In Deutschland werden laut Statistik ca. 40% aller Ehegemeinschaften und eingetragenen Lebensgemeinschaften (Homo-Ehen) geschieden. Alle Belange die Scheidung betreffend werden im Familienrecht geregelt. Das Familienrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts. Es normiert die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Verwandtschaft, Familie, Ehe oder aufgrund einer Lebenspartnerschaft miteinander in Beziehung stehen. Eine Scheidung kann nur durch den Beschluss eines Richters vor dem örtlich zuständigen Familiengericht erfolgen. Grundvoraussetzung für eine Scheidung ist die Einhaltung des Trennungsjahres. Auf den Ablauf der Scheidung haben die Ehepartner durchaus Einfluss. Das betrifft nicht nur die Scheidungsdauer, sondern auch die Kosten der Scheidung. Am schnellsten kann eine Ehe geschieden werden, wenn sich die Ehegatten über sämtliche Punkte wie Hausratsaufteilung, Sorgerecht und Unterhalt einig sind. In einem derartigen Fall, wenn sich die Ehepartner einig sind, spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung. Im ...
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Zum juristischen Thema Familienrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwältin Petra Liedhegener (Fachanwältin für Familienrecht) aus dem Ort Solingen.
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Rechtsanwalt Peter Werner mit Fachanwaltskanzlei in Solingen bearbeitet Rechtsfälle kompetent bei juristischen Auseinandersetzungen im Fachbereich Familienrecht.
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Zum Fachbereich Familienrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Marco Di Palo (Fachanwalt für Familienrecht) mit Sitz in Solingen.
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Zum Rechtsgebiet Familienrecht erhalten Sie Rechtsrat von Rechtsanwältin Ute Eggenstein (Fachanwältin für Familienrecht) in Solingen.
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Zum Themenbereich Familienrecht unterstützt Sie Rechtsanwältin Henrike Krimmel (Fachanwältin für Familienrecht) mit Sitz in Solingen.
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Rechtsprobleme aus dem Themenbereich Familienrecht bearbeitet Rechtsanwalt Klaus Paul Evertz (Fachanwalt für Familienrecht) in Solingen.
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Aufgrund der wirtschaftlichen Vorteile wählen Eheleute in der Regel die gemeinsame steuerliche Veranlagung, d.h. wenn unterschiedlich hohe Einkünfte erzielt werden, die Steuerklassenkombination III/V. Kommt es zur Trennung, herrscht oft Unkenntnis darüber, wie die weitere steuerliche Veranlagung gehandhabt werden muss bzw. kann. Nicht selten verlangt insbesondere der- oder diejenige, die ihr Einkommen nach der ungünstigeren Steuerklasse V versteuert, die getrennte Veranlagung. Auf der anderen Seite gibt es auch die Vorstellung, man könne bis zur Scheidung die Steuerklasse III behalten. Beides ist unzutreffend. Vielmehr verhält es sich so, dass im laufenden Kalenderjahr der Trennung die gemeinsame steuerliche Veranlagung und damit die Steuerklassenkombination III/V beibehalten werden kann....
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Das OLG Karlsruhe (5 WF 96/24, Beschluss vom 16.07.2025) hat sich mit einer Frage befasst, die in der Praxis immer häufiger auftaucht: Wie wirkt sich ein über den Arbeitgeber geleastes Jobrad auf die Unterhaltsberechnung aus? Das Modell ist bekannt: Ein Arbeitnehmer least ein Fahrrad über Gehaltsumwandlung, die Leasingrate wird vom Brutto abgezogen, nur der geldwerte Vorteil wird versteuert. Damit spart der Beschäftigte Steuern und nutzt gleichzeitig privat ein oft hochpreisiges Fahrrad. Unterhaltsrechtlich schaut das Gericht genau hin. Entscheidend ist, ob der Unterhaltspflichtige unterhaltsrechtlich berechtigt ist, das Jobrad zu nutzen. Ist das der Fall, wird nur der geldwerte Vorteil seinem Einkommen zugerechnet. Die eigentliche Leasingrate schmälert das unterhaltsrelevante Einkommen nicht, weil...
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Die ursprünglich politisch angekündigte Einführung der Kindergrundsicherung ab 01.01.2025 ist so nicht umgesetzt worden. Stattdessen bleibt es 2025 im Kern beim Kindergeld – leicht erhöht auf 255 € je Kind – und bei den bekannten Instrumenten Unterhaltsvorschuss (UVG) und ergänzendem SGB-II-/SGB-XII-Leistungsbezug. Für familienrechtliche Vergleiche bedeutet das: Unterhaltsberechnungen können weiter auf die Düsseldorfer Tabelle 2025 und die bekannte Anrechnungssystematik gestützt werden; es gibt keinen neuen „Super-Leistungsblock“, der alles ersetzt. Wichtig für die Praxis: Im Mangelfall bleibt Unterhalt vorrangig, Leistungen nach dem UVG und nach dem SGB II/SGB XII treten ergänzend hinzu (§ 1609 BGB, § 1 UVG, §§...
