Banhofstr. 128 , 59199 Bönen
Rechtsanwältin Angelika Flechsig mit Kanzlei in Bönen bearbeitet Rechtsfälle gern bei aktuellen Rechtsfragen zum Schwerpunkt Familienrecht.
Bahnhofstr. 128 , 59199 Bönen
Juristische Probleme aus dem Rechtsgebiet Familienrecht betreut Rechtsanwalt Martin Daschner (Fachanwalt für Familienrecht) vor Ort in Bönen.
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 28. November 2025 (Az. 2 WF 115/25 ) entschieden, dass eine Tochter den Nachnamen ihrer Mutter und neuen Ehefamilie annehmen darf, auch wenn der Antrag vor Inkrafttreten der aktuellen Regelungen gestellt wurde. Tochter erhält Nachnamen der neuen Familie – Gericht entscheidet Die Eltern des Kindes hatten sich bereits vor der Geburt ihrer Tochter getrennt. Das Mädchen erhielt die Geburtsnamen der Mutter und des portugiesischen Vaters, lebte jedoch von Anfang an ausschließlich bei der Mutter, die das alleinige Sorgerecht innehatte. Der Vater unterlag mehrfachen Gewaltschutzanordnungen, und der Kontakt zwischen ihm und der Tochter war äußerst selten. Inzwischen heiratete die Mutter erneut und nahm den Nachnamen ihres neuen Ehemanns an, den auch ihr...
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Im Netz findet man bei entsprechender Recherche Portale, die mit einer Online-Scheidung werben und hier explizit auf „geringe“ Kosten hinweisen. Hiermit werden jedoch in mehrfacher Hinsicht falsche Vorstellungen geweckt. Zum einen kann die Fehlvorstellung entstehen, dass tatsächlich eine Scheidung online abgewickelt werden kann. Das ist jedoch nicht der Fall. Über die einschlägigen Portale ist es lediglich möglich, einen Anwalt zu beauftragen, der den Scheidungsantrag fertigt. Dieser Scheidungsantrag muss sodann durch diesen Anwalt bei dem zuständigen Gericht eingereicht werden. Das weitere Scheidungsverfahren an sich wird in keiner Weise abgekürzt und auch der Scheidungstermin bei Gericht muss von allen Beteiligten persönlich wahrgenommen werden, da immer eine...
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Wer ohne Ehevertrag verheiratet ist, lebt meist in der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Im Scheidungsfall wird nicht alles pauschal halbiert. Entscheidend ist, wer während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat. Die Hälfte der Differenz ist auszugleichen (§ 1378 Abs. 1 BGB). Damit der Anspruch belastbar ist, kommt es auf Stichtage, vollständige Auskünfte und eine saubere Bewertung an. Die Stichtage: Eheschließung, Trennung, Zustellung Für die Berechnung müssen die Zeitpunkte sauber getrennt werden: Anfangsvermögen: Vermögen bei Eheschließung abzüglich Schulden (§ 1374 Abs. 1 BGB). Trennungszeitpunkt: wichtig als Kontroll- und Auskunftsstichtag (§ 1379 BGB), gerade bei späteren Vermögensbewegungen....
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