Im Jahr 2015 wurden in Deutschland 163 335 Ehegemeinschaften geschieden. 2015 waren von der Ehescheidung ihrer Eltern insgesamt rund 132 000 Kinder unter 18 Jahren betroffen. Sämtliche Aspekte die Scheidung betreffend werden im Familienrecht geregelt. Hier finden sich die Rechtsverhältnisse der Personen normiert, die durch Ehe, Verwandtschaft oder durch eine Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind. Um eine Ehegemeinschaft mit Rechtskraft zu scheiden, ist ein Beschluss eines Richters des zuständigen Familiengerichts von Nöten. In der BRD müssen für eine Ehescheidung etliche Voraussetzungen erfüllt sein. Eine elementare Bedingung ist die Einhaltung eines einjährigen Jahres der Trennung. Wie die Scheidung letztlich verläuft, darauf haben die Ehegatten einen gewissen Einfluss. Dies gilt auch für die Höhe der Scheidungskosten und die Dauer des Scheidungsverfahrens. Am schnellsten kann eine Ehe ...
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Fachanwältin Dr. Simone Uhlig mit Rechtsanwaltskanzlei in Karlsruhe berät Mandanten und vertritt Sie bei Gerichtsverfahren im Rechtsgebiet Familienrecht.
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Rechtsanwalt Michael Hyll mit Kanzlei in Karlsruhe betreut Mandanten jederzeit gern bei rechtlichen Fragen zum Schwerpunkt Familienrecht.
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Aktuelle Rechtsfälle aus dem Themenbereich Familienrecht löst Rechtsanwältin Andrea Gerda Kleinhans (Fachanwältin für Familienrecht) aus der Gegend von Karlsruhe.
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Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 16.01.2026 entschieden, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Es geht um die gerichtliche Ersetzung der Einwilligung eines psychisch kranken Elternteils bei Adoption (Az. 1 UF 77/25 ). Pflegeeltern beantragen Adoption trotz fehlender Zustimmung Die Entscheidung betrifft ein Kind, dessen leibliche Mutter langjährig suchtmittelabhängig ist. Kurz nach der Geburt wurde das Kind in eine Pflegefamilie aufgenommen, in der es inzwischen drei Jahre lebt. Die Mutter verweigerte die Zustimmung zur Adoption. Die Pflegeeltern beantragten daher die gerichtliche Ersetzung der Einwilligung gemäß § 1748 BGB. Das zuständige Amtsgericht lehnte diesen Antrag ab, da die gesetzliche Voraussetzung nicht erfüllt war: Nach § 1748 Abs. 3 BGB darf die Einwilligung nur ersetzt werden, wenn das...
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Die gemeinsame Immobilie ist nach einer Trennung häufig der wirtschaftliche Brennpunkt. Probleme entstehen nicht erst bei Zugewinn oder Verkauf, sondern sofort bei laufenden Darlehensraten, Nebenkosten, Nutzung der Immobilie und der Haftung gegenüber der Bank. Wer hier früh falsch handelt oder „einfach weiterzahlt“, schafft oft jahrelange Ausgleichsstreitigkeiten. Maßgeblich sind Besitz und Nutzung, Miteigentum, Darlehensschuld und die interne Verteilung zwischen den Ehegatten. 1. Außenhaftung bleibt: Die Bank interessiert die Trennung nicht Sind beide Ehegatten Darlehensnehmer, haften sie der Bank gesamtschuldnerisch. Trennung oder Auszug ändern daran nichts. Zahlt nur einer, schützt das zwar vor Kündigung und Negativfolgen, löst aber die Frage der internen...
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Der laufende Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle deckt den typischen Lebensbedarf des Kindes ab (§ 1610 BGB). In der Praxis entstehen nach Trennung und Scheidung aber regelmäßig zusätzliche Kosten. Streit entsteht dann häufig nicht über den Tabellenunterhalt, sondern darüber, was darüber hinaus zu zahlen ist. Entscheidend ist die saubere Abgrenzung zwischen Mehrbedarf und Sonderbedarf, die richtige Quotenberechnung und eine klare Beleglage. Mehrbedarf und Sonderbedarf: der Unterschied entscheidet Mehrbedarf Mehrbedarf sind regelmäßig wiederkehrende, planbare und dauerhafte Kosten, die über den Tabellenunterhalt hinausgehen. Typisch sind: Kita- oder Hortgebühren laufende Nachhilfe dauerhafte krankheitsbedingte Aufwendungen (z.B....
