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Das Erbrecht ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Es ist ein weitläufiger Rechtsbereich, in dem es zu äußerst schwierigen Verhältnissen kommen kann. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet das auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. Nach dem Tod erlöschen sämtliche Pflichten und Rechte. An die Stelle des Verschiedenen tritt ein anderes Rechtssubjekt, welches zum Träger der Rechte und Pflichten wird. Im Erbrecht wird geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen bekommt und auf welche Weise das geschieht. Es umfasst unter anderen Regelungen zum Erbschein, zur Erbfolge, zum Testament, zur Testamentsvollstreckung, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des BGB. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Das Testament und der Erbvertrag – der letzte Wille

Es ist dem Erblasser gemäß dem § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch möglich, Erben für sein Vermögen zu bestimmen. Hierfür erforderlich ist eine Verfügung, die einer bestimmten Form ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Bamberg


Erbrecht OLG Oldenburg bestätigt: Testament auf Kneipenblock rechtsgültig
Ein ungewöhnlicher Testamentfall, verhandelt vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg unter dem Aktenzeichen 3 W 96/23 , hat für Aufsehen gesorgt: Ein Gastwirt aus dem Ammerland verfasste sein Testament auf einem Kneipenblock, welches von seiner Partnerin, die sich als Alleinerbin sah, beim Nachlassgericht zur Erteilung eines Erbscheins eingereicht wurde. Kneipenblock-Testament: Gericht zweifelt letzten Willen an Ein Gastwirt hinterließ nach seinem Ableben ein Testament, das auf einem im Gastraum gefundenen Kneipenblock notiert war. Darauf stand unter Datum und Unterschrift der Spitzname einer Person – „X“ – mit dem Vermerk „X bekommt alles“. Seine Lebensgefährtin, überzeugt, dass sie mit „X“ gemeint sei, strebte nach dem Erbschein. Das Amtsgericht Westerstede erkannte in dem ... weiter lesen
Erbrecht Testamentserstellung - Ihr letzter Wille in rechtssicherer Form
18.10.2023
Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen für die Nachlassregelung in Erfüllung gehen. In diesem Rechtstipp möchte ich Sie über die verschiedenen Arten von Testamenten, die erforderliche Form, die sichere Hinterlegung, den Inhalt von Testamenten sowie Vermächtnisse und Auflagen informieren. 1. Testamente - Verschiedene Arten: Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten von Testamenten: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament wird eigenhändig und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterzeichnet. Das öffentliche Testament wird vor einem Notar oder einem anderen dazu berechtigten Amtsträger errichtet. Welche Form in ... weiter lesen
Erbrecht Erbengemeinschaft - Rechte, Pflichten und Lösungswege
18.10.2023
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben . Dies tritt in der Regel ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder dieses keine eindeutige Regelung zur Erbfolge enthält. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft werden als Miterben bezeichnet und haben gemeinsam Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. 1. Verfügen über Nachlassgegenstände: In einer Erbengemeinschaft haben alle Miterben ein Mitberechtigungsrecht an den Nachlassgegenständen. Das bedeutet, dass keiner der Miterben allein über die Vermögenswerte verfügen kann. Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung aller Miterben für Verfügungen, wie beispielsweise den Verkauf von Immobilien oder anderen Vermögenswerten. 2. Verwaltung des Nachlasses: Die ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Bamberg

