Götzenbreite 1 , 37124 Rosdorf
Aktuelle Rechtsfragen zum Themengebiet Familienrecht betreut Rechtsanwalt Dr. Dietmar Buschhaus (Fachanwalt für Familienrecht) in Rosdorf.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
Hochstrittige Trennung: Wenn Sorgerecht und Umgang zur Belastung werden Nach einer Trennung behalten Eltern in Deutschland grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge – unabhängig davon, wie angespannt das Verhältnis ist (§§ 1626, 1626a, 1627 BGB). „Hochstrittig“ ist keine gesetzliche Kategorie, beschreibt aber Konstellationen, in denen sich fast jede Alltagssituation zum Konflikt auswächst: endlose Kommunikationsketten, wechselseitige Vorwürfe, häufige Gerichtsverfahren, Einbindung des Kindes in den Elternstreit. Die Rechtsprechung hat dabei klargestellt: Ein hohes Konfliktniveau kann ein starkes Argument dafür sein, die elterliche Sorge teilweise oder insgesamt einem Elternteil allein zu übertragen, wenn die Eltern nicht mehr in der Lage sind,...
weiter lesen
Aufgrund der wirtschaftlichen Vorteile wählen Eheleute in der Regel die gemeinsame steuerliche Veranlagung, d.h. wenn unterschiedlich hohe Einkünfte erzielt werden, die Steuerklassenkombination III/V. Kommt es zur Trennung, herrscht oft Unkenntnis darüber, wie die weitere steuerliche Veranlagung gehandhabt werden muss bzw. kann. Nicht selten verlangt insbesondere der- oder diejenige, die ihr Einkommen nach der ungünstigeren Steuerklasse V versteuert, die getrennte Veranlagung. Auf der anderen Seite gibt es auch die Vorstellung, man könne bis zur Scheidung die Steuerklasse III behalten. Beides ist unzutreffend. Vielmehr verhält es sich so, dass im laufenden Kalenderjahr der Trennung die gemeinsame steuerliche Veranlagung und damit die Steuerklassenkombination III/V beibehalten werden kann....
weiter lesen
Das OLG Karlsruhe (5 WF 96/24, Beschluss vom 16.07.2025) hat sich mit einer Frage befasst, die in der Praxis immer häufiger auftaucht: Wie wirkt sich ein über den Arbeitgeber geleastes Jobrad auf die Unterhaltsberechnung aus? Das Modell ist bekannt: Ein Arbeitnehmer least ein Fahrrad über Gehaltsumwandlung, die Leasingrate wird vom Brutto abgezogen, nur der geldwerte Vorteil wird versteuert. Damit spart der Beschäftigte Steuern und nutzt gleichzeitig privat ein oft hochpreisiges Fahrrad. Unterhaltsrechtlich schaut das Gericht genau hin. Entscheidend ist, ob der Unterhaltspflichtige unterhaltsrechtlich berechtigt ist, das Jobrad zu nutzen. Ist das der Fall, wird nur der geldwerte Vorteil seinem Einkommen zugerechnet. Die eigentliche Leasingrate schmälert das unterhaltsrelevante Einkommen nicht, weil...
weiter lesen