In der BRD werden Statistiken gemäß in etwa 40% aller Ehegemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften (Homo-Ehen) geschieden. Gesetzlich geregelt findet sich die Ehescheidung im Familienrecht. Hier finden sich die Rechtsverhältnisse der Personen geregelt, die durch eine Ehegemeinschaft, Verwandtschaft oder durch eine eingetragene Lebensgemeinschaft miteinander verbunden sind. Eine Ehe kann nur durch den Beschluss eines Richters vor dem örtlich zuständigen Familiengericht mit Rechtskraft geschieden werden. In der BRD müssen für eine Scheidung einige Voraussetzungen erfüllt sein. Eine wesentliche Bedingung ist die Einhaltung eines einjährigen Trennungsjahres. Wie die Ehescheidung letztendlich abläuft, darauf haben die Ehepartner einen gewissen Einfluss. Das betrifft nicht nur die Dauer der Scheidung, sondern auch die Scheidungskosten. Sind sich die Ehepartner über sämtliche wichtigen Punkte einig - zu nennen sind hier Sorgerecht, Unterhalt, Umgangsrecht oder auch die Hausratsaufteilung - dann ist eine schnelle Ehescheidung möglich. Liegt eine derartige Einigkeit vor, dann spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung, die umgangssprachlich auch Blitzscheidung genannt wird. Ist die Basis für eine einvernehmliche Ehescheidung, eine Blitzscheidung gegeben, dann kann durchaus auch eine Scheidung Online durchgeführt werden. Rechtskräftig geschieden ist man, wenn man den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk in Händen hält. Bis das der Fall ist, dauert nach Einreichung der Scheidung bei einer einvernehmlichen Ehescheidung ca. 6 Monate mit Versorgungsausgleich und ca. drei Monate ohne Versorgungsausgleich.
Welche Unterhaltszahlungen sind bei einer Scheidung zu leisten?
Soll eine Scheidung erfolgen, dann sind eine Vielzahl an Punkten zu klären. Eine gewichtige Rolle spielt hier die Klärung der Unterhaltsfragen, sprich der Unterhalt für die Kinder oder das Kind und der Unterhalt für den Ehegatten müssen geregelt werden. Diesbezügliche rechtliche Regelungen finden sich im Unterhaltsrecht. Zum einen bedarf es einer Klärung, inwieweit ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht. Hierzu zählen z.B. der Trennungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt oder auch der Betreuungsunterhalt. Zum anderen muss, gibt es Kinder, die Frage nach dem Kindesunterhalt geregelt werden. Hierunter fällt auch die Klärung, ob es dem Ehepartner möglich ist, den berechneten Kindesunterhalt zu zahlen oder ob dieser nur einen Mindestunterhalt leisten kann. Als Grundlage zur Berechnung von Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt dient dabei regelmäßig die Düsseldorfer Tabelle. Gerade bezüglich der Kinder gilt es im Rahmen der Trennung und Scheidung noch etliches mehr zu regeln. Im Fokus wird dabei nicht nur das Sorgerecht stehen, sondern auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und natürlich das Umgangsrecht. Nachdem die Trennung der Eltern dramatische psychische Konsequenzen für den gemeinschaftlichen Nachwuchs haben kann, sollte in Erwägung gezogen werden, sich durch das Jugendamt oder auch einen freien Träger der Jugendhilfe beraten zu lassen. Sollte ein Unterhaltsvorschuss erforderlich sein, dann ist auch in diesem Fall der richtige Ansprechpartner das Jugendamt.
Sie möchten sich scheiden lassen? Dann sollten Sie eine scheidungsrechtliche Beratung wahrnehmen
Hat man allerdings Fragen, die ein juristisches Fachwissen benötigen, wie zum Beispiel in Bezug auf die Güterstände oder den Ehegattenunterhalt, dann sollte man keine Zeit verstreichen lassen und eine Kanzlei zum Familienrecht aufsuchen. Hier finden sich Anwälte zum Familienrecht, die fachkundig Auskunft geben werden. In Neumarkt sind etliche Anwälte für Familienrecht mit einer Rechtsanwaltskanzlei ansässig. Entscheidet man sich dafür, eine Scheidungsberatung bei einem Anwalt zum Familienrecht aus Neumarkt in Anspruch zu nehmen, wird dieser sämtliche offenen Fragen fachkundig beantworten wie z.B.: wie kann ich das alleinige Sorgerecht bekommen? Wann ist eine Härtefallscheidung möglich? Was kann in einem Ehevertrag und einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden? Was ist der Zugewinnausgleich? Was ist Gütergemeinschaft und Gütertrennung? Welcher der Güterstände gilt für mich? Wer kriegt das Kindergeld bei einer Ehescheidung? Wer kriegt den PKW bei einer Ehescheidung?
