In Deutschland wird ca. jede dritte Ehegemeinschaft geschieden, die Scheidungsquote in der BRD liegt damit bei über 40 %. Gesetzlich geregelt findet sich die Ehescheidung im Familienrecht. Das Familienrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Verwandtschaft, Familie, Ehe oder aufgrund einer eingetragenen Lebensgemeinschaft miteinander in einer Beziehung stehen. Um eine Ehegemeinschaft mit Rechtskraft zu scheiden, ist ein Beschluss eines Richters des örtlich zuständigen Familiengerichts erforderlich. Grundsätzliche Voraussetzung für eine Scheidung ist die Einhaltung des Trennungsjahres. Wie die Scheidung letztendlich abläuft, darauf haben die Ehepartner einen gewissen Einfluss. Das betrifft nicht nur die Scheidungsdauer, sondern auch die Kosten der Scheidung. Am schnellsten kann eine eheliche Gemeinschaft geschieden werden, wenn sich die Ehepartner über alle Punkte wie Aufteilung des Hausrats, Sorgerecht und Unterhalt einig sind. In diesem Fall, wenn sich die Ehegatten einig sind, spricht man von einer einvernehmlichen Ehescheidung. Im ...
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Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Fachgebiet Familienrecht beantwortet Rechtsanwalt Michael Zimmermann (Fachanwalt für Familienrecht) aus der Stadt Ansbach.
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Zum Fachgebiet Familienrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Frank Hussennether (Fachanwalt für Familienrecht) mit Fachanwaltsbüro in Ansbach.
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Wer ohne Ehevertrag verheiratet ist, lebt meist in der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Im Scheidungsfall wird nicht alles pauschal halbiert. Entscheidend ist, wer während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat. Die Hälfte der Differenz ist auszugleichen (§ 1378 Abs. 1 BGB). Damit der Anspruch belastbar ist, kommt es auf Stichtage, vollständige Auskünfte und eine saubere Bewertung an. Die Stichtage: Eheschließung, Trennung, Zustellung Für die Berechnung müssen die Zeitpunkte sauber getrennt werden: Anfangsvermögen: Vermögen bei Eheschließung abzüglich Schulden (§ 1374 Abs. 1 BGB). Trennungszeitpunkt: wichtig als Kontroll- und Auskunftsstichtag (§ 1379 BGB), gerade bei späteren Vermögensbewegungen....
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In hochstrittigen Trennungen scheitern Unterhalt und Zugewinn selten an der Rechtslage, sondern an fehlenden Zahlen. Der eine legt keine Belege vor, der andere „rechnet ins Blaue“. Ohne belastbare Einkommens- und Vermögensdaten lassen sich Unterhaltsansprüche nicht seriös beziffern und Zugewinnfragen nicht sauber klären. Der Schlüssel ist deshalb nicht die sofortige Zahlungsklage, sondern eine konsequente, strukturierte Auskunftsdurchsetzung. Im Unterhaltsrecht ist die zentrale Norm § 1605 Abs. 1 BGB. Danach kann ein Unterhaltsberechtigter vom Unterhaltspflichtigen Auskunft über dessen Einkünfte und Vermögen verlangen, soweit dies für die Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Praktisch umfasst das nicht nur...
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Nach einer Trennung eskaliert der Konflikt häufig nicht zuerst beim Unterhalt oder Zugewinn, sondern ganz praktisch in der gemeinsamen Wohnung: Wer bleibt dort wohnen, wer zieht aus? Wer nimmt welche Möbel mit? Wer zahlt Miete, Nebenkosten oder Kreditraten, wenn einer geht und der andere bleibt? Genau hier werden schnell Fakten geschaffen – und genau hier entscheidet sich oft, ob die nächsten Monate geordnet oder hochstrittig verlaufen. Rechtlich ist zu trennen zwischen der Trennungszeit und der Zeit nach der Scheidung. In der Trennungszeit richtet sich die Frage der Wohnungszuweisung nach § 1361b Abs. 1 BGB. Danach kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil davon zur alleinigen Nutzung überlässt, soweit dies erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu...
