In der BRD werden laut Statistik ca. 40% aller Ehegemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften (Homo-Ehen) getrennt. Gesetzlich geregelt findet sich die Ehescheidung im Familienrecht. Das deutsche Familienrecht ist dem Zivilrecht zugehörig und ist im Wesentlichen im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hinterlegt - Paragraphen 1297-1921. Um eine Ehegemeinschaft mit Rechtskraft zu scheiden, ist ein Beschluss eines Richters des zuständigen Familiengerichts von Nöten. Grundsätzliche Voraussetzung für eine Scheidung ist die Einhaltung des Trennungsjahres. Wie die Ehescheidung verläuft, darauf können die Ehegatten durchaus Einfluss nehmen. Dies gilt auch für die Höhe der Scheidungskosten und die Scheidungsdauer. Sind sich die Ehegatten über sämtliche relevanten Punkte einig - anzuführen sind hier Unterhalt, Sorgerecht, Hausratsaufteilung oder auch Umgangsrecht - dann ist eine schnelle Scheidung möglich. Liegt eine solche Einigkeit vor, dann ...
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Fachanwältin Daniela Laage mit Fachanwaltskanzlei in Bad Neuenahr-Ahrweiler bietet anwaltliche Hilfe und bietet juristischen Beistand im Themenbereich Familienrecht.
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Das OLG Karlsruhe (5 WF 96/24, Beschluss vom 16.07.2025) hat sich mit einer Frage befasst, die in der Praxis immer häufiger auftaucht: Wie wirkt sich ein über den Arbeitgeber geleastes Jobrad auf die Unterhaltsberechnung aus? Das Modell ist bekannt: Ein Arbeitnehmer least ein Fahrrad über Gehaltsumwandlung, die Leasingrate wird vom Brutto abgezogen, nur der geldwerte Vorteil wird versteuert. Damit spart der Beschäftigte Steuern und nutzt gleichzeitig privat ein oft hochpreisiges Fahrrad. Unterhaltsrechtlich schaut das Gericht genau hin. Entscheidend ist, ob der Unterhaltspflichtige unterhaltsrechtlich berechtigt ist, das Jobrad zu nutzen. Ist das der Fall, wird nur der geldwerte Vorteil seinem Einkommen zugerechnet. Die eigentliche Leasingrate schmälert das unterhaltsrelevante Einkommen nicht, weil...
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Die ursprünglich politisch angekündigte Einführung der Kindergrundsicherung ab 01.01.2025 ist so nicht umgesetzt worden. Stattdessen bleibt es 2025 im Kern beim Kindergeld – leicht erhöht auf 255 € je Kind – und bei den bekannten Instrumenten Unterhaltsvorschuss (UVG) und ergänzendem SGB-II-/SGB-XII-Leistungsbezug. Für familienrechtliche Vergleiche bedeutet das: Unterhaltsberechnungen können weiter auf die Düsseldorfer Tabelle 2025 und die bekannte Anrechnungssystematik gestützt werden; es gibt keinen neuen „Super-Leistungsblock“, der alles ersetzt. Wichtig für die Praxis: Im Mangelfall bleibt Unterhalt vorrangig, Leistungen nach dem UVG und nach dem SGB II/SGB XII treten ergänzend hinzu (§ 1609 BGB, § 1 UVG, §§...
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Die Bundesregierung hat 2024/25 mehrere Entwürfe zur Modernisierung des Familienrechts vorgelegt. Ziel: Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrecht an neue Familienformen, Trennungsmodelle und Regenbogenfamilien anpassen. Vollständig in Kraft ist das Paket Stand 2.11.2025 noch nicht – es gibt Beschlüsse, offene Punkte und politischen Streit. Für die Beratungspraxis heißt das: Mandanten müssen auf Zwischenstände hingewiesen werden. Maßgeblich bleiben bis zum Inkrafttreten die §§ 1591 ff., 1626 ff., 1684 ff. BGB sowie das FamFG, ergänzt um die geplanten Neuregelungen. Kernpunkte der Reform sind: Kindschaftsrecht: Das Gericht soll ausdrücklich auch eine (paritätische oder asymmetrische) Betreuung durch beide Eltern anordnen können, wenn...
