Laut Statistik werden in der BRD ca. 40 Prozent aller Ehen geschieden. Mit in der Statistik erfasst ist auch die Aufhebung sogenannter Homo-Ehen. Sämtliche Belange die Ehescheidung betreffend werden im Familienrecht geregelt. Das dt. Familienrecht ist dem Zivilrecht zugehörig und ist hauptsächlich im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hinterlegt - Paragraphen 1297-1921. Eine Ehescheidung kann nur durch den Beschluss eines Richters vor dem örtlich zuständigen Familiengericht erfolgen. Grundvoraussetzung für eine Scheidung ist die Einhaltung des Trennungsjahres. Auf den Ablauf der Scheidung haben die Ehepartner durchaus Einfluss. Dies betrifft vor allem auch, wie hoch die Kosten der Scheidung letztlich ausfallen und auch wie lange die Scheidung dauert. Am schnellsten kann eine eheliche Gemeinschaft geschieden werden, wenn sich die Ehegatten über alle Punkte wie Aufteilung des Hausrats, Sorgerecht und Unterhalt einig sind. In diesem Fall, wenn sich die Ehegatten einig sind, spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung. In der ...
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Rechtsanwältin Anett Theobald mit Fachanwaltskanzlei in Kaiserslautern betreut Mandanten persönlich bei juristischen Fällen zum Rechtsgebiet Familienrecht.
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Juristische Angelegenheiten aus dem Fachbereich Familienrecht betreut Rechtsanwalt Klaus J. Fuhrmann (Fachanwalt für Familienrecht) im Ort Kaiserslautern.
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Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 16.01.2026 entschieden, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Es geht um die gerichtliche Ersetzung der Einwilligung eines psychisch kranken Elternteils bei Adoption (Az. 1 UF 77/25 ). Pflegeeltern beantragen Adoption trotz fehlender Zustimmung Die Entscheidung betrifft ein Kind, dessen leibliche Mutter langjährig suchtmittelabhängig ist. Kurz nach der Geburt wurde das Kind in eine Pflegefamilie aufgenommen, in der es inzwischen drei Jahre lebt. Die Mutter verweigerte die Zustimmung zur Adoption. Die Pflegeeltern beantragten daher die gerichtliche Ersetzung der Einwilligung gemäß § 1748 BGB. Das zuständige Amtsgericht lehnte diesen Antrag ab, da die gesetzliche Voraussetzung nicht erfüllt war: Nach § 1748 Abs. 3 BGB darf die Einwilligung nur ersetzt werden, wenn das...
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Die gemeinsame Immobilie ist nach einer Trennung häufig der wirtschaftliche Brennpunkt. Probleme entstehen nicht erst bei Zugewinn oder Verkauf, sondern sofort bei laufenden Darlehensraten, Nebenkosten, Nutzung der Immobilie und der Haftung gegenüber der Bank. Wer hier früh falsch handelt oder „einfach weiterzahlt“, schafft oft jahrelange Ausgleichsstreitigkeiten. Maßgeblich sind Besitz und Nutzung, Miteigentum, Darlehensschuld und die interne Verteilung zwischen den Ehegatten. 1. Außenhaftung bleibt: Die Bank interessiert die Trennung nicht Sind beide Ehegatten Darlehensnehmer, haften sie der Bank gesamtschuldnerisch. Trennung oder Auszug ändern daran nichts. Zahlt nur einer, schützt das zwar vor Kündigung und Negativfolgen, löst aber die Frage der internen...
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Der laufende Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle deckt den typischen Lebensbedarf des Kindes ab (§ 1610 BGB). In der Praxis entstehen nach Trennung und Scheidung aber regelmäßig zusätzliche Kosten. Streit entsteht dann häufig nicht über den Tabellenunterhalt, sondern darüber, was darüber hinaus zu zahlen ist. Entscheidend ist die saubere Abgrenzung zwischen Mehrbedarf und Sonderbedarf, die richtige Quotenberechnung und eine klare Beleglage. Mehrbedarf und Sonderbedarf: der Unterschied entscheidet Mehrbedarf Mehrbedarf sind regelmäßig wiederkehrende, planbare und dauerhafte Kosten, die über den Tabellenunterhalt hinausgehen. Typisch sind: Kita- oder Hortgebühren laufende Nachhilfe dauerhafte krankheitsbedingte Aufwendungen (z.B....