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Soll eine Ehe geschieden werden, gibt es eine Reihe an zentralen Punkten, die geklärt werden müssen. Eine tragende Rolle spielt hier die Klärung der Unterhaltsfragen, sprich der Kindesunterhalt und der Ehegattenunterhalt müssen geregelt werden. Alles, was mit dem Unterhalt in Zusammenhang steht, findet sich rechtlich im Unterhaltsrecht normiert. Auf der einen Seite gilt es dabei zu klären, ob ein Unterhalt an den Ehegatten zu zahlen ist. Hierzu gehört z.B. der Trennungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt oder auch der Betreuungsunterhalt. Sind in der Ehe Kinder geboren worden muss ferner berechnet werden, wieviel Kindesunterhalt zu leisten ist und ob das andere Elternteil womöglich nur in der Lage ist, den Mindestunterhalt zu bezahlen. Als Grundlage zur Berechnung von Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt dient dabei regelmäßig die Düsseldorfer Tabelle. Neben der Unterhaltsfrage muss jedoch vor allem in Bezug auf die Kinder vieles weitere klargelegt werden. Hier wird es in erster Linie um das Umgangsrecht, das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehen. Nachdem die Scheidung der Eltern dramatische psychische Konsequenzen für die gemeinsamen Kinder haben kann, sollte in Erwägung gezogen werden, sich durch das Jugendamt oder auch einen freien Träger der Jugendhilfe beraten zu lassen. Sollte ein Unterhaltsvorschuss von Nöten sein, dann ist auch in diesem Fall der richtige Ansprechpartner das Jugendamt.
Hat man jedoch rechtliche Fragen wie nach Unterhaltschulden und Strafe oder der Wirksamkeit eines Verzichts auf Unterhalt, dann ist ein Rechtsanwalt für Familienrecht der richtige Ansprechpartner. In Ansbach sind einige Rechtsanwälte für Familienrecht mit einer Rechtsanwaltskanzlei vertreten. Entscheidet man sich dafür, eine Scheidungsberatung bei einem Fachanwalt im Familienrecht aus Ansbach in Anspruch zu nehmen, wird dieser alle offenen Fragen fachkundig beantworten wie z.B.: wie kann ich das alleinige Sorgerecht erhalten? Kommt eine Härtefallscheidung für mich in Frage? Macht es Sinn, eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder einen Ehevertrag schriftlich zu fixieren? Was hat es mit der Gütertrennung, der Gütergemeinschaft, dem Versorgungsausgleich und dem Zugewinnausgleich auf sich? Bekomme ich oder mein Ex-Partner das Kindergeld? Wer kriegt es? Wer kriegt den PKW bei einer Ehescheidung?
Entscheidet man sich nach der Rechtsberatung den Scheidungsanwalt mit der Ehescheidung zu beauftragen, wird sich dieser um alle Belange die Ehescheidung betreffend kümmern, den Antrag auf Scheidung einreichen und auch beim Scheidungstermin die Rechte seines Mandanten vertreten. Wissen sollte man unbedingt, dass eine Ehescheidung ohne Rechtsanwalt unmöglich ist, es herrscht Anwaltszwang. Nichtsdestoweniger hat man die Möglichkeit, sich gemeinsam mit dem Ehepartner einen Anwalt zu teilen. Auf diese Weise können die Scheidungskosten niedrig gehalten werden. Damit das auch tatsächlich funktioniert, muss die Scheidung in jedem Fall einvernehmlich sein, d.h., man muss sich in allen Punkten wie Aufteilung des Hausrats, Sorgerecht etc. einig sein.
Doch ein Anwalt für Familienrecht in Ansbach ist nicht nur nur im Falle einer Scheidung der optimale Ansprechpartner. Er ist vielmehr fachkundig in allen Bereichen, die das Familienrecht betreffen. Anzuführen wären hier z.B. Fragestellungen rund um die Vaterschaftsklage, den Vaterschaftstest oder eine Vaterschaftsanerkennung. Muss man einem Kuckuckskind Unterhalt zahlen? Wie verhält es sich mit Unterhalt an ein uneheliches Kind? Was versteht man unter der Aufsichtspflicht der Eltern? Welche rechtlichen Folgen hat heutzutage eine Samenspende? Auf alle diese Fragestellungen kann ein Anwalt zum Familienrecht kompetente Antworten geben. Der Rechtsanwalt zum Familienrecht kennt sich darüber hinaus in Betreuungsverfahren, im Betreuungsrecht und Belangen die Vormundschaft betreffend ebenso aus wie bei Fragen in Bezug auf eine Adoption oder rechtliche Problemstellungen, die sich in einer Patchworkfamilie ergeben. Und auch, wenn es um die Übertragung der Vormundschaft eines Pflegekindes an die Pflegeeltern geht, sollte man sich unbedingt von einem Rechtsanwalt im Familienrecht informieren und vertreten lassen.