Laut Statistik werden in Deutschland rund 40 Prozent aller Ehegemeinschaften geschieden. Mit in der Statistik erfasst ist auch die Aufhebung sogenannter Homo-Ehen. Alle Aspekte die Ehescheidung betreffend werden im Familienrecht geregelt. Das dt. Familienrecht ist dem Zivilrecht zugehörig und ist hauptsächlich im 4. Buch des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hinterlegt - Paragraphen 1297-1921. Eine Scheidung kann nur durch den Beschluss eines Richters vor dem zuständigen Familiengericht erfolgen. Grundvoraussetzung für eine Ehescheidung ist die Einhaltung des Trennungsjahres. Auf den Scheidungsablauf haben die Ehepartner durchaus Einfluss. Das betrifft nicht nur die Scheidungsdauer, sondern auch die Scheidungskosten. Am schnellsten kann eine Ehe geschieden werden, wenn sich die Ehepartner über alle Punkte wie Hausratsaufteilung, Unterhalt und Sorgerecht einig sind. Liegt eine solche Einigkeit vor, dann spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung, die umgangssprachlich auch als Blitzscheidung bezeichnet wird. Herrscht bei den Ehepartnern Einvernehmen über sämtliche wichtigen Punkte, dann kann auch eine Scheidung Online in Erwägung gezogen werden. Ist die Ehescheidung rechtskräftig, erhält jeder der geschiedenen Ehepartner einen Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk (Scheidungsurkunde).
Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt - Unterhalt bei der Scheidung
Kommt es zu einer Ehescheidung, dann gibt es jede Menge Klärungsbedarf. Eine ganz wichtige Rolle spielt dabei die Klärung der Unterhaltsfragen. Die Rede ist hier sowohl vom Unterhalt für den Ehegatten als auch vom Kindesunterhalt. Alles, was mit dem Unterhalt in Zusammenhang steht, findet sich rechtlich im Unterhaltsrecht normiert. Zum einen muss hierbei geklärt werden, ob ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht wie zum Beispiel auf Trennungsunterhalt, Betreuungsunterhalt oder Aufstockungsunterhalt. Zum anderen muss, gibt es Kinder, die Frage nach dem Kindesunterhalt geregelt werden. Hierunter fällt auch die Klärung, ob es dem Ehegatten möglich ist, den berechneten Kindesunterhalt zu bezahlen oder ob dieser nur einen Mindestunterhalt leisten kann. Zur Berechnung des Kindesunterhalts als auch des Ehegattenunterhalts dient übrigens in den allermeisten Fällen die Düsseldorfer Tabelle. Neben der Unterhaltsfrage muss jedoch vor allem in Bezug auf die Kinder vieles weitere klargelegt werden. Hier wird es in erster Linie um das Sorgerecht, das Umgangsrecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehen. Lassen sich Eltern scheiden, dann belastet dies die kindliche Psyche in den meisten Fällen extrem. Daher ist es empfohlen, sich durch öffentliche Träger der Jugendhilfe oder auch durch das Jugendamt beraten zu lassen. Sollte ein Unterhaltsvorschuss von Nöten sein, dann ist auch in diesem Fall der richtige Ansprechpartner das Jugendamt.
Sie haben Fragestellungen zur Scheidung? Dann lassen Sie keine Zeit verstreichen und kontaktieren Sie einen Scheidungsanwalt
Hat man allerdings Rechtsfragen wie nach Unterhaltschulden und Strafe oder der Wirksamkeit eines Verzichts auf Unterhalt, dann ist ein Anwalt oder eine Anwältin im Familienrecht der richtige Ansprechpartner. In Stutensee haben sich etliche Anwälte für Familienrecht angesiedelt. Entscheidet man sich dafür, eine Scheidungsberatung bei einem Anwalt für Familienrecht aus Stutensee in Anspruch zu nehmen, wird dieser sämtliche ungeklärte Fragen fachkundig beantworten wie z.B.: wie kann ich das volle Sorgerecht bekommen? Was sind die Kriterien für eine schnelle Härtefallscheidung? Sollte ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung verfasst werden? Was ist der Versorgungsausgleich? Was hat es mit der Zugewinngemeinschaft auf sich und welche Folgen hat dieser Güterstand? Bekomme ich oder mein Ex-Partner das Kindergeld? Wer kriegt es? Wer bekommt bei der Scheidung den Hund?
Kommt man nach der Scheidungsberatung zu dem Schluss, dass man die Durchführung der Scheidung dem Rechtsanwalt im Familienrecht in Stutensee übergeben möchte, dann wird sich dieser um alles kümmern, was mit der Ehescheidung in Zusammenhang steht. Er wird den Antrag auf Scheidung einreichen, sich um sämtlichen Schriftverkehr kümmern und auch beim Scheidungstermin präsent sein. Wissen sollte man auf jeden Fall, dass eine Ehescheidung ohne Rechtsanwalt unmöglich ist, es herrscht Anwaltszwang. Aber es besteht die Möglichkeit, sich mit dem Ehepartner einen Anwalt zu teilen. Dies senkt die Scheidungskosten erheblich. Damit dies auch wirklich klappt, muss die Scheidung in jedem Fall einvernehmlich sein, das heißt, man muss sich in allen Punkten wie Aufteilung des Hausrats, Sorgerecht etc. einig sein.
