In Deutschland werden laut Statistik ca. 40% aller Ehen und eingetragenen Lebensgemeinschaften (Homo-Ehen) getrennt. Alle Aspekte die Scheidung betreffend werden im Familienrecht geregelt. Das dt. Familienrecht ist dem Zivilrecht zugehörig und ist im Wesentlichen im 4. Buch des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hinterlegt - Paragraphen 1297-1921. Um eine Ehegemeinschaft mit Rechtskraft zu scheiden, ist ein Beschluss eines Richters des zuständigen Familiengerichts von Nöten. In Deutschland müssen für eine Ehescheidung einige Voraussetzungen erfüllt sein. Eine wesentliche Voraussetzung ist die Einhaltung eines einjährigen Jahres der Trennung. Wie die Scheidung abläuft, darauf können die Ehegatten durchaus Einfluss nehmen. Das betrifft vor allem auch, wie hoch die Scheidungskosten letztendlich ausfallen und auch wie lange sich die Scheidung in die Länge zieht. Wenn bei den Ehegatten über die Ehescheidung Einigkeit herrscht und Fragen bezüglich der Aufteilung des Hausrats, des Sorgerechts und Umgangsrecht und Unterhalts nicht strittig sind, kann eine schnelle Ehescheidung erfolgen. Man spricht in diesem Fall von einer ...
Albert-Einstein-Straße 47 , 02977 Hoyerswerda
Juristische Probleme zum Themengebiet Familienrecht werden gelöst von Rechtsanwältin Gesine Döhl (Fachanwältin für Familienrecht) aus Hoyerswerda.

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Die ursprünglich politisch angekündigte Einführung der Kindergrundsicherung ab 01.01.2025 ist so nicht umgesetzt worden. Stattdessen bleibt es 2025 im Kern beim Kindergeld – leicht erhöht auf 255 € je Kind – und bei den bekannten Instrumenten Unterhaltsvorschuss (UVG) und ergänzendem SGB-II-/SGB-XII-Leistungsbezug. Für familienrechtliche Vergleiche bedeutet das: Unterhaltsberechnungen können weiter auf die Düsseldorfer Tabelle 2025 und die bekannte Anrechnungssystematik gestützt werden; es gibt keinen neuen „Super-Leistungsblock“, der alles ersetzt. Wichtig für die Praxis: Im Mangelfall bleibt Unterhalt vorrangig, Leistungen nach dem UVG und nach dem SGB II/SGB XII treten ergänzend hinzu (§ 1609 BGB, § 1 UVG, §§...
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Die Bundesregierung hat 2024/25 mehrere Entwürfe zur Modernisierung des Familienrechts vorgelegt. Ziel: Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrecht an neue Familienformen, Trennungsmodelle und Regenbogenfamilien anpassen. Vollständig in Kraft ist das Paket Stand 2.11.2025 noch nicht – es gibt Beschlüsse, offene Punkte und politischen Streit. Für die Beratungspraxis heißt das: Mandanten müssen auf Zwischenstände hingewiesen werden. Maßgeblich bleiben bis zum Inkrafttreten die §§ 1591 ff., 1626 ff., 1684 ff. BGB sowie das FamFG, ergänzt um die geplanten Neuregelungen. Kernpunkte der Reform sind: Kindschaftsrecht: Das Gericht soll ausdrücklich auch eine (paritätische oder asymmetrische) Betreuung durch beide Eltern anordnen können, wenn...
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Wenn sich ein Paar trennt, geht es oft nicht nur um Wohnung, Geld oder Kinder – auch die Haushaltsgegenstände können schnell zum Streitpunkt werden. Wer darf den Fernseher behalten, wer das Sofa oder die Waschmaschine? Und was ist, wenn einer einfach Dinge mitnimmt oder sogar verkauft? Nach § 1353 BGB haben beide Ehepartner während der Ehe das gleiche Recht, die gemeinsamen Haushaltsgegenstände zu benutzen. Es spielt keine Rolle, wem die Sachen tatsächlich gehören. Erst wenn sich die Eheleute darauf einigen oder ein Gericht entscheidet, darf einer allein über bestimmte Gegenstände verfügen. Trotzdem passiert es häufig, dass ein Partner einfach selbst entscheidet und Dinge entfernt oder verkauft. Ein Beispiel: Ein Ehemann wohnt noch im gemeinsamen Haus, das schon...