Fachanwalt Erbrecht Bamberg
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... zu entsprechen hat. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Das Testament stellt genau wie der Erbvertrag Regelungen für den Erbfall auf. Dem Erblasser ist im Testament die Möglichkeit gegeben, nicht nur Erben, sondern auch Vorerben, Miterben, Ersatzerben oder auch Nacherben zu bestimmen. Außerdem kann er Anordnungen festlegen, die von Erben zu erfüllen sind, um tatsächlich das vorgesehene Erbe zu bekommen. Auch einzelne Vermögensgegenstände können einzeln verteilt werden. Neben dem Testament macht es auch ein Erbvertrag möglich, Vermögen aufzuteilen und Anordnungen zu treffen. Während man indes das Testament alleine verfassen kann, sind bei einem Erbvertrag immer mindestens 2 Personen von Nöten. Der Erbvertrag muss darüber hinaus von einem Notar beurkundet werden. Darauf hinzuweisen ist, dass dem Erbvertrag eine deutlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament u.a. wegen der notariellen Beurkundung. Hat der Verblichene keinen Erbvertrag oder kein Testament niedergelegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Zunächst erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Jedoch wünschen zahlreiche Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Besitzes ist. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament verfasst werden. Allerdings hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird nur in Form von Geld beglichen. Ein Anspruch auf Aushändigung einzelner Gegenstände besteht nicht. Der Pflichtteil hat den Sinn den nächsten Angehörigen des Erblassers einen Anteil am Nachlass zu sichern, weil sie natürliche Erben sind. Die folgenden Verwandten haben ein Anrecht auf den Pflichtteil: Eltern, Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), Ehepartner. Es besteht die Möglichkeit auf einen Pflichtteilsverzicht. Der Pflichtteilsverzicht bedarf einer notariellen Beurkundung.

Schulden des Erblassers: ein guter Grund für einen Erbverzicht

Wie angesprochen ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber ebenso besteht die Möglichkeit, auf die gesamte Erbschaft zu verzichten. Vor allem wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht dringend angeraten. Denn Schulden werden genauso vererbt wie Werte. Für den Erben gilt: er haftet für alle Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Ausschlagung des Erbes sein. Auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe können die Erbausschlagung begründen. Möchte man ein Erbe nicht antreten, dann muss dies beim Nachlassgericht erklärt werden. Man hat normalerweise sechs Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht abzulehnen. Ist der Erbe minderjährig, dann liegt es in den Händen des Sorgeberechtigten über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser selbstverständlich auch möglich, ungeliebte Verwandte zu enterben. Möchte man Verwandte vom Erbe ausschließen, dann muss ein Testament oder Erbvertrag niedergelegt werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Wissen sollte man, dass zwar Verwandte enterbt werden können, diese aber nichtsdestoweniger, handelt es sich um nahe Verwandte, den Pflichtteil erhalten. Außer ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Erbunwürdig ist beispielsweise ein Kind, das dem Erblasser nachweislich nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser verübt hat.

Bei Streit mit Miterben oder einer angestrebten Testamentsanfechtung sollte man unverzüglich Unterstützung bei einem Anwalt einholen

Der rechtliche Bereich des Erbens ist komplex und nicht selten spielen größere Summen an Geld beziehungsweise wertvolle Immobilien eine Rolle. Genau aus diesem Grund ist es nicht nur für Erben angebracht frühzeitig den Rat eines Rechtsanwalts im Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. In Bamberg sind einige Rechtsanwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Anwalt im Erbrecht aus Bamberg ist auf der einen Seite der optimale Ansprechpartner, wenn es um die Testamentsgestaltung oder auch die Auslegung eines Testaments geht. Er kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden und ebenfalls als Nachlassverwalter oder auch die Nachlasspflegschaft übernehmen. Auch kann er bei der Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen helfen wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Was sind die Mankos einer Erbengemeinschaft? Auf der anderen Seite ist ein Anwalt für Erbrecht in Bamberg ein perfekter Ansprechpartner für jeden, der ein Testament anfechten möchte oder wenn ein Erbstreit im Raum steht. Und auch wenn es Streit mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Anwalt im Erbrecht in Bamberg als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Klienten durchzusetzen. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es häufig um größere Geldsummen oder Immobilien und andere Werte geht, sinnvoll ist, sich an einen Anwalt zu wenden, zu dessen Kernkompetenzen das Erbrecht zählt. Gerade ein Fachanwalt für Erbrecht kann auf diese unbedingt nötigen fundierten Kenntnisse im Erbrecht zurückgreifen.

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