Über 40 Prozent aller Ehen werden in der BRD geschieden. Das besagen aktuelle Statistiken. Die Trennung eingetragener Lebenspartnerschaften ist ebenso in dieser Statistik erfasst. Gesetzlich geregelt findet sich die Scheidung im Familienrecht. Das Familienrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts. Es normiert die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Familie, Verwandtschaft, Ehe oder aufgrund einer Lebenspartnerschaft miteinander in Beziehung stehen. Eine Ehe kann nur durch richterlichen Beschluss vor dem örtlich zuständigen Familiengericht mit Rechtskraft geschieden werden. In Deutschland müssen für eine Ehescheidung einige Bedingungen erfüllt sein. Eine elementare Bedingung ist die Einhaltung eines einjährigen Trennungsjahres. Wie die Ehescheidung letztendlich abläuft, darauf haben die Ehepartner einen gewissen Einfluss. Dies gilt auch für die Höhe der Scheidungskosten und die Dauer des Scheidungsverfahrens. Sind sich die Ehegatten über sämtliche relevanten Punkte einig - anzuführen sind hier Sorgerecht, Unterhalt, Hausratsaufteilung oder auch Umgangsrecht - dann ist eine schnelle Scheidung möglich. Liegt eine derartige Einigkeit vor, dann spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung, die in der Umgangssprache auch Blitzscheidung genannt wird. Ist die Basis für eine einvernehmliche Scheidung, eine Blitzscheidung gegeben, dann kann durchaus auch eine Scheidung Online durchgeführt werden. Offiziell geschieden ist man, wenn man den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk in Händen hält. Bis dies der Fall ist, dauert nach dem Einreichen der Ehescheidung bei einer einvernehmlichen Scheidung ca. sechs Monate mit Versorgungsausgleich und ca. 3 Monate ohne Versorgungsausgleich.
Welche Unterhaltszahlungen sind bei der Scheidung zu bezahlen?
Kommt es zu einer Scheidung, dann gibt es jede Menge Klärungsbedarf. Eine gewichtige Rolle spielt hier die Klärung der Unterhaltsfragen, sprich der Kindesunterhalt und der Unterhalt für den Ehegatten müssen geregelt werden. Diesbezügliche rechtliche Regelungen finden sich im Unterhaltsrecht. Auf der einen Seite gilt es dabei zu klären, ob ein Unterhalt an den Ehepartner zu leisten ist. Hierzu gehört z.B. der Trennungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt oder auch der Betreuungsunterhalt. Zum anderen muss, gibt es Kinder, die Frage nach dem Kindesunterhalt geregelt werden. Hierunter fällt auch die Klärung, ob es dem Ehepartner möglich ist, den berechneten Kindesunterhalt zu bezahlen oder ob dieser nur einen Mindestunterhalt leisten kann. Als Grundlage zur Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dient dabei im Regelfall die Düsseldorfer Tabelle. Ebenfalls zu regeln ist in Bezug auf die Kinder neben dem Sorgerecht und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht auch das Umgangsrecht. Nachdem die Scheidung der Eltern dramatische psychische Folgen für den gemeinschaftlichen Nachwuchs haben kann, sollte in Betracht gezogen werden, sich durch das Jugendamt oder auch einen freien Träger der Jugendhilfe beraten zu lassen. Ebenfalls ist das Jugendamt die richtige Anlaufstelle, wenn es darum geht, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Eine Scheidung steht im Raum? Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt im Familienrecht informieren
Geht es jedoch darum, Antworten auf rechtliche Fragen zu bekommen, wie nach dem Ablauf der Scheidung oder dem Trennungsjahr, dann sollte man sich an einen Rechtsanwalt zum Familienrecht wenden. In Höhr-Grenzhausen sind einige Anwälte zum Familienrecht mit einer Familienrechtskanzlei vertreten. Entscheidet man sich dafür, eine Scheidungsberatung bei einem Rechtsanwalt im Familienrecht in Höhr-Grenzhausen wahrzunehmen, wird dieser alle ungeklärte Fragen kompetent beantworten wie z.B.: wie kann ich das volle Sorgerecht bekommen? Kommt eine Härtefallscheidung für mich in Frage? Sollte ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung verfasst werden? Was ist der Versorgungsausgleich? Was hat es mit der Zugewinngemeinschaft auf sich und welche Folgen hat dieser Güterstand? Macht eine Patientenverfügung in der Ehe Sinn? Was geschieht mit dem Kindergeld bei einer Ehescheidung? Wer erhält bei der Scheidung den Hund?
