OLG Oldenburg bestätigt: Testament auf Kneipenblock rechtsgültig
Ein ungewöhnlicher Testamentfall, verhandelt vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg unter dem Aktenzeichen 3 W 96/23 , hat für Aufsehen gesorgt: Ein Gastwirt aus dem Ammerland verfasste sein Testament auf einem Kneipenblock, welches von seiner Partnerin, die sich als Alleinerbin sah, beim Nachlassgericht zur Erteilung eines Erbscheins eingereicht wurde. Kneipenblock-Testament: Gericht zweifelt letzten Willen an Ein Gastwirt hinterließ nach seinem Ableben ein Testament, das auf einem im Gastraum gefundenen Kneipenblock notiert war. Darauf stand unter Datum und Unterschrift der Spitzname einer Person – „X“ – mit dem Vermerk „X bekommt alles“. Seine Lebensgefährtin, überzeugt, dass sie mit „X“ gemeint sei, strebte nach dem Erbschein. Das Amtsgericht Westerstede erkannte in dem ... weiter lesen
Erbrecht Testamentserstellung - Ihr letzter Wille in rechtssicherer Form
18.10.2023
Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen für die Nachlassregelung in Erfüllung gehen. In diesem Rechtstipp möchte ich Sie über die verschiedenen Arten von Testamenten, die erforderliche Form, die sichere Hinterlegung, den Inhalt von Testamenten sowie Vermächtnisse und Auflagen informieren. 1. Testamente - Verschiedene Arten: Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten von Testamenten: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament wird eigenhändig und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterzeichnet. Das öffentliche Testament wird vor einem Notar oder einem anderen dazu berechtigten Amtsträger errichtet. Welche Form in ... weiter lesen
Erbrecht Erbengemeinschaft - Rechte, Pflichten und Lösungswege
18.10.2023
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben . Dies tritt in der Regel ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder dieses keine eindeutige Regelung zur Erbfolge enthält. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft werden als Miterben bezeichnet und haben gemeinsam Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. 1. Verfügen über Nachlassgegenstände: In einer Erbengemeinschaft haben alle Miterben ein Mitberechtigungsrecht an den Nachlassgegenständen. Das bedeutet, dass keiner der Miterben allein über die Vermögenswerte verfügen kann. Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung aller Miterben für Verfügungen, wie beispielsweise den Verkauf von Immobilien oder anderen Vermögenswerten. 2. Verwaltung des Nachlasses: Die ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Ahaus

... Testament stellt genau wie der Erbvertrag Bestimmungen für den Erbfall auf. Im Testament hat der Erblasser u.a. die Option neben den Erben auch Ersatzerben, Vorerben, Miterben oder Nacherben zu bestimmen. Der Erblasser kann ferner z.B. Anordnungen festhalten, die ein Erbe zu erfüllen hat, um auch wirklich in den Genuss des Erbes zu kommen. Überdies können auch einzelne Vermögensteile bestimmten Personen zugesprochen werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Jedoch kann der Erbvertrag im Gegensatz zum Testament in keinem Fall alleine verfasst werden. Es müssen vielmehr immer mindestens 2 Personen zugegen sein. Überdies bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. Im Gegensatz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, die von einem Erbvertrag ausgeht, deutlich höher. Hat der Verblichene kein Testament oder einen Erbvertrag niedergelegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgesetzten Hierarchie. Allerdings wünschen viele Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Besitzes ist. Ist das der Fall, dann sollte ein sogenanntes Ehegattentestament verfasst werden. In diesem können sich Ehepartner im Falle des Todes als Alleinerbe einsetzen. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt jedoch gewissen Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass zu, der sogenannte Pflichtteil. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist nicht auf die Überlassung von Gegenständen aus dem Nachlass ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Der Sinn des Pflichtteilsrechts besteht darin, dem Pflichtteilsberechtigten wenigstens die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu sichern. Pflichtteilsberechtigt sind die folgenden Angehörigen: Eltern, Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), Ehepartner. Es ist auch möglich, auf den Pflichtteil zu verzichten. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form eines Notariatsaktes abgegeben werden.

Auf das Erbe verzichten – Gründe, Folgen, Vorgehen und Erben unter 18 Jahren

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch eine Option, die Erbschaft auszuschlagen. Ein Erbverzicht ist vor allem dann dringend in Betracht zu ziehen, wenn der Erblasser überschuldet war. Denn Schulden werden genauso vererbt wie Vermögen. Gegenüber den Nachlassgläubigern haftet der Erbe für alle Nachlassverbindlichkeiten. Neben Schulden können auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Möchte man eine Erbschaft ablehnen, muss das ausdrücklich beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erklärt werden. Ist der Erbe minderjährig, dann liegt es in den Händen des Sorgeberechtigten über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Möchte man Verwandte enterben, dann muss ein Testament oder Erbvertrag verfasst werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Wissen sollte man, dass zwar Angehörige vom Erbe ausgeschlossen werden können, diese aber nichtsdestoweniger, handelt es sich um nahe Angehörige, den Pflichtteil erhalten. Der Pflichtteil entfällt nur dann, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste z.B. ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat verübt haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.

Möchte man sein Recht durchsetzen, dann sollte man sich bei erbrechtlichen Differenzen umgehend an einen Rechtsanwalt wenden

Der rechtliche Bereich des Erbens ist komplex und nicht selten spielen größere Summen an Geld bzw. wertvolle Immobilien eine Rolle. Genau darum ist es sowohl Erblassern als auch Erben unbedingt empfohlen, rechtzeitig einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu konsultieren. In Ahaus sind einige Fachanwälte und Fachanwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht zählt. Ein Anwalt zum Erbrecht in Ahaus ist auf der einen Seite der optimale Ansprechpartner, wenn es um die Gestaltung eines Testaments oder auch die Testamentsauslegung geht. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Nachlassverwalter oder als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Überdies kann er dabei helfen, Antworten auf grundlegende Rechtsfragen zu erhalten wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Was sind die Nachteile einer Erbengemeinschaft? Auf der anderen Seite ist ein Anwalt im Erbrecht in Ahaus ein perfekter Ansprechpartner für jeden, der ein Testament anfechten möchte oder wenn ein Erbstreit im Raum steht. Auch wenn es in einer Erbengemeinschaft zu einem Streit gekommen ist, kann der Anwalt aus Ahaus zum Erbrecht tatkräftig zur Seite stehen. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es nicht selten um größere Geldbeträge oder Immobilien und andere Sachwerte geht, sinnvoll ist, sich an einen Anwalt zu wenden, zu dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt im Erbrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über die erforderliche fachliche Kompetenz, die gewährleistet, dass Mandanten die ideale Basis haben, um zu ihrem Recht zu kommen.

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