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Soll eine Scheidung erfolgen, dann sind jede Meng Dinge zu klären. Eine ganz wichtige Rolle spielt dabei die Klärung der Unterhaltsfragen. Die Rede ist hier sowohl vom Ehegattenunterhalt als auch vom Kindesunterhalt. Diesbezügliche rechtliche Regelungen finden sich im Unterhaltsrecht. Zum einen bedarf es einer Klärung, inwieweit ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht. Hierzu zählen beispielsweise der Aufstockungsunterhalt, der Trennungsunterhalt oder auch der Betreuungsunterhalt. Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen muss ferner geklärt werden, wieviel Kindesunterhalt zu zahlen ist und ob das andere Elternteil womöglich nur in der Lage ist, den Mindestunterhalt zu bezahlen. Als Grundlage zur Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dient dabei regelmäßig die Düsseldorfer Tabelle. Gerade in Bezug auf die Kinder gilt es im Rahmen der Trennung und Scheidung noch etliches mehr zu regeln. Im Fokus wird dabei nicht nur das Sorgerecht stehen, sondern auch das Umgangsrecht sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nachdem die Trennung der Eltern dramatische psychische Konsequenzen für den gemeinschaftlichen Nachwuchs haben kann, sollte in Betracht gezogen werden, sich durch das Jugendamt oder auch einen freien Träger der Jugendhilfe beraten zu lassen. Ebenfalls ist das Jugendamt die richtige Anlaufstelle, wenn es darum geht, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Hat man allerdings rechtliche Fragen wie nach der Strafe bei Unterhaltsschulden oder der Wirksamkeit eines Verzichts auf Unterhalt, dann ist ein Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht der richtige Ansprechpartner. In Karlsruhe sind einige Rechtsanwälte zum Familienrecht mit einer Anwaltskanzlei ansässig. Entscheidet man sich dafür, eine Scheidungsberatung bei einem Anwalt für Familienrecht in Karlsruhe wahrzunehmen, wird dieser sämtliche ungeklärte Fragen fachkundig beantworten wie beispielsweise: wie kann ich das volle Sorgerecht erhalten? Was sind die Kriterien für eine schnelle Härtefallscheidung? Was kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung und in einem Ehevertrag geregelt werden? Was ist der Versorgungsausgleich? Was hat es mit der Zugewinngemeinschaft auf sich und was für Konsequenzen hat dieser Güterstand? Macht eine Patientenverfügung in der Ehe Sinn? Was geschieht mit dem Kindergeld bei Scheidung? Wer bekommt bei der Ehescheidung den Hund?
Entscheidet man sich nach der Scheidungsberatung den Rechtsanwalt mit der Ehescheidung zu beauftragen, wird sich dieser um sämtliche Angelegenheiten die Ehescheidung betreffend kümmern, den Antrag auf Scheidung einreichen und auch beim Gerichtstermin zur Scheidung die Rechte seines Klienten vertreten. Von Wichtigkeit ist es darauf hinzuweisen, dass bei einer Scheidung Anwaltszwang herrscht. Allerdings hat man die Option, sich gemeinsam mit dem Ehepartner einen Anwalt zu teilen. Auf diese Weise können die Kosten der Scheidung so gering als möglich gehalten werden. Zwingende Voraussetzung, um nur einen Rechtsanwalt mit der Scheidung zu beauftragen, ist, dass die Ehegatten sich einig sind, das bedeutet, es muss sich um eine einvernehmliche Scheidung handeln.
Ein Rechtsanwalt für Familienrecht aus Karlsruhe ist nicht nur der beste Ansprechpartner bei einer Ehescheidung. Er ist vielmehr fachlich versiert in allen Angelegenheiten, die das Familienrecht betreffen. Als Beispiele anzuführen sind hier Probleme und Fragen rund um den Vaterschaftstest oder auch die Vaterschaftsanerkennung oder die Vaterschaftsklage. Muss man einem Kuckuckskind Unterhalt zahlen? Wie verhält es sich mit Unterhalt an ein nicht eheliches Kind? Was versteht man unter der Aufsichtspflicht der Eltern? Wie ist die aktuelle Rechtslage bei einer Samenspende? Auf alle diese Fragestellungen kann ein Fachanwalt zum Familienrecht fachkundige Antworten geben. Darüber hinaus verfügt ein Anwalt im Familienrecht im Normalfall auch über fachliches Know-how im Adoptionsrecht und Betreuungsrecht. Er ist zudem in der Lage, Pflegeeltern zu beraten, gerade auch wenn es um eine Vormundschaftsübertragung geht (Pflegeltern / Vormundschaft).