Das Erbrecht ist in der BRD ein Grundrecht, das im GG verankert ist. Seit seiner Schaffung um 1870 ist es im Wesentlichen unverändert geblieben. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet das auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verschiedenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Rechte und Pflichten, die mit dem Tod des Verstorbenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird normiert, wie sich der Besitzübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst die gewillkürte und gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Vermächtnis, Erbausschlagung, Auflagen, Erbschein, Testamentsvollstreckung etc. Gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Erbschaften unterliegen in der BRD der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz. Was Erblasser und Erben in jedem Fall wissen sollten ...
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Fachanwalt Dr. Alexander Wirich mit Rechtsanwaltskanzlei in Villingen-Schwenningen unterstützt Mandanten bei rechtlichen Fragen im Themenbereich Erbrecht.

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Mit dem Tod des Eigentümers geht ein Grundstück kraft Gesetzes auf die Erben über. Das Grundbuch erfährt davon nichts. Es bleibt auf den Verstorbenen eingetragen und ist von diesem Moment an unrichtig – manchmal über Jahre, gelegentlich über Jahrzehnte. Wer als Erbe nichts unternimmt, verliert dabei zunächst nichts. Er verschenkt aber eine Frist, die der Gesetzgeber ausdrücklich für ihn geschaffen hat: Wird die Berichtigung binnen zwei Jahren seit dem Erbfall beantragt, erhebt das Grundbuchamt keine Gebühr. Danach wird die Eintragung voll berechnet. Bei einem Grundstück von 300.000 Euro sind das 635 Euro, bei 800.000 Euro 1.415 Euro. Dieser Beitrag erklärt, wie die Frist läuft, was sie genau erfasst und welche Gestaltungsfehler die Befreiung trotz fristgerechten Handelns kosten. Rechtsnatur: Berichtigung,...
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Erbrecht und Erbschaftsteuer Volle Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer BFH, Urteil vom 17. Juni 2026 – II R 25/23, veröffentlicht am 20. August 2026. Die Pauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG steht nicht nur Erben, sondern auch Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten offen. Im entschiedenen Auslandsfall erhielt die einzige in Deutschland steuerpflichtige Erwerberin trotz lediglich 13,20 € tatsächlicher Kosten den vollen damaligen Pauschbetrag von 10.300 €. Eine Kürzung im Verhältnis ihres Vermächtnisses zum Gesamtnachlass lehnte der BFH ab. Praxisfolge: Die Pauschale ist in der Erklärung auch bei Vermächtnissen und geltend gemachten Pflichtteilen anzusetzen. Bei mehreren in Deutschland...
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BFH-RECHTSPRECHUNG · STEUERRECHT · VERMÖGENSÜBERTRAGUNG IN DER FAMILIE BFH kippt Besteuerung fiktiver Zinsen bei zinsloser Kaufpreisstundung in der Familie BFH, Urteil vom 24.03.2026 – VIII R 30/24 Wer eine Immobilie oder andere Vermögenswerte innerhalb der Familie verkauft und dem Erwerber gestattet, den Kaufpreis zinslos in Raten zu begleichen, musste bislang mit einer unangenehmen steuerlichen Überraschung rechnen: Das Finanzamt unterstellte einen fiktiven Zinsanteil in jeder Rate und besteuerte diesen als Kapitalertrag – unabhängig davon, ob tatsächlich Zinsen geflossen waren. Mit Urteil vom 24.03.2026 (VIII R 30/24) hat der Bundesfinanzhof (BFH) dieser Praxis eine klare Absage erteilt und seine langjährige...
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Wie bereits erwähnt ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber genauso besteht die Möglichkeit, auf die komplette Erbschaft zu verzichten. Hauptsächlich wenn die Erbschaft aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft dringend ausschlagen. Denn ebenso wie Werte gehen auch Schulden auf den Erben über. Gegenüber den Nachlassgläubigern haftet der Erbe für alle Nachlassverbindlichkeiten. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Erbausschlagung sein. Auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe können die Erbausschlagung begründen. Möchte man ein Erbe nicht antreten, dann muss das beim Nachlassgericht erklärt werden. Man hat normalerweise 6 Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht auszuschlagen. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter 18 Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Aber nicht nur Erben können das Erbe ausschlagen. Auch der Erblasser kann ungeliebte Angehörige vom Erbe ausschließen. Möchte man Verwandte vom Erbe ausschließen, dann muss ein Erbvertrag oder ein Testament niedergelegt werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Ausgenommen ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste z.B. ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat verübt haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.
Das Erbrecht ist komplex. Vor allem Rechtslaien fehlt es meist an dem dringend erforderlichen rechtlichen Grundwissen. Genau deshalb ist es sowohl Erblassern als auch Erben dringend empfohlen, rechtzeitig einen Anwalt zum Erbrecht zu konsultieren. In Villingen-Schwenningen sind einige Anwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Fachanwalt zum Erbrecht aus Villingen-Schwenningen ist zum einen der beste Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Nachlassverwalter oder als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Ferner kann er dabei helfen, Antworten auf grundsätzliche Rechtsfragen zu bekommen wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Was ist angebrachter, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht in Villingen-Schwenningen ein optimaler Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder eine Testamentsanfechtung vorgenommen werden soll. Und auch wenn es Streit mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Rechtsanwalt zum Erbrecht aus Villingen-Schwenningen als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Mandanten durchzusetzen. Angemerkt werden sollte, dass es, da es bei Erbschaften oftmals um größere finanzielle Summen oder andere Werte geht, angebracht ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich auf den Bereich des Erbrechts spezialisiert hat. Gerade ein Fachanwalt zum Erbrecht kann auf diese unbedingt erforderlichen fundierten Fachkenntnisse im Erbrecht zurückgreifen.