Entscheidet man sich nach der Rechtsberatung den Anwalt mit der Ehescheidung zu beauftragen, wird sich dieser um alle Belange die Ehescheidung betreffend kümmern, den Scheidungsantrag einreichen und auch beim Scheidungstermin die Rechte seines Klienten vertreten. Wichtig ist es darauf hinzuweisen, dass bei einer Ehescheidung Anwaltszwang herrscht. Jedoch besteht die Möglichkeit, sich mit dem Ehepartner einen Anwalt zu teilen. Dies reduziert die Scheidungskosten erheblich. Damit das auch wirklich klappt, muss die Ehescheidung unbedingt einvernehmlich sein, d.h., man muss sich in sämtlichen Punkten wie Hausratsaufteilung, Umgangsrecht etc. einig sein.
Ein Rechtsanwalt zum Familienrecht kennt sich nicht bloß mit Scheidungen bestens aus
Jedoch ist ein Anwalt zum Familienrecht aus Neumarkt nicht nur der beste Ansprechpartner für eine scheidungsrechtliche Beratung oder zum Durchführen der Ehescheidung. Vielmehr hat er Ahnung von allen rechtlichen Fragen und Problemen, die sich im Gebiet des Familienrechts ergeben. Zu nennen wären hier z.B. Fragen rund um die Vaterschaftsklage, den Vaterschaftstest oder eine Vaterschaftsanerkennung. Was für Rechte hat man bei einem nicht ehelichen Kind? Was versteht man unter der Aufsichtspflicht der Eltern? Welche rechtlichen Folgen hat heute eine Samenspende? Dies sind nur ein paar Beispiele für Fragen, die ein Anwalt für Familienrecht im Rahmen einer Rechtsberatung beantworten kann. Darüber hinaus verfügt ein Fachanwalt für Familienrecht im Regelfall auch über Fachwissen im Adoptionsrecht und Betreuungsrecht. Und auch, wenn es um die Vormundschaftsübertragung eines Pflegekindes an die Pflegeeltern geht, sollte man sich in jedem Fall von einem Rechtsanwalt zum Familienrecht beraten und rechtlich vertreten lassen.
Ingolstädter Straße 16, 92318 Neumarkt
Aktuelle Rechtsfragen aus dem Themenbereich Familienrecht löst Rechtsanwalt Joachim Meier (Fachanwalt für Familienrecht) im Ort Neumarkt.

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Die ursprünglich politisch angekündigte Einführung der Kindergrundsicherung ab 01.01.2025 ist so nicht umgesetzt worden. Stattdessen bleibt es 2025 im Kern beim Kindergeld – leicht erhöht auf 255 € je Kind – und bei den bekannten Instrumenten Unterhaltsvorschuss (UVG) und ergänzendem SGB-II-/SGB-XII-Leistungsbezug. Für familienrechtliche Vergleiche bedeutet das: Unterhaltsberechnungen können weiter auf die Düsseldorfer Tabelle 2025 und die bekannte Anrechnungssystematik gestützt werden; es gibt keinen neuen „Super-Leistungsblock“, der alles ersetzt. Wichtig für die Praxis: Im Mangelfall bleibt Unterhalt vorrangig, Leistungen nach dem UVG und nach dem SGB II/SGB XII treten ergänzend hinzu (§ 1609 BGB, § 1 UVG, §§...
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Die Bundesregierung hat 2024/25 mehrere Entwürfe zur Modernisierung des Familienrechts vorgelegt. Ziel: Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrecht an neue Familienformen, Trennungsmodelle und Regenbogenfamilien anpassen. Vollständig in Kraft ist das Paket Stand 2.11.2025 noch nicht – es gibt Beschlüsse, offene Punkte und politischen Streit. Für die Beratungspraxis heißt das: Mandanten müssen auf Zwischenstände hingewiesen werden. Maßgeblich bleiben bis zum Inkrafttreten die §§ 1591 ff., 1626 ff., 1684 ff. BGB sowie das FamFG, ergänzt um die geplanten Neuregelungen. Kernpunkte der Reform sind: Kindschaftsrecht: Das Gericht soll ausdrücklich auch eine (paritätische oder asymmetrische) Betreuung durch beide Eltern anordnen können, wenn...
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