Im Jahr 2015 wurden in der BRD 163 335 Ehen geschieden. 2015 waren von der Scheidung ihrer Eltern insgesamt ca. 132.000 Kinder unter 18 Jahren betroffen. Gesetzlich geregelt findet sich die Ehescheidung im Familienrecht. Hier finden sich die rechtlichen Verhältnisse der Personen geregelt, die durch Ehe, Verwandtschaft oder durch eine Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind. Eine Ehegemeinschaft kann nur durch den Beschluss eines Richters vor dem örtlich zuständigen Familiengericht rechtskräftig geschieden werden. Grundsätzlich ist es erst möglich, eine Ehe zu scheiden, wenn ein mindestens einjähriges Jahr der Trennung eingehalten wurde. Wie die Scheidung verläuft, darauf können die Ehegatten durchaus Einfluss nehmen. Das gilt auch für die Höhe der Scheidungskosten und die Dauer des Scheidungsverfahrens. Am schnellsten kann eine Ehe geschieden werden, wenn sich die Ehegatten über sämtliche Punkte wie Aufteilung des Hausrats, Sorgerecht und Unterhalt einig sind. Liegt eine solche Einigkeit vor, dann spricht man von einer einvernehmlichen Ehescheidung, die in der Umgangssprache auch als Blitzscheidung bezeichnet wird. Ist die Basis für eine einvernehmliche Ehescheidung, eine Blitzscheidung gegeben, dann kann durchaus auch eine Scheidung Online durchgeführt werden. Rechtskräftig geschieden ist man, wenn man den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk in Händen hält. Bis das der Fall ist, dauert nach dem Einreichen der Ehescheidung bei einer einvernehmlichen Ehescheidung in etwa 6 Monate mit Versorgungsausgleich und in etwa drei Monate ohne Versorgungsausgleich.
Ehescheidung und Unterhaltszahlungen
Soll eine Ehescheidung erfolgen, dann sind jede Meng Dinge zu klären. Eine tragende Rolle spielt hier die Klärung der Unterhaltsfragen, sprich der Unterhalt für die Kinder oder das Kind und der Unterhalt für den Ehegatten müssen geregelt werden. Regelungen bezüglich aller Unterhaltsfragen finden sich im Unterhaltsrecht. Zum einen muss hierbei geklärt werden, ob eine Berechtigung auf Ehegattenunterhalt besteht wie z.B. auf Trennungsunterhalt, Betreuungsunterhalt oder Aufstockungsunterhalt. Zum anderen muss, gibt es Kinder, die Frage nach dem Kindesunterhalt geregelt werden. Hierunter fällt auch die Klärung, ob es dem Ehegatten möglich ist, den angesetzten Kindesunterhalt zu zahlen oder ob dieser nur einen Mindestunterhalt leisten kann. Als Basis zur Berechnung von Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt dient dabei regelmäßig die Düsseldorfer Tabelle. Ebenfalls zu regeln ist bezüglich der Kinder neben dem Sorgerecht und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht auch das Umgangsrecht. Lassen sich Eltern scheiden, dann belastet dies die Psyche des Kindes in den meisten Fällen extrem. Aus diesem Grund ist es angeraten, sich durch öffentliche Träger der Jugendhilfe oder auch durch das Jugendamt beraten zu lassen. Ebenfalls ist das Jugendamt die korrekte Anlaufstelle, wenn es darum geht, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Ein Fachanwalt im Familienrecht ist der perfekte Ansprechpartner bei Fragen rund um die Ehescheidung
Geht es allerdings darum, Antworten auf rechtliche Fragen zu bekommen, wie nach dem genauen Scheidungsablauf oder dem Trennungsjahr, dann sollte man sich an einen Rechtsanwalt für Familienrecht wenden. In Bützow sind etliche Fachanwälte im Familienrecht mit einer Kanzlei ansässig. Entscheidet man sich dafür, eine Scheidungsberatung bei einem Anwalt zum Familienrecht in Bützow wahrzunehmen, wird dieser alle ungeklärte Fragen fachkundig beantworten wie beispielsweise: wie kann ich das volle Sorgerecht bekommen? Wann ist eine Härtefallscheidung möglich? Was kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung und in einem Ehevertrag geregelt werden? Was ist der Versorgungsausgleich? Was hat es mit der Zugewinngemeinschaft auf sich und welche Folgen hat dieser Güterstand? Macht eine Patientenverfügung in der Ehe Sinn? Was passiert mit dem Kindergeld bei einer Ehescheidung? Wer bekommt Haustiere bei einer Scheidung?
