2014 lag die Scheidungsquote in Deutschland bei ca. 43,1%, d.h., auf eine Heirat kamen mathematisch 0,43 Scheidungen. Sämtliche Aspekte die Ehescheidung betreffend werden im Familienrecht geregelt. Das Familienrecht ist ein Bereich des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Verwandtschaft, Familie, Ehe oder aufgrund einer eingetragenen Lebensgemeinschaft miteinander in Beziehung stehen. Eine Ehescheidung kann nur durch einen Beschluss eines Richters vor dem örtlich zuständigen Familiengericht erfolgen. In der BRD müssen für eine Ehescheidung einige Voraussetzungen erfüllt sein. Eine elementare Voraussetzung ist die Einhaltung eines einjährigen Jahres der Trennung. Auf den Ablauf der Scheidung haben die Ehepartner durchaus Einfluss. Das betrifft nicht nur die Dauer der Scheidung, sondern auch die Scheidungskosten. Wenn bei den Ehepartnern über die Scheidung Einigkeit herrscht und Fragen bezüglich der Hausratsaufteilung, des Sorgerechts und Umgangsrecht und Unterhalts nicht strittig sind, kann eine schnelle Ehescheidung erfolgen. In einem derartigen Fall, wenn sich die Ehepartner einig sind, spricht man von einer einvernehmlichen Ehescheidung. In der Umgangssprache ist die einvernehmliche Ehescheidung auch als Blitzscheidung bekannt. Ist die Grundlage für eine einvernehmliche Scheidung, eine Blitzscheidung gegeben, dann kann durchaus auch eine Online-Scheidung durchgeführt werden. Ist die Scheidung rechtskräftig, erhält jeder der geschiedenen Ehegatten einen Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk (Scheidungsurkunde).
Unterhalt für die Ehefrau und Kinder bei einer Scheidung
Kommt es zu einer Ehescheidung, dann gibt es jede Menge Klärungsbedarf. Eine ganz zentrale Rolle spielt dabei die Klärung der Unterhaltsfragen. Die Rede ist hier sowohl vom Unterhalt für den Ehegatten als auch vom Unterhalt für das Kind oder die Kinder. Diesbezügliche rechtliche Regelungen finden sich im Unterhaltsrecht. Auf der einen Seite gilt es dabei zu klären, ob ein Unterhalt an den Ehepartner zu leisten ist. Hierzu gehört z.B. der Aufstockungsunterhalt, der Trennungsunterhalt oder auch der Betreuungsunterhalt. Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen muss überdies berechnet werden, wieviel Kindesunterhalt zu leisten ist und ob das andere Elternteil womöglich nur in der Lage ist, den minimalen Unterhalt zu bezahlen. Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt werden im Übrigen in den allermeisten Fällen in Anlehnung an die Düsseldorfer Tabelle berechnet. Gerade bezüglich der Kinder gilt es im Rahmen der Trennung und Scheidung noch etliches mehr zu regeln. Im Vordergrund wird dabei nicht nur das Sorgerecht stehen, sondern auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und natürlich das Umgangsrecht. Trennen sich die Eltern, dann belastet dies die kindliche Psyche zumeist extrem. Daher ist es angeraten, sich durch öffentliche Träger der Jugendhilfe oder auch durch das Jugendamt beraten zu lassen. Sollte ein Unterhaltsvorschuss von Nöten sein, dann ist auch hier der richtige Ansprechpartner das Jugendamt.
Sie haben Fragestellungen zur Ehescheidung? Dann zögern Sie nicht und konsultieren Sie einen Scheidungsanwalt
Geht es allerdings darum, Antworten auf Rechtsfragen zu bekommen, wie nach dem genauen Scheidungsablauf oder dem Trennungsjahr, dann sollte man sich an einen Anwalt für Familienrecht wenden. In Halle haben sich einige Anwälte für Familienrecht angesiedelt. Entscheidet man sich dafür, eine Scheidungsberatung bei einem Fachanwalt zum Familienrecht in Halle in Anspruch zu nehmen, wird dieser alle offenen Fragen kompetent beantworten wie beispielsweise: wie kann ich das alleinige Sorgerecht bekommen? Was sind die Kriterien für eine schnelle Härtefallscheidung? Sollte ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung verfasst werden? Was ist der Versorgungsausgleich? Was hat es mit der Zugewinngemeinschaft auf sich und was für Konsequenzen hat dieser Güterstand? Macht eine Patientenverfügung in der Ehe Sinn? Was passiert mit dem Kindergeld bei einer Ehescheidung? Wer erhält bei der Ehescheidung den Hund?