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Soll eine Ehescheidung erfolgen, dann sind jede Meng Dinge zu klären. Eine ganz zentrale Rolle spielt dabei die Klärung der Unterhaltsfragen. Die Rede ist hier sowohl vom Ehegattenunterhalt als auch vom Kindesunterhalt. Alles, was mit dem Unterhalt in Zusammenhang steht, findet sich rechtlich im Unterhaltsrecht geregelt. Auf der einen Seite gilt es dabei zu klären, ob ein Unterhalt an den Ehepartner zu zahlen ist. Hierzu gehört z.B. der Aufstockungsunterhalt, der Trennungsunterhalt oder auch der Betreuungsunterhalt. Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen muss überdies geklärt werden, wieviel Kindesunterhalt zu leisten ist und ob das andere Elternteil womöglich nur in der Lage ist, den minimalen Unterhalt zu bezahlen. Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt werden im Übrigen regelmäßig in Anlehnung an die Düsseldorfer Tabelle berechnet. Gerade in Bezug auf die Kinder gilt es im Rahmen der Ehescheidung noch etliches mehr zu regeln. Im Vordergrund wird dabei nicht nur das Sorgerecht stehen, sondern auch das Umgangsrecht sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nachdem die Scheidung der Eltern dramatische psychische Folgen für den gemeinschaftlichen Nachwuchs haben kann, sollte in Erwägung gezogen werden, sich durch das Jugendamt oder auch einen freien Träger der Jugendhilfe beraten zu lassen. Muss ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden, fällt auch dies in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamts.
Hat man jedoch Fragestellungen, die ein rechtliches Fachwissen benötigen, wie zum Beispiel in Bezug auf den Ehegattenunterhalt oder die Güterstände, dann sollte man nicht zögern und eine Fachanwaltskanzlei für Familienrecht aufsuchen. Hier finden sich Anwälte zum Familienrecht, die fachkundig Auskunft geben werden. In Kaiserslautern sind etliche Fachanwälte für Familienrecht mit einer Anwaltskanzlei vertreten. Entscheidet man sich dafür, eine Scheidungsberatung bei einem Rechtsanwalt im Familienrecht in Kaiserslautern wahrzunehmen, wird dieser alle offenen Fragen kompetent beantworten wie beispielsweise: wie kann ich das volle Sorgerecht erhalten? Was sind die Voraussetzungen für eine schnelle Härtefallscheidung? Was kann in einem Ehevertrag und einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden? Was hat es mit der Gütergemeinschaft, der Gütertrennung, dem Zugewinnausgleich und dem Versorgungsausgleich auf sich? Wer kriegt das Kindergeld bei einer Scheidung? Wer erhält Haustiere bei einer Ehescheidung?
Entscheidet man sich nach der Rechtsberatung den Anwalt mit der Ehescheidung zu beauftragen, wird sich dieser um alle Belange die Scheidung betreffend kümmern, den Antrag auf Scheidung einreichen und auch beim Gerichtstermin zur Scheidung die Rechte seines Mandanten vertreten. Wichtig ist es darauf hinzuweisen, dass bei einer Ehescheidung Anwaltszwang herrscht. Allerdings hat man die Möglichkeit, sich gemeinsam mit dem Ehegatten einen Anwalt zu teilen. So können die Kosten der Scheidung so gering als möglich gehalten werden. Zwingende Grundbedingung, um nur einen Rechtsanwalt mit der Ehescheidung zu beauftragen, ist, dass die Ehegatten sich einig sind, d.h., es muss sich um eine einvernehmliche Scheidung handeln.
Jedoch ist ein Anwalt für Familienrecht aus Kaiserslautern nicht nur der beste Ansprechpartner für eine scheidungsrechtliche Beratung oder zum Durchführen der Scheidung. Er ist vielmehr fachlich versiert in allen Bereichen, die das Familienrecht betreffen. Aufzuführen sind hier z.B. alle Aspekte, die mit der Vaterschaft zu tun haben. Er kann über die Vaterschaftsanerkennung ebenso informieren wie über die Durchführung eines Vaterschaftstests. Und auch wenn es um eine Vaterschaftsklage geht, ist man bei einem Familienrechtsanwalt in den allerbesten Händen. Welche Rechte hat man bei einem nicht ehelichen Kind? Wann haften Eltern für ihre Kinder? Welche rechtlichen Konsequenzen hat heute eine Samenspende? Zu allen diesen Fragestellungen kann ein Rechtsanwalt für Familienrecht fachkundige und auf die persönliche Lebenssituation abgestimmte Antworten bieten. Daneben kennt sich ein Fachanwalt für Familienrecht auch im Betreuungsrecht aus und kann in Betreuungsverfahren die rechtliche Vertretung übernehmen. Ferner besitzt er Fachwissen im Adoptionsrecht und kann, sollte eine Adoption in Erwägung gezogen werden, mit rechtlichem Rat seinem Mandanten beratend und helfend zur Seite stehen. Selbstverständlich kann er auch Pflegeeltern rechtlich zur Seite stehen, wenn ein Pflegekind zurückgeführt werden soll, und die erforderlichen rechtlichen Maßnahmen ergreifen, die zum Schutz des Kindes erforderlich sind.