Entscheidet man sich nach der Scheidungsberatung den Anwalt mit der Scheidung zu beauftragen, wird sich dieser um sämtliche Belange die Ehescheidung betreffend kümmern, den Antrag auf Scheidung einreichen und auch beim Scheidungstermin die Rechte seines Mandanten vertreten. Darauf hinzuweisen ist, dass in Deutschland bei einer Scheidung Anwaltszwang herrscht. Das heißt, eine Ehescheidung ganz ohne Rechtsanwalt ist ein Ding der Unmöglichkeit. Allerdings hat man die Option, sich gemeinsam mit dem Ehegatten einen Rechtsanwalt zu teilen. Auf diese Weise können die Scheidungskosten niedrig gehalten werden. Damit dies auch wirklich klappt, muss die Ehescheidung unbedingt einvernehmlich sein, das heißt, man muss sich in allen Punkten wie Hausratsaufteilung, Sorgerecht etc. einig sein.
Fragestellungen zum Betreuungsrecht? Auch hier hilft ein Fachanwalt zum Familienrecht weiter
Doch ein Fachanwalt zum Familienrecht in Bützow ist nicht nur nur im Falle einer Ehescheidung der optimale Ansprechpartner. Vielmehr hat er Ahnung von allen rechtlichen Fragen und Problemen, die sich im Bereich des Familienrechts ergeben. Zu nennen wären hier zum Beispiel Fragen rund um die Vaterschaftsklage, den Vaterschaftstest oder die Anerkennung einer Vaterschaft. Wie verhält es sich mit dem Unterhalt bei einem unehelichen Kind oder einem Kuckuckskind? Was ist die Aufsichtspflicht der Eltern? Welche rechtlichen Folgen hat heute eine Samenspende? Zu allen diesen Fragen kann ein Fachanwalt für Familienrecht fachkundige und auf die persönliche Situation abgestimmte Antworten bieten. Der Fachanwalt zum Familienrecht kennt sich ferner im Betreuungsrecht, in Betreuungsverfahren und Belangen die Vormundschaft betreffend ebenso aus wie bei Fragen in Bezug auf eine Adoption oder Rechtsprobleme, die sich in einer Patchworkfamilie ergeben. Er ist zudem in der Lage, Pflegeeltern zu beraten, gerade auch wenn es um eine Vormundschaftsübertragung geht (Pflegeltern / Vormundschaft).
Neue Bahnhofstr. 2a, 18246 Bützow
Fachanwältin Doreen Welz-Westphal mit Rechtsanwaltskanzlei in Bützow bietet anwaltliche Vertretung als Rechtsbeistand im Themenbereich Familienrecht.

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Mit dem nun anstehenden neuen Jahr gilt es wieder für alle zur Zahlung von Kindesunterhalt Verpflichteten genau zu prüfen, welche Zahlung zum 01.01.2026 vorzunehmen ist. Mit der kürzlich veröffentlichten neuen Düsseldorfer Tabelle sind die Zahlbeträge in den jeweiligen Alters- und Einkommensstufen erhöht worden. Regelmäßig werden die Kindesunterhaltstitel in Form von Jugendamtsurkunden oder durch gerichtliche Beschlüsse dynamisch ausgestaltet. D.h., die Verpflichtung besteht in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Mindestunterhaltes. Liegt ein solcher dynamischer Titel vor, müssen die Unterhaltsverpflichteten selbständig anhand der neu veröffentlichten Tabelle ihre Zahlungsverpflichtung anpassen. Gleiches gilt, wenn das unterhaltsberechtigte Kind eine...
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Hochstrittige Trennung: Wenn Sorgerecht und Umgang zur Belastung werden Nach einer Trennung behalten Eltern in Deutschland grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge – unabhängig davon, wie angespannt das Verhältnis ist (§§ 1626, 1626a, 1627 BGB). „Hochstrittig“ ist keine gesetzliche Kategorie, beschreibt aber Konstellationen, in denen sich fast jede Alltagssituation zum Konflikt auswächst: endlose Kommunikationsketten, wechselseitige Vorwürfe, häufige Gerichtsverfahren, Einbindung des Kindes in den Elternstreit. Die Rechtsprechung hat dabei klargestellt: Ein hohes Konfliktniveau kann ein starkes Argument dafür sein, die elterliche Sorge teilweise oder insgesamt einem Elternteil allein zu übertragen, wenn die Eltern nicht mehr in der Lage sind,...
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Aufgrund der wirtschaftlichen Vorteile wählen Eheleute in der Regel die gemeinsame steuerliche Veranlagung, d.h. wenn unterschiedlich hohe Einkünfte erzielt werden, die Steuerklassenkombination III/V. Kommt es zur Trennung, herrscht oft Unkenntnis darüber, wie die weitere steuerliche Veranlagung gehandhabt werden muss bzw. kann. Nicht selten verlangt insbesondere der- oder diejenige, die ihr Einkommen nach der ungünstigeren Steuerklasse V versteuert, die getrennte Veranlagung. Auf der anderen Seite gibt es auch die Vorstellung, man könne bis zur Scheidung die Steuerklasse III behalten. Beides ist unzutreffend. Vielmehr verhält es sich so, dass im laufenden Kalenderjahr der Trennung die gemeinsame steuerliche Veranlagung und damit die Steuerklassenkombination III/V beibehalten werden kann....
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