2014 lag die Scheidungsquote in der BRD bei rund 43,1%, d.h., auf eine Heirat kamen mathematisch 0,43 Ehescheidungen. Gesetzlich geregelt findet sich die Ehescheidung im Familienrecht. Hier finden sich die Rechtsverhältnisse der Personen normiert, die durch Ehe, Verwandtschaft oder durch eine Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind. Um eine Ehe mit Rechtskraft zu scheiden, ist ein Beschluss eines Richters des örtlich zuständigen Familiengerichts von Nöten. Generell ist es erst möglich, eine eheliche Gemeinschaft zu scheiden, wenn ein mindestens einjähriges Trennungsjahr eingehalten wurde. Wie die Scheidung letztlich verläuft, darauf haben die Ehepartner einen gewissen Einfluss. Das betrifft nicht nur die Scheidungsdauer, sondern auch die Kosten der Scheidung. Am schnellsten kann eine eheliche Gemeinschaft geschieden werden, wenn sich die Ehegatten über alle Punkte wie Aufteilung des Hausrats, Sorgerecht und Unterhalt einig sind. In diesem Fall, wenn sich die Ehegatten einig sind, spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung. In der ...
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Wer ohne Ehevertrag verheiratet ist, lebt meist in der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Im Scheidungsfall wird nicht alles pauschal halbiert. Entscheidend ist, wer während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat. Die Hälfte der Differenz ist auszugleichen (§ 1378 Abs. 1 BGB). Damit der Anspruch belastbar ist, kommt es auf Stichtage, vollständige Auskünfte und eine saubere Bewertung an. Die Stichtage: Eheschließung, Trennung, Zustellung Für die Berechnung müssen die Zeitpunkte sauber getrennt werden: Anfangsvermögen: Vermögen bei Eheschließung abzüglich Schulden (§ 1374 Abs. 1 BGB). Trennungszeitpunkt: wichtig als Kontroll- und Auskunftsstichtag (§ 1379 BGB), gerade bei späteren Vermögensbewegungen....
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In hochstrittigen Trennungen scheitern Unterhalt und Zugewinn selten an der Rechtslage, sondern an fehlenden Zahlen. Der eine legt keine Belege vor, der andere „rechnet ins Blaue“. Ohne belastbare Einkommens- und Vermögensdaten lassen sich Unterhaltsansprüche nicht seriös beziffern und Zugewinnfragen nicht sauber klären. Der Schlüssel ist deshalb nicht die sofortige Zahlungsklage, sondern eine konsequente, strukturierte Auskunftsdurchsetzung. Im Unterhaltsrecht ist die zentrale Norm § 1605 Abs. 1 BGB. Danach kann ein Unterhaltsberechtigter vom Unterhaltspflichtigen Auskunft über dessen Einkünfte und Vermögen verlangen, soweit dies für die Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Praktisch umfasst das nicht nur...
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Nach einer Trennung eskaliert der Konflikt häufig nicht zuerst beim Unterhalt oder Zugewinn, sondern ganz praktisch in der gemeinsamen Wohnung: Wer bleibt dort wohnen, wer zieht aus? Wer nimmt welche Möbel mit? Wer zahlt Miete, Nebenkosten oder Kreditraten, wenn einer geht und der andere bleibt? Genau hier werden schnell Fakten geschaffen – und genau hier entscheidet sich oft, ob die nächsten Monate geordnet oder hochstrittig verlaufen. Rechtlich ist zu trennen zwischen der Trennungszeit und der Zeit nach der Scheidung. In der Trennungszeit richtet sich die Frage der Wohnungszuweisung nach § 1361b Abs. 1 BGB. Danach kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil davon zur alleinigen Nutzung überlässt, soweit dies erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu...
