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Anwalt Erbrecht Wiesbaden – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Wiesbaden (© pure-life-pictures / fotolia.com)

Das Erbrecht ist in seiner Vielfältigkeit und wegen der unterschiedlichsten Lebenssachverhalte eine extrem schwierige rechtliche Materie. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet das auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Tode erloschenen Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Im Erbrecht wird normiert, wie sich der Vermögensübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst Regelungen u.a. zum Erbschein, zur Testamentsvollstreckung, zur Erbausschlagung, zum Pflichtteil, zum Vermächtnis und so weiter. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch BGB. Erbschaften unterliegen in der BRD der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz. Wie wird der letzte Wille in Testament und Erbvertrag rechtssicher gemacht? Es ist dem Erblasser gemäß dem Paragraphen 1937 Bürgerliches Gesetzbuch möglich, Erben für sein Vermögen zu bestimmen. Hierfür von Nöten ist ...

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5 Fachanwälte für Erbrecht in Wiesbaden
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Rechtsanwältin • Fachanwältin für Erbrecht
Beate Borchert
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Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Rechtsgebiet Erbrecht bearbeitet Rechtsanwältin Beate Borchert (Fachanwältin für Erbrecht) aus der Gegend von Wiesbaden.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Martin Klemm
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Rechtsanwalt Martin Klemm mit Fachanwaltsbüro in Wiesbaden bearbeitet Rechtsfälle fachmännisch bei juristischen Auseinandersetzungen zum Rechtsbereich Erbrecht.

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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Peter Schirmer
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Fachanwalt Peter Schirmer mit Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden unterstützt Mandanten als Rechtsbeistand im Fachbereich Erbrecht.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Werner Foerster
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Fachanwalt Werner Foerster mit Anwaltskanzlei in Wiesbaden bietet anwaltliche Hilfe als Rechtsbeistand im Fachbereich Erbrecht.

Rechtsanwältin • Fachanwältin für Erbrecht
Monika Peschkes
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Rechtsanwältin Monika Peschkes mit Fachanwaltskanzlei in Wiesbaden hilft als Rechtsanwalt Mandanten kompetent bei rechtlichen Fragen aus dem Fachgebiet Erbrecht.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Wiesbaden


Aktuelles zum Erb-, Steuer- und Sozialrecht
25.08.2026Jörg SeppeltErbrecht
Herr  Jörg Seppelt

  Erbrecht und Erbschaftsteuer Volle Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer BFH, Urteil vom 17. Juni 2026 – II R 25/23, veröffentlicht am 20. August 2026. Die Pauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG steht nicht nur Erben, sondern auch Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten offen. Im entschiedenen Auslandsfall erhielt die einzige in Deutschland steuerpflichtige Erwerberin trotz lediglich 13,20 € tatsächlicher Kosten den vollen damaligen Pauschbetrag von 10.300 €. Eine Kürzung im Verhältnis ihres Vermächtnisses zum Gesamtnachlass lehnte der BFH ab. Praxisfolge: Die Pauschale ist in der Erklärung auch bei Vermächtnissen und geltend gemachten Pflichtteilen anzusetzen. Bei mehreren in Deutschland...

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Zinslose Ratenzahlung innerhalb der Familie
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(1 Bewertung)29.07.2026Thorsten MeißnerErbrecht
Herr  Thorsten Meißner

BFH-RECHTSPRECHUNG  ·  STEUERRECHT  ·  VERMÖGENSÜBERTRAGUNG IN DER FAMILIE BFH kippt Besteuerung fiktiver Zinsen bei zinsloser Kaufpreisstundung in der Familie   BFH, Urteil vom 24.03.2026 – VIII R 30/24 Wer eine Immobilie oder andere Vermögenswerte innerhalb der Familie verkauft und dem Erwerber gestattet, den Kaufpreis zinslos in Raten zu begleichen, musste bislang mit einer unangenehmen steuerlichen Überraschung rechnen: Das Finanzamt unterstellte einen fiktiven Zinsanteil in jeder Rate und besteuerte diesen als Kapitalertrag – unabhängig davon, ob tatsächlich Zinsen geflossen waren. Mit Urteil vom 24.03.2026 (VIII R 30/24) hat der Bundesfinanzhof (BFH) dieser Praxis eine klare Absage erteilt und seine langjährige...

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Testament erstellen - Grundlagen, Formen und praktische Hinweise
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(2 Bewertungen)31.05.2026Andrea BaumannErbrecht
Frau  Andrea Baumann

Testament erstellen: Grundlagen, Formen und praktische Hinweise Ein Testament ist eine höchstpersönliche Willenserklärung. Darin legen Sie fest, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Sie entscheiden, wer was erhält – müssen dabei aber bestimmte gesetzliche Regeln beachten. Rechtliche Grundlagen in Deutschland In Deutschland richten sich Testamente nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere nach den erbrechtlichen Regelungen in den §§ 1937 ff. BGB. Testierfähigkeit In der Regel müssen Sie volljährig sein, also mindestens 18 Jahre alt und in der Lage, Bedeutung und Folgen Ihres Handelns zu verstehen. Ohne Testierfähigkeit ist ein Testament unwirksam....

