Anwalt Erbrecht Weimar – Fachanwälte finden!

Rechtsanwälte in Weimar
Anwalt Erbrecht Weimar (© Volker Z - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist in seiner Vielgestaltigkeit und aufgrund der unterschiedlichsten Lebenssachverhalte eine extrem komplexe rechtliche Materie. Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit eines Menschen mit der Vollendung der Geburt, mit dem Ableben endet die Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Ableben erloschenen Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Im Erbrecht wird geregelt, wie sich der Besitzübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst Regelungen u.a. zum Erbschein, zur Testamentsvollstreckung, zum Pflichtteil, zur Erbausschlagung, zum Vermächtnis und so weiter. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des BGB. Erbschaften unterliegen in der BRD der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz.

Dies sollte man über das Erben und Vererben wissen

Es ist dem Erblasser gemäß dem Paragraphen 1937 Bürgerliches Gesetzbuch möglich, Erben für seinen Besitz festzulegen. Hierfür von Nöten ist eine ...

Mehr lesen

IHRE SUCHE: NEUE SUCHE

ⓘ BEWERTUNGSKRITERIEN
Sortiere nach
Carl-von-Ossietzky-Straße 67 a
99423 Weimar

Zum juristischen Thema Erbrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwältin Fee-Marie Witzleben (Fachanwältin für Erbrecht) mit Sitz in Weimar.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Weimar


Erbrecht Erbfallkostenpauschale auch für „Nacherben“
München (jur). Sieht ein Testament vor, dass zunächst der Ehepartner und dann beispielsweise die Kinder erben sollen, sind dies zwei getrennte „Erbfälle“. Daher können zunächst der Ehemann als „Vorerbe“ und dann auch die Kinder als „Nacherben“ bei der Erbschaftsteuer die „Erbfallkostenpauschale“ absetzen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 4. Mai 2023, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: II R 3/20). Ein Nachweis, dass im Zusammenhang mit dem Erbe Kosten entstanden sind, sei dafür nicht nötig.  Gerade bei Ehepaaren mit Kindern sind solche Testamente inzwischen üblich. Auch im Streitfall hatte die Erblasserin bestimmt, dass nach ihrem Tod zunächst ihr Ehemann erben soll, als Nacherbin dann aber ihre Nichte.  Für die Nichte setzte das Finanzamt ... weiter lesen
Erbrecht Pflichtteil beantragt heißt noch nicht Pflichtteil erhalten
Frankfurt/Main (jur). Setzen sich Eltern zunächst gegenseitig als Erben ein, hängt die Wirkung einer „Pflichtteilsstrafklausel“ von ihrer konkreten Formulierung ab. Das zeigt ein am Montag, 6. März 2023, bekanntgegebener Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 21 W 104/22). Eine Klausel, die an den „Erhalt“ des Pflichtteils anknüpft, setzt danach „einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus.“  Mehr als die Hälfte der Ehepaare vereinbaren inzwischen ein sogenanntes Berliner Testament, in dem sie sich zunächst gegenseitig als Erben einsetzen. Erst nach dem Tod auch des zweiten Elternteils sind dann die Kinder sogenannte Schlusserben.  Dennoch können Kinder auch schon nach dem Tod des ersten Elternteils einen bestimmten Pflichtteil beantragen. Um dies zu verhindern, wird ... weiter lesen
Erbrecht „Vermachen“ statt „vererben“ kann Erbschaftsteuer sparen
München (jur). Wenn Ausländer eine in Deutschland gelegene Immobilie vererben, wird darauf eigentlich Erbschaftsteuer fällig. Ist auch die Empfängerin im Ausland, können sie dies dank einer Gesetzeslücke aber umgehen, indem sie die Immobilie als „Vermächtnis“ weitergeben, wie am Dienstag, 28. Februar 2023, der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: II R 37/19). Die Gesetzeslücke sei seit Jahren bekannt, sei aber nie geschlossen worden.   Die Erblasserin im Streitfall lebte in der Schweiz. Ihr gehörte eine Wohnung in München, die sie einer Nichte in den USA „vermacht“ hatte. Die Tante starb 2013, 2014 wurde die Nichte ins Grundbuch eingetragen. Das Finanzamt forderte daraufhin Erbschaftsteuer. Doch statt zu zahlen, zog die ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Weimar