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Kommt es zu einer Scheidung, dann gibt es viel zu klären und zu regeln. Eine gewichtige Rolle spielt hier die Klärung der Unterhaltsfragen, sprich der Unterhalt für die Kinder oder das Kind und der Ehegattenunterhalt müssen geregelt werden. Alles, was mit dem Unterhalt in Zusammenhang steht, findet sich rechtlich im Unterhaltsrecht normiert. Zum einen bedarf es einer Klärung, inwieweit ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht. Hierzu zählen beispielsweise der Aufstockungsunterhalt, der Trennungsunterhalt oder auch der Betreuungsunterhalt. Sind in der Ehe Kinder geboren worden muss überdies geklärt werden, wieviel Kindesunterhalt zu zahlen ist und ob das andere Elternteil womöglich nur in der Lage ist, den minimalen Unterhalt zu bezahlen. Als Basis zur Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dient dabei regelmäßig die Düsseldorfer Tabelle. Neben der Unterhaltsfrage muss jedoch vor allem bezüglich der Kinder vieles weitere klargelegt werden. Hier wird es primär um das Umgangsrecht, das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehen. Nachdem die Scheidung der Eltern dramatische psychische Konsequenzen für den gemeinschaftlichen Nachwuchs haben kann, sollte in Erwägung gezogen werden, sich durch das Jugendamt oder auch einen freien Träger der Jugendhilfe beraten zu lassen. Sollte ein Unterhaltsvorschuss von Nöten sein, dann ist auch in diesem Fall der richtige Ansprechpartner das Jugendamt.
Hat man allerdings Fragen, die ein juristisches Fachwissen erfordern, wie z.B. in Bezug auf den Ehegattenunterhalt oder die Güterstände, dann sollte man keine Zeit verstreichen lassen und eine Anwaltskanzlei zum Familienrecht aufsuchen. Hier finden sich Anwälte im Familienrecht, die fachkundig Auskunft geben werden. In Bad Neuenahr-Ahrweiler sind etliche Rechtsanwälte für Familienrecht mit einer Anwaltskanzlei ansässig. Entscheidet man sich dafür, eine Scheidungsberatung bei einem Fachanwalt im Familienrecht aus Bad Neuenahr-Ahrweiler in Anspruch zu nehmen, wird dieser alle ungeklärte Fragen fachkundig beantworten wie z.B.: wie kann ich das alleinige Sorgerecht erhalten? Kommt eine Härtefallscheidung für mich in Frage? Sollte eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder ein Ehevertrag verfasst werden? Was ist der Versorgungsausgleich? Was hat es mit der Zugewinngemeinschaft auf sich und was für Folgen hat dieser Güterstand? Bekomme ich oder mein Ehepartner das Kindergeld? Wer kriegt es? Wer bekommt Haustiere bei einer Ehescheidung?
Entscheidet man sich nach der Rechtsberatung den Anwalt mit der Scheidung zu beauftragen, wird sich dieser um alle Belange die Ehescheidung betreffend kümmern, den Scheidungsantrag einreichen und auch beim Scheidungstermin die Rechte seines Mandanten vertreten. Wichtig ist es darauf hinzuweisen, dass bei einer Scheidung Anwaltszwang besteht. Allerdings hat man die Option, sich gemeinsam mit dem Ehepartner einen Rechtsanwalt zu teilen. Auf diese Weise können die Kosten der Scheidung niedrig gehalten werden. Zwingende Grundbedingung, um nur einen Anwalt mit der Ehescheidung zu beauftragen, ist, dass die Ehegatten sich einig sind, d.h., es muss sich um eine einvernehmliche Scheidung handeln.
Doch ein Fachanwalt im Familienrecht aus Bad Neuenahr-Ahrweiler ist nicht nur bei einer Ehescheidung der optimale Ansprechpartner. Vielmehr hat er Ahnung von sämtlichen Problemstellungen und Fragestellungen, die sich im Gebiet des Familienrechts ergeben. Zu nennen wären hier zum Beispiel Fragestellungen rund um die Vaterschaftsklage, den Vaterschaftstest oder die Anerkennung einer Vaterschaft. Wie verhält es sich mit dem Unterhalt bei einem unehelichen Kind oder einem Kuckuckskind? Was ist die Aufsichtspflicht der Eltern? Wie ist die aktuelle Rechtslage bei einer Samenspende? Auf alle diese Fragestellungen kann ein Rechtsanwalt zum Familienrecht fachkundige Antworten geben. Ferner verfügt ein Fachanwalt zum Familienrecht im Normalfall auch über fachliches Know-how im Adoptionsrecht und Betreuungsrecht. Er ist obendrein in der Lage, Pflegeeltern umfassend rechtlich zu beraten, gerade auch wenn es um eine Übertragung der Vormundschaft geht (Pflegeltern / Vormundschaft).