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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht
Alkoholabhängigkeit: Kann einem Arbeitnehmer wegen Alkoholkonsums gekündigt werden?
Inwieweit Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen Alkoholkonsums kündigen dürfen, ist unterschiedlich. Näheres erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Vergleichbar einfach ist eine Kündigung normalerweise dann, wenn eine Kündigung wegen dem Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz als einem verhaltensbezogenen Kündigungsgrund in Betracht kommt. Diese ist dann am einfachsten, wenn am Arbeitsplatz ein Alkoholverbot ausgesprochen worden ist, gegen das der Arbeitnehmer nachweislich verstoßen hat. Allerdings muss der Arbeitnehmer normalerweise erst einmal abgemahnt werden.
Anders ist die rechtliche Situation, wenn es sich bei dem Arbeitnehmer um keinen Gelegenheitstrinker handelt, sondern der Alkoholkonsum aufgrund einer festgestellten Alkoholabhängigkeit erfolgt. Das Problem besteht hier darin, ... weiter lesen
Strafrecht
Welche rechtlichen Folgen hat eine Ohrfeige?
Bei einer Ohrfeige handelt es sich um kein Kavaliersdelikt. Welche Sanktionen drohen dem Täter? Kann eine Ohrfeige ausnahmsweise gerechtfertigt sein?
So manchem ist schon die Hand ausgerutscht, weil er sich durch sein Gegenüber provoziert gefühlt hat und hat dieser Person eine Ohrfeige verpasst. Doch dies stellt keine Lappalie dar.
Ohrfeige kann Straftat sein
Zunächst einmal könnte sich der Betreffende wegen Körperverletzung gem. § 223 StGB strafbar gemacht haben. Der Straftatbestand der Körperverletzung liegt dann vor, wenn ein anderer körperlich misshandelt beziehungsweise in seiner Gesundheit verletzt wird. Unter einer Körperverletzung ist jede üble, unangemessene Behandlung zu verstehen, die das körperliche Wohlbefinden oder die ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Kündigung wegen Auffordern zum Krankfeiern
Wer als Chef seine Mitarbeiter zum Krankmelden ohne Vorliegen einer Erkrankung auffordert, muss mit seiner Kündigung durch den Arbeitgeber rechnen.
In der Geschäftsstelle einer Bank wurden die Mitarbeiter immer mal wieder krank. Allerdings konnten von der Bank beauftragte Gutachter keine Ursache feststellen. Da reichte es dem Vorgesetzten. Um die Gutachter davon überzeugen zu können, dass die örtlichen Verhältnisse nicht ordnungsgemäß waren, forderte er seine Untergebenen zum Krankfeiern auf. Folglich sah das Büro für die Gutachter am Tage ihres Besuches wie ausgestorben aus. Als die Sache aufflog, gab es jedoch handfesten Ärger.
Der Arbeitgeber sprach aufgrund dessen gegen den Vorgesetzten die fristlose Kündigung aus. Doch der leitende Mitarbeiter wehrte sich ... weiter lesen