Fachanwalt Erbrecht Weimar
Fachanwalt Erbrecht Weimar (© Volker Z - Fotolia.com)
... Verfügung, die einer bestimmten Form zu entsprechen hat. Hier in Frage kommen der Erbvertrag oder auch ein Testament. Ebenso wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Regelungen auf, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Nacherben und Miterben, Ersatzerben und Vorerben festgelegt werden. Außerdem kann er Anordnungen festsetzen, die von Erben zu erfüllen sind, um tatsächlich das vorgesehene Erbe zu bekommen. Ferner können im Testament selbstverständlich auch Gegenstände an bestimmte Personen verteilt werden. Neben dem Testament macht es auch ein Erbvertrag möglich, Vermögen aufzuteilen und Anordnungen zu treffen. Jedoch kann der Erbvertrag im Gegensatz zum Testament in keinem Fall alleine niedergelegt werden. Es müssen vielmehr immer mind. 2 Personen zugegen sein. Er muss überdies von einem Notar beurkundet werden. Darauf hinzuweisen ist, dass dem Erbvertrag eine wesentlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament u.a. wegen der notariellen Beurkundung. Sofern kein Erbvertrag und kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. An erster Stelle erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Allerdings ist es der Wunsch vieler Ehepaare, dass nach dem Versterben des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehepartner zum Alleinerben einsetzen, die erste Wahl. Demgegenüber hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn nahen Angehörigen steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Der Sinn des Pflichtteilsrechts besteht darin, dem Pflichtteilsberechtigten zumindest die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu sichern. Die folgenden Angehörigen haben ein Anrecht auf den Pflichtteil: Eltern, Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), Ehepartner. Allerdings ist auch ein Verzicht auf den Pflichtteil möglich. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form eines Notariatsaktes abgegeben werden.

Erbrecht - Anspruch auf den Pflichtteil auch bei Enterbung

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch eine Option, die Erbschaft auszuschlagen. Ein Erbverzicht ist vor allem dann unbedingt in Betracht zu ziehen, wenn der Erblasser stark verschuldet war. Denn Schulden werden in gleichem Maße vererbt wie Werte. Für den Erben gilt: er haftet für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Neben Schulden können auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Möchte man ein Erbe nicht antreten, dann muss das beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Frist für die Ausschlagung eines Erbes beläuft sich in der Regel auf sechs Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter achtzehn Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser natürlich auch möglich, ungeliebte Angehörige zu enterben. Möchte man Verwandte enterben, dann muss ein Erbvertrag oder ein Testament niedergelegt werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Wichtig ist es zu wissen, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Der Pflichtteil fällt nur dann weg, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Erbunwürdig ist z.B. ein Kind, das dem Erblasser nachweislich nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser begangen hat.

Streit mit Miterben? Holen Sie sich Rat und Unterstützung bei einem Anwalt

Das Erbrecht ist diffizil und für den Rechtslaien nur schwer zu verstehen. Genau deshalb ist es sowohl Erblassern als auch Erben dringend empfohlen, rechtzeitig einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu kontaktieren. In Weimar sind einige Rechtsanwälte mit einer Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht ansässig. Ein Rechtsanwalt zum Erbrecht in Weimar ist auf der einen Seite die perfekte Anlaufstelle, wenn man sich rund um die Themen Erben und Vererben beraten lassen möchte. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Testamentsvollstrecker oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Auch kann er bei der Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen helfen wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Was ist angebrachter, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Zum anderen ist ein Anwalt für Erbrecht aus Weimar ein optimaler Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder eine Testamentsanfechtung vorgenommen werden soll. Und auch wenn es zu Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Anwalt im Erbrecht aus Weimar nicht nur mit Rechtsrat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Angemerkt werden sollte, dass es, da es bei Erbschaften nicht selten um größere finanzielle Summen oder andere Werte geht, angebracht ist, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisiert hat. Ein Fachanwalt zum Erbrecht verfügt sowohl theoretisch als auch praktisch über die erforderliche fachliche Kompetenz, die gewährleistet, dass Mandanten die ideale Basis haben, um zu ihrem Recht zu gelangen.

Autor:
Anwaltssuche filtern





Mind. 4 Sterne (0)




Rechtstipp - Autor (0)
Dr. / LLM (0)

Direkte Links