In der BRD wird in etwa jede dritte Ehe geschieden, die Scheidungsquote in der BRD liegt damit bei mehr als 40 Prozent. Alle Aspekte die Scheidung betreffend werden im Familienrecht geregelt. Hier finden sich die rechtlichen Verhältnisse der Personen normiert, die durch eine Ehegemeinschaft, Verwandtschaft oder durch eine Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind. Eine Ehescheidung kann nur durch einen Beschluss eines Richters vor dem zuständigen Familiengericht erfolgen. Grundsätzliche Voraussetzung für eine Scheidung ist die Einhaltung des Trennungsjahres. Wie die Scheidung abläuft, hierauf können die Ehepartner durchaus Einfluss nehmen. Das betrifft u.a. auch, wie hoch die Scheidungskosten letztendlich ausfallen und auch wie lange die Scheidung dauert. Wenn bei den Ehegatten über die Ehescheidung Einigkeit herrscht und Fragen bezüglich der Aufteilung des Hausrats, des Sorgerechts und Umgangsrecht und Unterhalts nicht strittig sind, kann eine schnelle Scheidung erfolgen. Liegt eine solche Einigkeit vor, dann ...
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Zum Themenbereich Familienrecht erhalten Sie Rat von Rechtsanwältin Bettina Schubert (Fachanwältin für Familienrecht) aus dem Ort Chemnitz.
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Zum juristischen Thema Familienrecht berät Sie kompetent Rechtsanwältin Gabriele Krumpholz (Fachanwältin für Familienrecht) mit Kanzlei in Chemnitz.
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Zum Themenbereich Familienrecht erhalten Sie rechtliche Beratung von Rechtsanwältin Manja Flatter (Fachanwältin für Familienrecht) mit Fachanwaltssitz in Chemnitz.
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Fachanwalt Udo Wiemer mit Kanzlei in Chemnitz unterstützt Mandanten als Rechtsbeistand im Anwaltsschwerpunkt Familienrecht.
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Aktuelle Rechtsfälle aus dem Fachgebiet Familienrecht löst Rechtsanwältin Monika Leibnitz (Fachanwältin für Familienrecht) vor Ort in Chemnitz.
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Aufgrund der wirtschaftlichen Vorteile wählen Eheleute in der Regel die gemeinsame steuerliche Veranlagung, d.h. wenn unterschiedlich hohe Einkünfte erzielt werden, die Steuerklassenkombination III/V. Kommt es zur Trennung, herrscht oft Unkenntnis darüber, wie die weitere steuerliche Veranlagung gehandhabt werden muss bzw. kann. Nicht selten verlangt insbesondere der- oder diejenige, die ihr Einkommen nach der ungünstigeren Steuerklasse V versteuert, die getrennte Veranlagung. Auf der anderen Seite gibt es auch die Vorstellung, man könne bis zur Scheidung die Steuerklasse III behalten. Beides ist unzutreffend. Vielmehr verhält es sich so, dass im laufenden Kalenderjahr der Trennung die gemeinsame steuerliche Veranlagung und damit die Steuerklassenkombination III/V beibehalten werden kann....
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Das OLG Karlsruhe (5 WF 96/24, Beschluss vom 16.07.2025) hat sich mit einer Frage befasst, die in der Praxis immer häufiger auftaucht: Wie wirkt sich ein über den Arbeitgeber geleastes Jobrad auf die Unterhaltsberechnung aus? Das Modell ist bekannt: Ein Arbeitnehmer least ein Fahrrad über Gehaltsumwandlung, die Leasingrate wird vom Brutto abgezogen, nur der geldwerte Vorteil wird versteuert. Damit spart der Beschäftigte Steuern und nutzt gleichzeitig privat ein oft hochpreisiges Fahrrad. Unterhaltsrechtlich schaut das Gericht genau hin. Entscheidend ist, ob der Unterhaltspflichtige unterhaltsrechtlich berechtigt ist, das Jobrad zu nutzen. Ist das der Fall, wird nur der geldwerte Vorteil seinem Einkommen zugerechnet. Die eigentliche Leasingrate schmälert das unterhaltsrelevante Einkommen nicht, weil...
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Die ursprünglich politisch angekündigte Einführung der Kindergrundsicherung ab 01.01.2025 ist so nicht umgesetzt worden. Stattdessen bleibt es 2025 im Kern beim Kindergeld – leicht erhöht auf 255 € je Kind – und bei den bekannten Instrumenten Unterhaltsvorschuss (UVG) und ergänzendem SGB-II-/SGB-XII-Leistungsbezug. Für familienrechtliche Vergleiche bedeutet das: Unterhaltsberechnungen können weiter auf die Düsseldorfer Tabelle 2025 und die bekannte Anrechnungssystematik gestützt werden; es gibt keinen neuen „Super-Leistungsblock“, der alles ersetzt. Wichtig für die Praxis: Im Mangelfall bleibt Unterhalt vorrangig, Leistungen nach dem UVG und nach dem SGB II/SGB XII treten ergänzend hinzu (§ 1609 BGB, § 1 UVG, §§...