Fragen zur Vormundschaft, Adoption, Vaterschaftsklage oder Pflegschaft? Auch hier ist ein Fachanwalt zum Familienrecht der beste Ansprechpartner
Jedoch ist ein Fachanwalt zum Familienrecht aus Stutensee nicht nur der ideale Ansprechpartner für eine Scheidungsberatung oder zum Durchführen einer Ehescheidung. Vielmehr hat er Ahnung von allen Problemstellungen und Fragestellungen, die sich im Bereich des Familienrechts ergeben. Aufzuführen sind hier beispielsweise sämtliche Aspekte, die mit der Vaterschaft zu tun haben. Er kann über die Vaterschaftsanerkennung ebenso informieren wie über die Durchführung eines Vaterschaftstests. Und auch wenn es um eine Vaterschaftsklage geht, ist man bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht in den besten Händen. Wie verhält es sich mit dem Unterhalt bei einem Kuckuckskind oder einem nicht ehelichen Kind? Was ist die Aufsichtspflicht der Eltern und was passiert, wenn Eltern die Aufsichtspflicht verletzen? Wie ist die aktuelle Rechtsprechung bei einer Samenspende? Zu allen diesen Fragen kann ein Rechtsanwalt im Familienrecht kompetente und auf die persönliche Lebenssituation abgestimmte Antworten bieten. Außerdem kennt sich ein Anwalt für Familienrecht auch im Betreuungsrecht aus und kann in Betreuungsverfahren die rechtliche Vertretung übernehmen. Überdies hinaus ist er fachkundig im Adoptionsrecht und kann, sollte eine Adoption in Erwägung gezogen werden, mit rechtlichen Ratschlägen seinem Klienten beratend und helfend zur Seite stehen. Selbstverständlich kann er auch Pflegeeltern rechtlich zur Seite stehen, wenn ein Pflegekind zurückgeführt werden soll, und die erforderlichen rechtlichen Maßnahmen ergreifen, die zum Schutz des Kindes erforderlich sind.
Bachstr. 28 , 76297 Stutensee
Zum Schwerpunkt Familienrecht unterstützt Sie gern Rechtsanwältin Karin Atwell-Nosal (Fachanwältin für Familienrecht) mit Fachanwaltsbüro in Stutensee.

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Aufgrund der wirtschaftlichen Vorteile wählen Eheleute in der Regel die gemeinsame steuerliche Veranlagung, d.h. wenn unterschiedlich hohe Einkünfte erzielt werden, die Steuerklassenkombination III/V. Kommt es zur Trennung, herrscht oft Unkenntnis darüber, wie die weitere steuerliche Veranlagung gehandhabt werden muss bzw. kann. Nicht selten verlangt insbesondere der- oder diejenige, die ihr Einkommen nach der ungünstigeren Steuerklasse V versteuert, die getrennte Veranlagung. Auf der anderen Seite gibt es auch die Vorstellung, man könne bis zur Scheidung die Steuerklasse III behalten. Beides ist unzutreffend. Vielmehr verhält es sich so, dass im laufenden Kalenderjahr der Trennung die gemeinsame steuerliche Veranlagung und damit die Steuerklassenkombination III/V beibehalten werden kann....
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Das OLG Karlsruhe (5 WF 96/24, Beschluss vom 16.07.2025) hat sich mit einer Frage befasst, die in der Praxis immer häufiger auftaucht: Wie wirkt sich ein über den Arbeitgeber geleastes Jobrad auf die Unterhaltsberechnung aus? Das Modell ist bekannt: Ein Arbeitnehmer least ein Fahrrad über Gehaltsumwandlung, die Leasingrate wird vom Brutto abgezogen, nur der geldwerte Vorteil wird versteuert. Damit spart der Beschäftigte Steuern und nutzt gleichzeitig privat ein oft hochpreisiges Fahrrad. Unterhaltsrechtlich schaut das Gericht genau hin. Entscheidend ist, ob der Unterhaltspflichtige unterhaltsrechtlich berechtigt ist, das Jobrad zu nutzen. Ist das der Fall, wird nur der geldwerte Vorteil seinem Einkommen zugerechnet. Die eigentliche Leasingrate schmälert das unterhaltsrelevante Einkommen nicht, weil...
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Die ursprünglich politisch angekündigte Einführung der Kindergrundsicherung ab 01.01.2025 ist so nicht umgesetzt worden. Stattdessen bleibt es 2025 im Kern beim Kindergeld – leicht erhöht auf 255 € je Kind – und bei den bekannten Instrumenten Unterhaltsvorschuss (UVG) und ergänzendem SGB-II-/SGB-XII-Leistungsbezug. Für familienrechtliche Vergleiche bedeutet das: Unterhaltsberechnungen können weiter auf die Düsseldorfer Tabelle 2025 und die bekannte Anrechnungssystematik gestützt werden; es gibt keinen neuen „Super-Leistungsblock“, der alles ersetzt. Wichtig für die Praxis: Im Mangelfall bleibt Unterhalt vorrangig, Leistungen nach dem UVG und nach dem SGB II/SGB XII treten ergänzend hinzu (§ 1609 BGB, § 1 UVG, §§...
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