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Die Betreuung von Kindern nach einer Trennung wird heutzutage in vielen Fällen nicht mehr strikt nach dem Muster praktiziert, dass sie im Haushalt eines Elternteils ihren Lebensmittelpunkt haben und der andere Elternteil alle zwei Wochen am Wochenende sein Umgangsrecht ausübt. Dieses Modell wird als Residenzmodell bezeichnet. Immer häufiger besteht der Wunsch bei beiden Elternteilen auch im Falle einer Trennung in gleichem Maße an der tatsächlichen Betreuung teilzuhaben und das sog. Wechselmodell zu praktizieren. Wenn es die tatsächlichen Umstände, wie z.B. räumliche Nähe, Arbeitszeiten und Konsensfähigkeit zulassen, kann ein Wechselmodell sogar gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden. Wird ein Kind im sog. paritätischen Wechselmodell betreut, also...
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Nicht unüblich ist es, dass Eheleute im gegenseitigen Einvernehmen untereinander den passwortgeschützten Mailaccount des jeweils anderen nutzen oder aber auch nur über einen gemeinsamen Account verfügen, über den Schriftverkehr geführt bzw. Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden. Unterschätzt wird dabei, die Gefahr, die im rechtsgeschäftlichen Verkehr für den Inhaber des Accounts besteht, wenn der andere Partner unter dessen Namen rechtsgeschäftliche Erklärungen abgibt. Das OLG Zweibrücken hatte sich in seiner Entscheidung vom 15.01.2025 – 1 U 20/24 mit einem Sachverhalt auseinander zu setzen, in welchem der Ehemann über den passwortgeschützten E-Mail-Account der Ehefrau mit deren Wohngebäudeversicherung kommunizierte. An dem...
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Kurz erklärt Beim Versorgungsausgleich werden die in der Ehe erworbenen Rentenanrechte beider Seiten hälftig ausgeglichen. Maßgeblich ist das Versorgungsausgleichsgesetz. Das Familiengericht ermittelt die Ehezeitwerte und teilt sie grundsätzlich intern beim jeweiligen Versorgungsträger. Vereinbarungen der Ehegatten sind möglich, benötigen notarielle Beurkundung und die familiengerichtliche Genehmigung. Ehezeit und Stichtag Die Ehezeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats der Eheschließung und endet mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Nur in diesem Zeitraum erworbene Anrechte werden berücksichtigt. Zuzahlungen und Werte außerhalb der Ehezeit bleiben grundsätzlich außen vor, es sei denn, sie sind der Ehezeit zuzuordnen....
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