Fachanwalt Stephan Lang mit Fachanwaltskanzlei in Hüttenberg bietet anwaltliche Vertretung und vertritt Sie bei Gerichtsverfahren im Fachbereich Familienrecht.
Aktuelle Rechtsfälle zum Fachgebiet Familienrecht betreut Rechtsanwältin Karola Schlüter-Oelkers (Fachanwältin für Familienrecht) aus Hüttenberg.
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Jetzt Profil anlegenIm April 2025 treten in Deutschland zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Sie betreffen verschiedene Lebensbereiche – von Familienleistungen über den Arbeitsschutz bis hin zum Datenschutz. Hier ein umfassender Überblick über die wichtigsten Neuregelungen: Verlängerte Förderung für KWK-Anlagen Die Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) wird verlängert. Neu ist: Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, können nun bis zum 31. Dezember 2030 gefördert werden. Die Maßnahme bietet mehr Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Betreiber. Elterngeld: Einkommensgrenze & Bezugsdauer angepasst Neue Einkommensgrenze Ab dem 1. April 2025 gilt: Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld sinkt auf 175.000 Euro...
weiter lesenDas Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 6 WF 155/24 ) entschied am 13.01.2025, dass die Kosten eines Vaterschaftsanerkennungsverfahrens zwischen der Mutter und dem biologischen Vater hälftig aufzuteilen sind. Eine alleinige Kostenlast des Vaters sei nicht gerechtfertigt. Streit um Kosten nach Vaterschaftsfeststellung In dem Verfahren ging es um die Kostenaufteilung eines gerichtlichen Vaterschaftsanerkennungsverfahrens. Die Mutter hatte erklärt, während der gesetzlichen Empfängniszeit nur mit dem sogenannten Putativvater Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Ein außergerichtlicher Vaterschaftstest bestätigte ihn als Vater. Dennoch beantragte das Kind eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft. Nach Durchführung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens wurde der Putativvater als...
weiter lesenDass Volljährige, die adoptiert werden, ihren bisherigen Nachnamen grundsätzlich nicht unverändert fortführen können, ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 24. Oktober 2024 ( AZ: 1 BvL 10/20 ) entschieden und damit eine anderslautende Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH) korrigiert. Die Entscheidung zur Namensänderung bei Erwachsenenadoption – die nicht einstimmig ausgefallen ist - beruht auf der Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und den Regelungen des Namensrechts. Reform des Namensrechts ab Mai 2025 Die bevorstehende Reform des Namensrechts bringt bedeutende Änderungen mit sich. Ab dem 1. Mai 2025 entfällt der bisherige Zwang zur Namensänderung bei Erwachsenenadoptionen. Adoptierte Volljährige haben dann die...
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