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Soll eine Ehe geschieden werden, gibt es eine Reihe an zentralen Punkten, die geklärt werden müssen. Eine ganz zentrale Rolle spielt dabei die Klärung der Unterhaltsfragen. Die Rede ist hier sowohl vom Unterhalt für den Ehegatten als auch vom Unterhalt für das Kind oder die Kinder. Diesbezügliche rechtliche Regelungen finden sich im Unterhaltsrecht. Auf der einen Seite gilt es dabei zu klären, ob ein Unterhalt an den Ehegatten zu leisten ist. Hierzu gehört z.B. der Aufstockungsunterhalt, der Trennungsunterhalt oder auch der Betreuungsunterhalt. Sind in der Ehe Kinder geboren worden muss überdies geklärt werden, wieviel Kindesunterhalt zu zahlen ist und ob das andere Elternteil womöglich nur in der Lage ist, den Mindestunterhalt zu leisten. Als Basis zur Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dient dabei im Regelfall die Düsseldorfer Tabelle. Neben der Frage nach Unterhalt muss jedoch vor allem bezüglich der Kinder etliches weitere klargelegt werden. Hier wird es primär um das Sorgerecht, das Umgangsrecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehen. Nachdem die Trennung der Eltern dramatische psychische Folgen für den gemeinschaftlichen Nachwuchs haben kann, sollte in Betracht gezogen werden, sich durch das Jugendamt oder auch einen freien Träger der Jugendhilfe beraten zu lassen. Ebenfalls ist das Jugendamt die korrekte Anlaufstelle, wenn es darum geht, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Hat man jedoch Fragen, die ein rechtliches Fachwissen erfordern, wie zum Beispiel in Bezug auf die Güterstände oder den Ehegattenunterhalt, dann sollte man nicht zögern und eine Anwaltskanzlei im Familienrecht aufsuchen. Hier finden sich Anwälte zum Familienrecht, die fachkundig Auskunft geben werden. In Hoyerswerda sind etliche Fachanwälte und Fachanwältinnen für Familienrecht mit einer Anwaltskanzlei ansässig. Entscheidet man sich dafür, eine Scheidungsberatung bei einem Fachanwalt zum Familienrecht in Hoyerswerda in Anspruch zu nehmen, wird dieser sämtliche offenen Fragen kompetent beantworten wie beispielsweise: wie kann ich das volle Sorgerecht erhalten? Kommt eine Härtefallscheidung für mich in Frage? Was kann in einem Ehevertrag und einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden? Was hat es mit der Gütertrennung, der Gütergemeinschaft, dem Versorgungsausgleich und dem Zugewinnausgleich auf sich? Kriege ich oder mein Ex-Partner das Kindergeld? Wer kriegt es? Wer bekommt bei der Ehescheidung den Hund?
Kommt man nach der Scheidungsberatung zu dem Schluss, dass man die Durchführung der Scheidung dem Fachanwalt im Familienrecht aus Hoyerswerda übergeben möchte, dann wird sich dieser um alles kümmern, was mit der Scheidung zusammenhängt. Er wird den Scheidungsantrag einreichen, sich um den gesamten Schriftverkehr kümmern und auch beim letzten gerichtlichen Termin zur Scheidung präsent sein. Wissen sollte man unbedingt, dass eine Scheidung ohne Rechtsanwalt nicht möglich ist, es herrscht Anwaltszwang. Allerdings hat man die Option, sich gemeinsam mit dem Ehepartner einen Anwalt zu teilen. Auf diese Weise können die Scheidungskosten niedrig gehalten werden. Zwingende Grundbedingung, um nur einen Anwalt mit der Ehescheidung zu beauftragen, ist, dass die Ehegatten sich einig sind, das bedeutet, es muss sich um eine einvernehmliche Scheidung handeln.
Doch ein Anwalt im Familienrecht aus Hoyerswerda ist nicht nur bei einer Scheidung der optimale Ansprechpartner. Er hat vielmehr ein breites fachliches Know-how in sämtlichen Angelegenheiten, die in den Rechtsbereich Familienrecht fallen. Aufzuführen sind hier beispielsweise sämtliche Aspekte, die mit der Vaterschaft zu tun haben. Er kann über die Anerkennung einer Vaterschaft ebenso informieren wie über die Durchführung eines Vaterschaftstests. Und auch wenn es um eine Vaterschaftsklage geht, ist man bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht in den besten Händen. Muss man einem Kuckuckskind Unterhalt bezahlen? Wie verhält es sich mit Unterhalt an ein nicht eheliches Kind? Wann haften Eltern für ihre Kinder? Muss man als Samenspender Angst davor haben, auf Unterhalt verklagt zu werden? Zu allen diesen Fragen kann ein Rechtsanwalt im Familienrecht kompetente und auf die persönliche Lebenssituation abgestimmte Antworten geben. Außerdem kennt sich ein Rechtsanwalt für Familienrecht auch im Betreuungsrecht aus und kann in Betreuungsverfahren die rechtliche Vertretung übernehmen. Ferner besitzt er Fachwissen im Adoptionsrecht und kann, sollte eine Adoption in Erwägung gezogen werden, mit rechtlichen Ratschlägen seinem Klienten beratend und helfend zur Seite stehen. Er ist zudem in der Lage, Pflegeeltern zu beraten, gerade auch wenn es um eine Vormundschaftsübertragung geht (Pflegeltern / Vormundschaft).