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Jetzt Profil anlegenDas Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 21 W 26/25 ) entschied: Ein zerrissenes Testament im Schließfach ändert die gesetzliche Erbfolge nicht. Zerrissenes Testament im Schließfach entdeckt Der Erblasser war in letzter Ehe kinderlos mit der Beteiligten zu 2) verheiratet. Nach seinem Tod beantragte diese einen Erbschein basierend auf der gesetzlichen Erbfolge. Das Nachlassgericht stellte einen Erbschein aus, der die Ehefrau sowie die Mutter des Erblassers als Erben auswies. Zwei Monate später öffneten die Beteiligte zu 2) und ein Vertreter der Mutter das Schließfach des Erblassers. Dort fanden sie ein handschriftliches Testament, das den Beteiligten zu 1) begünstigte, jedoch längs in der Mitte zerrissen war. Der Beteiligte zu 1) stellte daraufhin Antrag auf Einziehung des bereits erteilten Erbscheins,...
weiter lesenDas Berliner Testament ist eine häufig gewählte Form der testamentarischen Regelung, insbesondere von Ehepaaren. Bei dieser Form des Testaments setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, was nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Partners mit dem Nachlass geschehen soll. Diese Regelung bietet Vorteile, birgt jedoch auch Risiken, vor allem in Bezug auf die Erbschaftssteuer. Berliner Testament als Alternative zur gesetzlichen Erbfolge Im deutschen Erbrecht regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die gesetzliche Erbfolge im Fall des Versterbens eines Erblassers. Dabei stehen dem überlebenden Ehepartner, den Kindern und gegebenenfalls weiteren Angehörigen Erbansprüche zu. Die gesetzliche Erbfolge ist jedoch oft nicht auf die speziellen Wünsche und...
weiter lesenDas Landgericht Frankenthal (Az. 8 O 189/24 ) entschied, dass ein Erbe seine Annahme anfechten kann, wenn er sich über die Überschuldung des Nachlasses irrt. Testamentarischer Erbe soll Beerdigungskosten zahlen Im zugrunde liegenden Fall hatte der Verstorbene seinen Sohn aus erster Ehe testamentarisch als Erben eingesetzt. Der Kontakt zwischen Vater und Sohn war vor dem Tod abgebrochen. Nach dem Ableben übernahm die Ehefrau des Verstorbenen, also die Witwe, die Beerdigungskosten in Höhe von rund 7.500 Euro. Anschließend verlangte sie Ersatz vom Sohn, da dieser das Erbe nicht fristgerecht ausgeschlagen hatte. Der Sohn erklärte daraufhin die Anfechtung der Erbschaftsannahme. Er gab an, nicht gewusst zu haben, dass durch die Bestattungskosten der Nachlass überschuldet sei und diese Schulden zu den...
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