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Soll eine Ehe geschieden werden, gibt es eine Reihe an zentralen Punkten, die geklärt werden müssen. Eine ganz wichtige Rolle spielt dabei die Klärung der Unterhaltsfragen. Die Rede ist hier sowohl vom Unterhalt für den Ehegatten als auch vom Kindesunterhalt. Darauf bezogene rechtliche Regelungen finden sich im Unterhaltsrecht. Auf der einen Seite gilt es dabei zu klären, ob ein Unterhalt an den Ehegatten zu zahlen ist. Hierzu gehört zum Beispiel der Aufstockungsunterhalt, der Trennungsunterhalt oder auch der Betreuungsunterhalt. Zum anderen muss, gibt es Kinder, die Frage nach dem Kindesunterhalt geregelt werden. Hierunter fällt auch die Klärung, ob es dem Ehegatten möglich ist, den berechneten Kindesunterhalt zu bezahlen oder ob dieser nur einen Mindestunterhalt leisten kann. Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt werden im Übrigen regelmäßig in Anlehnung an die Düsseldorfer Tabelle ausgerechnet. Außerdem zu regeln ist bezüglich der Kinder neben dem Sorgerecht und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht auch das Umgangsrecht. Trennen sich die Eltern, dann belastet dies die kindliche Psyche in den meisten Fällen sehr. Daher ist es angeraten, sich durch öffentliche Träger der Jugendhilfe oder auch durch das Jugendamt beraten zu lassen. Sollte ein Unterhaltsvorschuss von Nöten sein, dann ist auch in diesem Fall der richtige Ansprechpartner das Jugendamt.
Geht es allerdings darum, Antworten auf Rechtsfragen zu bekommen, wie nach dem genauen Scheidungsablauf oder dem Trennungsjahr, dann sollte man sich an einen Rechtsanwalt für Familienrecht wenden. In Chemnitz sind einige Rechtsanwälte im Familienrecht mit einer Familienrechtskanzlei vertreten. Im Rahmen einer Scheidungsberatung wird der Fachanwalt in Chemnitz im Familienrecht sämtliche relevanten Fragen beantworten, wie z.B.: ist es möglich, eine Ehe einfach annullieren zu lassen? Was sind die Kriterien für eine schnelle Härtefallscheidung? Sollte ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung verfasst werden? Was hat es mit der Gütertrennung, der Gütergemeinschaft, dem Versorgungsausgleich und dem Zugewinnausgleich auf sich? Kriege ich oder mein Ehepartner das Kindergeld? Wem steht es zu? Wer bekommt bei der Ehescheidung den Hund?
Kommt man nach der Rechtsberatung zu dem Schluss, dass man die Scheidung dem Fachanwalt für Familienrecht in Chemnitz übergeben möchte, dann wird sich dieser um alles kümmern, was mit der Ehescheidung zusammenhängt. Er wird den Scheidungsantrag einreichen, sich um sämtlichen Schriftverkehr kümmern und auch beim letzten gerichtlichen Termin zur Scheidung präsent sein. Darauf hinzuweisen ist, dass in der BRD bei einer Scheidung Anwaltszwang herrscht. Das heißt, eine Ehescheidung ganz ohne Anwalt ist ein Ding der Unmöglichkeit. Allerdings hat man die Option, sich zusammen mit dem Ehepartner einen Rechtsanwalt zu teilen. So können die Scheidungskosten so gering als möglich gehalten werden. Hierzu ist allerdings eine einvernehmliche Scheidung zwingend nötig.
Doch ein Anwalt für Familienrecht in Chemnitz ist nicht nur nur im Falle einer Scheidung der perfekte Ansprechpartner. Vielmehr hat er Ahnung von allen rechtlichen Fragen und Problemen, die sich im Gebiet des Familienrechts ergeben. Als Beispiele zu nennen sind hier Probleme und Fragen rund um den Vaterschaftstest oder auch die Vaterschaftsklage oder die Anerkennung einer Vaterschaft. Muss man einem Kuckuckskind Unterhalt bezahlen? Wie verhält es sich mit Unterhalt an ein nicht eheliches Kind? Wann sind Eltern für ihre Kinder haftbar? Wie ist die neueste Rechtsprechung bei einer Samenspende? Auf alle diese Fragestellungen kann ein Fachanwalt im Familienrecht fachkundige Antworten geben. Ferner verfügt ein Rechtsanwalt zum Familienrecht im Regelfall auch über Fachwissen im Betreuungsrecht und Adoptionsrecht. Und auch, wenn es um die Vormundschaftsübertragung eines Pflegekindes an die Pflegeeltern geht, sollte man sich in jedem Fall von einem Rechtsanwalt zum Familienrecht informieren und vertreten lassen.