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Kommt es zu einer Ehescheidung, dann gibt es viel zu klären und zu regeln. Von extremer Relevanz ist dabei die Klärung der Unterhaltsfragen. Gemeint ist dabei nicht nur der Unterhalt für die Kinder, sondern auch der Unterhalt für den Ehepartner. Regelungen bezüglich aller Unterhaltsfragen finden sich im Unterhaltsrecht. Zum einen bedarf es einer Klärung, inwieweit ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht. Hierzu zählen z.B. der Trennungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt oder auch der Betreuungsunterhalt. Zum anderen muss, gibt es Kinder, die Frage nach dem Kindesunterhalt geregelt werden. Hierunter fällt auch die Klärung, ob es dem Ehegatten möglich ist, den berechneten Kindesunterhalt zu zahlen oder ob dieser nur den Mindestunterhalt leisten kann. Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt werden im Übrigen regelmäßig in Anlehnung an die Düsseldorfer Tabelle ausgerechnet. Gerade in Bezug auf die Kinder gilt es im Rahmen der Trennung und Scheidung noch etliches mehr zu regeln. Im Vordergrund wird dabei nicht nur das Sorgerecht stehen, sondern auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und natürlich das Umgangsrecht. Trennen sich die Eltern, dann belastet dies die Psyche des Kindes in den meisten Fällen extrem. Aus diesem Grund ist es angeraten, sich durch öffentliche Träger der Jugendhilfe oder auch durch das Jugendamt beraten zu lassen. Ebenfalls ist das Jugendamt die korrekte Anlaufstelle, wenn es darum geht, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Geht es allerdings darum, Antworten auf rechtliche Fragen zu erhalten, wie nach dem Ablauf der Scheidung oder dem Trennungsjahr, dann sollte man sich an einen Anwalt im Familienrecht wenden. In Solingen haben sich einige Rechtsanwälte für Familienrecht angesiedelt. Entscheidet man sich dafür, eine Scheidungsberatung bei einem Fachanwalt für Familienrecht aus Solingen wahrzunehmen, wird dieser sämtliche offenen Fragen kompetent beantworten wie z.B.: wie kann ich das alleinige Sorgerecht erhalten? Kommt eine Härtefallscheidung für mich in Frage? Sollte eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder ein Ehevertrag verfasst werden? Was hat es mit der Gütertrennung, der Gütergemeinschaft, dem Zugewinnausgleich und dem Versorgungsausgleich auf sich? Bekomme ich oder mein Ehepartner das Kindergeld? Wer kriegt es? Wer bekommt den PKW bei einer Ehescheidung?
Sind sämtliche Fragen beantwortet und hat man Vertrauen zu dem Scheidungsanwalt gewonnen, kann ihm das Mandat zur Durchführung der Scheidung übergeben werden. In diesem Fall wird er nicht nur den Scheidungsantrag einreichen, sondern sich zudem um sämtliche anderen rechtlichen Angelegenheiten, die bei einer Scheidung zu klären sind, kümmern. Natürlich wird er auch beim letzten Gerichtstermin die rechtliche Vertretung seines Mandanten übernehmen. Betont muss werden, dass in der BRD bei einer Scheidung Anwaltszwang herrscht. Das heißt, eine Scheidung ganz ohne Anwalt ist unmöglich. Allerdings gibt es die Möglichkeit, sich bei einer Scheidung gemeinsam mit dem Ehegatten von nur einem Anwalt vertreten zu lassen, um auf diese Weise die Kosten der Scheidung gering zu halten. Dazu ist allerdings eine einvernehmliche Scheidung zwingend nötig.
Jedoch ist ein Rechtsanwalt für Familienrecht in Solingen nicht nur der beste Ansprechpartner für eine Scheidungsberatung oder zum Durchführen einer Scheidung. Er ist vielmehr fachkundig in allen Angelegenheiten, die das Familienrecht betreffen. Als Beispiele anzuführen sind hier Fragen und Probleme rund um den Vaterschaftstest oder auch die Vaterschaftsklage oder die Anerkennung einer Vaterschaft. Wie verhält es sich mit dem Kindesunterhalt bei einem Kuckuckskind oder einem nicht ehelichen Kind? Was versteht man unter der Aufsichtspflicht der Eltern? Muss man als Samenspender befürchten, auf Kindesunterhalt verklagt zu werden? Auf alle diese Fragen kann ein Rechtsanwalt im Familienrecht kompetente Antworten geben. Ferner verfügt ein Fachanwalt für Familienrecht im Regelfall auch über Fachwissen im Betreuungsrecht und Adoptionsrecht. Und auch, wenn es um die Vormundschaftsübertragung eines Pflegekindes an die Pflegeeltern geht, sollte man sich unbedingt von einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten und vertreten lassen.