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Soll eine Scheidung erfolgen, dann sind jede Meng Dinge zu klären. Von extremer Bedeutung ist hierbei die Klärung der Unterhaltsfragen. Gemeint ist dabei nicht nur der Unterhalt für die Kinder, sondern auch der Ehegattenunterhalt. Diesbezügliche rechtliche Regelungen finden sich im Unterhaltsrecht. Zum einen muss hierbei geklärt werden, ob eine Berechtigung auf Ehegattenunterhalt besteht wie z.B. auf Trennungsunterhalt, Betreuungsunterhalt oder Aufstockungsunterhalt. Auf der anderen Seite ist ein zentraler Punkt, der zu regeln ist, der Kindesunterhalt. Wie hoch fällt der Unterhalt an das Kind oder die Kinder aus? Kann der Ehepartner diesen Unterhalt in voller Höhe leisten oder nur den Mindestunterhalt zahlen? Zur Berechnung des Kindesunterhalts als auch des Ehegattenunterhalts dient im Übrigen in den allermeisten Fällen die Düsseldorfer Tabelle. Gerade in Bezug auf die Kinder gilt es im Rahmen der Trennung und Scheidung noch etliches mehr zu regeln. Im Vordergrund wird dabei nicht nur das Sorgerecht stehen, sondern auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und natürlich das Umgangsrecht. Trennen sich die Eltern, dann belastet dies die Psyche des Kindes zumeist extrem. Aus diesem Grund ist es angeraten, sich durch öffentliche Träger der Jugendhilfe oder auch durch das Jugendamt beraten zu lassen. Sollte ein Unterhaltsvorschuss erforderlich sein, dann ist auch in diesem Fall der richtige Ansprechpartner das Jugendamt.
Geht es jedoch darum, Antworten auf Rechtsfragen zu bekommen, wie nach dem Ablauf der Scheidung oder dem Trennungsjahr, dann sollte man sich an einen Anwalt für Familienrecht wenden. In Bad Hersfeld haben sich etliche Rechtsanwälte für Familienrecht angesiedelt. Entscheidet man sich dafür, eine Scheidungsberatung bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht in Bad Hersfeld wahrzunehmen, wird dieser sämtliche ungeklärte Fragen kompetent beantworten wie beispielsweise: wie kann ich das volle Sorgerecht erhalten? Kommt eine Härtefallscheidung für mich in Frage? Was kann in einem Ehevertrag und einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden? Was hat es mit der Gütertrennung, der Gütergemeinschaft, dem Zugewinnausgleich und dem Versorgungsausgleich auf sich? Bekomme ich oder mein Ex-Partner das Kindergeld? Wem steht es zu? Wer bekommt das Auto bei einer Scheidung?
Sind sämtliche Fragen beantwortet und hat man Vertrauen zu dem Anwalt gewonnen, kann ihm das Mandat zur Durchführung des Scheidungsverfahrens übergeben werden. In diesem Fall wird er nicht nur den Antrag auf Scheidung einreichen, sondern sich zudem um alle anderen rechtlichen Dinge, die bei einer Scheidung zu klären sind, kümmern. Selbstverständlich wird er auch beim letzten gerichtlichen Scheidungstermin die rechtliche Vertretung seines Mandanten übernehmen. Darauf hinzuweisen ist, dass in Deutschland bei einer Scheidung Anwaltszwang herrscht. D.h., eine Scheidung ganz ohne Rechtsanwalt ist unmöglich. Aber es besteht die Möglichkeit, sich mit dem Ehegatten einen Rechtsanwalt zu teilen. Dies reduziert die Scheidungskosten erheblich. Zwingende Voraussetzung, um nur einen Rechtsanwalt mit der Ehescheidung zu beauftragen, ist, dass die Ehepartner sich einig sind, d.h., es muss sich um eine einvernehmliche Scheidung handeln.
Ein Anwalt im Familienrecht in Bad Hersfeld ist nicht nur der beste Ansprechpartner bei einer Ehescheidung. Er hat vielmehr ein umfassendes Fachwissen in sämtlichen Belangen, die in das Rechtsgebiet Familienrecht fallen. Als Beispiele anzuführen sind hier Probleme und Fragen rund um den Vaterschaftstest oder auch die Vaterschaftsanerkennung oder die Vaterschaftsklage. Wie verhält es sich mit dem Unterhalt bei einem Kuckuckskind oder einem nicht ehelichen Kind? Was ist die Aufsichtspflicht der Eltern? Muss man als Samenspender Angst davor haben, auf Unterhalt verklagt zu werden? Dies sind nur ein paar Beispiele für Fragen, die ein Anwalt für Familienrecht im Rahmen einer rechtlichen Beratung beantworten kann. Ferner verfügt ein Anwalt zum Familienrecht im Normalfall auch über fachliches Know-how im Betreuungsrecht und Adoptionsrecht. Und auch, wenn es um die Vormundschaftsübertragung eines Pflegekindes an die Pflegeeltern geht, sollte man sich in jedem Fall von einem Rechtsanwalt für Familienrecht informieren und rechtlich vertreten lassen.