Kommt man nach der Scheidungsberatung zu dem Schluss, dass man die Durchführung der Scheidung dem Fachanwalt im Familienrecht aus Höhr-Grenzhausen übergeben möchte, dann wird sich dieser um alles kümmern, was mit der Scheidung zusammenhängt. Er wird den Antrag auf Scheidung einreichen, sich um sämtlichen Schriftverkehr kümmern und auch beim letzten gerichtlichen Termin zur Scheidung präsent sein. Wissen sollte man auf jeden Fall, dass eine Scheidung ohne Anwalt unmöglich ist, es besteht Anwaltszwang. Allerdings gibt es die Möglichkeit, sich bei einer Scheidung gemeinsam mit dem Ehegatten von nur einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, um auf diese Weise die Scheidungskosten minimal zu halten. Dazu ist allerdings eine einvernehmliche Scheidung zwingend nötig.
Ein Anwalt im Familienrecht kennt sich in sämtlichen Bereichen des Familienrechts aus
Ein Rechtsanwalt zum Familienrecht aus Höhr-Grenzhausen ist nicht nur der ideale Ansprechpartner bei einer Ehescheidung. Er ist vielmehr fachkundig in sämtlichen Angelegenheiten, die das Familienrecht betreffen. Als Beispiele zu nennen sind hier Probleme und Fragen rund um den Vaterschaftstest oder auch die Vaterschaftsklage oder die Anerkennung einer Vaterschaft. Wie verhält es sich mit dem Kindesunterhalt bei einem unehelichen Kind oder einem Kuckuckskind? Wann haften Eltern für ihre Kinder? Welche rechtlichen Konsequenzen hat heute eine Samenspende? Auf alle diese Fragen kann ein Fachanwalt im Familienrecht kompetente Antworten geben. Der Anwalt zum Familienrecht kennt sich darüber hinaus im Betreuungsrecht, in Betreuungsverfahren und Belangen die Vormundschaft betreffend ebenso aus wie bei Fragen in Bezug auf eine Adoption oder rechtliche Problemstellungen, die sich in einer Patchworkfamilie ergeben. Er ist zudem in der Lage, Pflegeeltern zu beraten, gerade auch wenn es um eine Übertragung der Vormundschaft geht (Pflegeltern / Vormundschaft).
Rathausstraße 83 , 56203 Höhr-Grenzhausen
Fachanwältin Gisela Adam-Busch mit Rechtsanwaltskanzlei in Höhr-Grenzhausen berät Mandanten und vertritt Sie in Gerichtsprozessen im Fachbereich Familienrecht.

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Mit dem nun anstehenden neuen Jahr gilt es wieder für alle zur Zahlung von Kindesunterhalt Verpflichteten genau zu prüfen, welche Zahlung zum 01.01.2026 vorzunehmen ist. Mit der kürzlich veröffentlichten neuen Düsseldorfer Tabelle sind die Zahlbeträge in den jeweiligen Alters- und Einkommensstufen erhöht worden. Regelmäßig werden die Kindesunterhaltstitel in Form von Jugendamtsurkunden oder durch gerichtliche Beschlüsse dynamisch ausgestaltet. D.h., die Verpflichtung besteht in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Mindestunterhaltes. Liegt ein solcher dynamischer Titel vor, müssen die Unterhaltsverpflichteten selbständig anhand der neu veröffentlichten Tabelle ihre Zahlungsverpflichtung anpassen. Gleiches gilt, wenn das unterhaltsberechtigte Kind eine...
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Hochstrittige Trennung: Wenn Sorgerecht und Umgang zur Belastung werden Nach einer Trennung behalten Eltern in Deutschland grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge – unabhängig davon, wie angespannt das Verhältnis ist (§§ 1626, 1626a, 1627 BGB). „Hochstrittig“ ist keine gesetzliche Kategorie, beschreibt aber Konstellationen, in denen sich fast jede Alltagssituation zum Konflikt auswächst: endlose Kommunikationsketten, wechselseitige Vorwürfe, häufige Gerichtsverfahren, Einbindung des Kindes in den Elternstreit. Die Rechtsprechung hat dabei klargestellt: Ein hohes Konfliktniveau kann ein starkes Argument dafür sein, die elterliche Sorge teilweise oder insgesamt einem Elternteil allein zu übertragen, wenn die Eltern nicht mehr in der Lage sind,...
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Aufgrund der wirtschaftlichen Vorteile wählen Eheleute in der Regel die gemeinsame steuerliche Veranlagung, d.h. wenn unterschiedlich hohe Einkünfte erzielt werden, die Steuerklassenkombination III/V. Kommt es zur Trennung, herrscht oft Unkenntnis darüber, wie die weitere steuerliche Veranlagung gehandhabt werden muss bzw. kann. Nicht selten verlangt insbesondere der- oder diejenige, die ihr Einkommen nach der ungünstigeren Steuerklasse V versteuert, die getrennte Veranlagung. Auf der anderen Seite gibt es auch die Vorstellung, man könne bis zur Scheidung die Steuerklasse III behalten. Beides ist unzutreffend. Vielmehr verhält es sich so, dass im laufenden Kalenderjahr der Trennung die gemeinsame steuerliche Veranlagung und damit die Steuerklassenkombination III/V beibehalten werden kann....
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