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Über Fachanwälte für Erbrecht in Wiesbaden

Fachanwalt Erbrecht Wiesbaden
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... eine Verfügung, die einer bestimmten Form zu entsprechen hat. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Genau wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Bestimmungen auf, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Nacherben und Miterben, Ersatzerben und Vorerben festgelegt werden. Es ist überdies möglich, Anordnungen zu fixieren, welche erfüllt sein müssen, um das Erbe tatsächlich zu erhalten. Darüber hinaus können im Testament selbstverständlich auch Gegenstände an bestimmte Personen verteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nicht alleine niedergelegt werden. Vielmehr sind stets mind. 2 Personen von Nöten. Der Erbvertrag muss ferner von einem Notar beurkundet werden. Im Gegensatz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, welche von einem Erbvertrag ausgeht, deutlich höher. Hat der Verstorbene kein Testament oder einen Erbvertrag niedergelegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgesetzten Hierarchie. Allerdings ist es der Wunsch vieler Ehepaare, dass nach dem Versterben des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehepartner zum Alleinerben einsetzen, die beste Wahl. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt allerdings gewissen Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Besitz zu, der sogenannte Pflichtteil. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird nur in Form von Geld beglichen. Ein Anspruch auf Aushändigung einzelner Nachlassgegenstände besteht nicht. Der Pflichtteil hat den Zweck den nächsten Angehörigen des Erblassers einen Anteil am Nachlass zu sichern, weil sie natürliche Erben sind. Die folgenden Angehörigen haben ein Anrecht auf den Pflichtteil: Ehegatte, direkte Nachkommen, Enkel, Urenkel, Eltern. Allerdings ist auch ein Pflichtteilsverzicht möglich. Der Verzicht auf den Pflichtteil muss vor einem Notar abgeschlossen werden, Paragraph 2348 BGB.

Welche Gründe können vorliegen, um das Erbe auszuschlagen?

Wie bereits erwähnt ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber genauso besteht die Möglichkeit, auf die komplette Erbschaft zu verzichten. Ein Erbverzicht ist vor allem dann unbedingt in Betracht zu ziehen, wenn der Erblasser überschuldet war. Denn Schulden werden in gleichem Maße vererbt wie Vermögen. Für den Erben gilt: er haftet für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Daneben kann die Ausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Soll ein Erbverzicht erfolgen, dann muss das gemäß der Frist dem Nachlassgericht mitgeteilt werden. Die Frist für eine Erbausschlagung beläuft sich in der Regel auf 6 Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter achtzehn Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Erbausschlagung zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser selbstverständlich auch möglich, ungeliebte Angehörige zu enterben. Möchte man Angehörige enterben, dann muss ein Testament oder Erbvertrag verfasst werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Allerdings erhalten Enterbte dennoch ihren gesetzlichen Pflichtteil. Ausgenommen ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Von Erbunwürdigkeit spricht man z.B. im Falle eines Kindes, das eine Straftat verübt hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Vertritt ein Rechtsanwalt im Erbrecht Mandanten bei Bedarf auch vor Gericht oder ist er nur beratend tätig?

Das Erbrecht ist komplex und für den Rechtslaien kaum zu verstehen. Genau deshalb ist es nicht nur für Erben sinnvoll frühzeitig die Unterstützung eines Rechtsanwalts im Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. In Wiesbaden sind etliche Rechtsanwälte mit einer Erbrechtskanzlei ansässig. Ein Rechtsanwalt zum Erbrecht in Wiesbaden ist zum einen der beste Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag niederzulegen. Er kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden und ebenfalls als Nachlassverwalter oder auch die Nachlasspflegschaft übernehmen. Er kann zudem ein Klärung bei grundlegenden Fragen geben wie: Was ist im persönlichen Fall besser, ein Testament oder eine Erbvertrag? Was ist angebrachter, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Auf der anderen Seite ist ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Wiesbaden ein perfekter Ansprechpartner für jeden, der ein Testament anfechten möchte oder wenn ein Erbstreit im Raum steht. Und auch wenn es Differenzen mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Anwalt zum Erbrecht aus Wiesbaden als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Mandanten durchzusetzen. Weil es bei Erbschaften nicht selten um größere Werte und Beträge geht, sollte die Vertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Rechtsanwälten für Erbrecht überlassen werden. Ein Fachanwalt im Erbrecht kann genau mit dem Fachwissen in Theorie und Praxis dienen, das sicherstellt, dass Mandanten optimal beraten und vertreten sind.

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