Bahnhofstr. 31, 73728 Esslingen
Herzlich Willkommen Schön, dass Sie mich gefunden haben. Als Fachanwalt für Familienrecht und Testamentsvollstrecker (AGT) gehört zu meiner Philosophie die Rundumbetreuung von Partnerschaft und Familie. Zu meinen Schwerpunkten gehören daher insbesondere das Familienrecht …
Anna-Schieber-Weg 12, 73732 Esslingen
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Wer eine Eigenblutbehandlung in einer Heilpraktikerpraxis anbietet, bewegt sich nicht automatisch außerhalb strenger medizinrechtlicher Vorgaben. Die Entscheidung betrifft die Frage, wann die Blutentnahme für Eigenblutverfahren unter einen Arztvorbehalt fallen kann. Betroffen sind vor allem Heilpraktiker, die nichthomöopathische Eigenbluttherapien anbieten, sowie Personen, die solche Behandlungen in Anspruch nehmen wollen. Das Wichtigste in Kürze Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer selbstständigen Heilpraktikerin nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführerin wandte sich gegen Entscheidungen, mit denen ihr die Entnahme von Blut zur Herstellung nichthomöopathischer Eigenblutprodukte untersagt wurde. Nach den angegriffenen Entscheidungen fallen solche...
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Wenn ein Kind im Schulalltag auf feste Hilfe angewiesen ist, kann der Wechsel von einer individuellen 1:1-Schulbegleitung zu einem Pool-System für Familien als Risiko erscheinen. Der Fall zeigt: Entscheidend kann auch sein, ob der bisherige Bedarf künftig durch ein anderes schulisches Unterstützungssystem gedeckt wird. Betroffen ist die Organisation von Schulassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe. Das Sozialgericht Gelsenkirchen hat im Eilverfahren den Antrag abgelehnt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Aufhebung der bisherigen Einzelbegleitung anzuordnen. Die Bewilligung der 1:1-Schulbegleitung wurde ab dem 01.08.2026 aufgehoben; der Träger ging davon aus, dass der Bedarf ab diesem Zeitpunkt durch eine systemische Schulassistenz gedeckt wird. Das Wichtigste in Kürze Ein Schüler...
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Wer schwer krank ist, kann im Asylverfahren nicht allein darauf verwiesen werden, dass es im Herkunftsland grundsätzlich Ärzte oder Medikamente gibt. Entscheidend kann sein, ob die Behandlung nach einer Rückkehr tatsächlich erreichbar ist. Das kann besonders dann eine Rolle spielen, wenn eine Person ohne familiäre Unterstützung, ohne gesicherte Arbeit und mit laufendem Medikamentenbedarf zurückkehren müsste. Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Fall aus Aserbaidschan entschieden: Eine theoretisch vorhandene Versorgung reicht nicht immer aus. Das Wichtigste in Kürze Das Verwaltungsgericht Köln verpflichtete das Bundesamt, für den Kläger zu 2 aus Aserbaidschan Abschiebungsverbote festzustellen. Der Betroffene leidet an Epilepsie und ist dauerhaft auf regelmäßige Medikamente angewiesen. Nach...
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