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Fabian Symann
SYMANN LAW Kanzlei für Arbeitsrecht & Erbrecht
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Wunschkündigung: Kündigung auf Wunsch des Arbeitnehmers
Was tun, wenn Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch eine Kündigung erhalten möchten? Will ein Arbeitnehmer aus dem Betrieb des Arbeitgebers ausscheiden, hat dies durchaus weitreichende Konsequenzen.
So hat der Arbeitnehmer nach Ausspruch der Kündigung für einen Zeitraum von insgesamt zwölf Wochen keinen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld I. Die sogenannte Sperrzeit tritt ein. Im Falle der Kündigung durch den Arbeitgeber würde die Bundesagentur für Arbeit dagegen ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld I zahlen. Bittet der Arbeitnehmer zur Umgehung der Sperrzeit seinen Arbeitgeber, die Kündigung auszusprechen, was dieser sodann tut, spricht man von einer sogenannten Wunschkündigung. Welche juristischen Konsequenzen gehen mit dieser Art der ... weiter lesen