Sind sämtliche Fragen geklärt und hat man Vertrauen zu dem Scheidungsanwalt gewonnen, kann ihm das Mandat zur Durchführung der Scheidung übergeben werden. In diesem Fall wird er nicht nur den Antrag auf Scheidung einreichen, sondern sich zudem um alle anderen rechtlichen Dinge, die bei einer Ehescheidung zu klären sind, kümmern. Natürlich wird er auch beim letzten gerichtlichen Scheidungstermin die rechtliche Vertretung seines Mandanten übernehmen. Wissen sollte man unbedingt, dass eine Ehescheidung ohne Rechtsanwalt nicht möglich ist, es herrscht Anwaltszwang. Jedoch gibt es die Möglichkeit, sich bei einer Scheidung gemeinsam mit dem Ehepartner von nur einem Anwalt vertreten zu lassen, um somit die Kosten der Scheidung minimal zu halten. Zwingende Grundbedingung, um nur einen Rechtsanwalt mit der Ehescheidung zu beauftragen, ist, dass die Ehepartner sich einig sind, d.h., es muss sich um eine einvernehmliche Scheidung handeln.
Bei allen familienrechtlichen Fragen und Problemen ist man bei einem Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin zum Familienrecht in den besten Händen
Doch ein Rechtsanwalt zum Familienrecht in Halle ist nicht nur nur im Falle einer Scheidung der optimale Ansprechpartner. Er hat vielmehr ein breites fachliches Know-how in sämtlichen Belangen, die in das Rechtsgebiet Familienrecht fallen. Zu nennen wären hier z.B. Fragen rund um die Vaterschaftsklage, den Vaterschaftstest oder die Anerkennung einer Vaterschaft. Muss man einem Kuckuckskind Unterhalt bezahlen? Wie verhält es sich mit Unterhalt an ein nicht eheliches Kind? Was versteht man unter der Aufsichtspflicht der Eltern? Wie ist die neueste Rechtsprechung bei einer Samenspende? Dies sind nur ein paar Beispiele für Fragen, die ein Anwalt für Familienrecht im Rahmen einer Rechtsberatung beantworten kann. Ferner verfügt ein Fachanwalt für Familienrecht im Normalfall auch über fachliches Know-how im Betreuungsrecht und Adoptionsrecht. Er ist obendrein in der Lage, Pflegeeltern zu beraten, gerade auch wenn es um eine Übertragung der Vormundschaft geht (Pflegeltern / Vormundschaft).
Marktplatz 11, 06108 Halle
Rechtsanwältin Ilka Kotte mit Rechtsanwaltskanzlei in Halle betreut Mandanten fachmännisch bei rechtlichen Fragen im Fachbereich Familienrecht.

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Die Betreuung von Kindern nach einer Trennung wird heutzutage in vielen Fällen nicht mehr strikt nach dem Muster praktiziert, dass sie im Haushalt eines Elternteils ihren Lebensmittelpunkt haben und der andere Elternteil alle zwei Wochen am Wochenende sein Umgangsrecht ausübt. Dieses Modell wird als Residenzmodell bezeichnet. Immer häufiger besteht der Wunsch bei beiden Elternteilen auch im Falle einer Trennung in gleichem Maße an der tatsächlichen Betreuung teilzuhaben und das sog. Wechselmodell zu praktizieren. Wenn es die tatsächlichen Umstände, wie z.B. räumliche Nähe, Arbeitszeiten und Konsensfähigkeit zulassen, kann ein Wechselmodell sogar gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden. Wird ein Kind im sog. paritätischen Wechselmodell betreut, also...
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Nicht unüblich ist es, dass Eheleute im gegenseitigen Einvernehmen untereinander den passwortgeschützten Mailaccount des jeweils anderen nutzen oder aber auch nur über einen gemeinsamen Account verfügen, über den Schriftverkehr geführt bzw. Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden. Unterschätzt wird dabei, die Gefahr, die im rechtsgeschäftlichen Verkehr für den Inhaber des Accounts besteht, wenn der andere Partner unter dessen Namen rechtsgeschäftliche Erklärungen abgibt. Das OLG Zweibrücken hatte sich in seiner Entscheidung vom 15.01.2025 – 1 U 20/24 mit einem Sachverhalt auseinander zu setzen, in welchem der Ehemann über den passwortgeschützten E-Mail-Account der Ehefrau mit deren Wohngebäudeversicherung kommunizierte. An dem...
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Kurz erklärt Beim Versorgungsausgleich werden die in der Ehe erworbenen Rentenanrechte beider Seiten hälftig ausgeglichen. Maßgeblich ist das Versorgungsausgleichsgesetz. Das Familiengericht ermittelt die Ehezeitwerte und teilt sie grundsätzlich intern beim jeweiligen Versorgungsträger. Vereinbarungen der Ehegatten sind möglich, benötigen notarielle Beurkundung und die familiengerichtliche Genehmigung. Ehezeit und Stichtag Die Ehezeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats der Eheschließung und endet mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Nur in diesem Zeitraum erworbene Anrechte werden berücksichtigt. Zuzahlungen und Werte außerhalb der Ehezeit bleiben grundsätzlich außen vor, es sei denn, sie sind der Ehezeit zuzuordnen....
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