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Wer ohne Ehevertrag verheiratet ist, lebt meist in der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Im Scheidungsfall wird nicht alles pauschal halbiert. Entscheidend ist, wer während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat. Die Hälfte der Differenz ist auszugleichen (§ 1378 Abs. 1 BGB). Damit der Anspruch belastbar ist, kommt es auf Stichtage, vollständige Auskünfte und eine saubere Bewertung an. Die Stichtage: Eheschließung, Trennung, Zustellung Für die Berechnung müssen die Zeitpunkte sauber getrennt werden: Anfangsvermögen: Vermögen bei Eheschließung abzüglich Schulden (§ 1374 Abs. 1 BGB). Trennungszeitpunkt: wichtig als Kontroll- und Auskunftsstichtag (§ 1379 BGB), gerade bei späteren Vermögensbewegungen....
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In hochstrittigen Trennungen scheitern Unterhalt und Zugewinn selten an der Rechtslage, sondern an fehlenden Zahlen. Der eine legt keine Belege vor, der andere „rechnet ins Blaue“. Ohne belastbare Einkommens- und Vermögensdaten lassen sich Unterhaltsansprüche nicht seriös beziffern und Zugewinnfragen nicht sauber klären. Der Schlüssel ist deshalb nicht die sofortige Zahlungsklage, sondern eine konsequente, strukturierte Auskunftsdurchsetzung. Im Unterhaltsrecht ist die zentrale Norm § 1605 Abs. 1 BGB. Danach kann ein Unterhaltsberechtigter vom Unterhaltspflichtigen Auskunft über dessen Einkünfte und Vermögen verlangen, soweit dies für die Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Praktisch umfasst das nicht nur...
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Nach einer Trennung eskaliert der Konflikt häufig nicht zuerst beim Unterhalt oder Zugewinn, sondern ganz praktisch in der gemeinsamen Wohnung: Wer bleibt dort wohnen, wer zieht aus? Wer nimmt welche Möbel mit? Wer zahlt Miete, Nebenkosten oder Kreditraten, wenn einer geht und der andere bleibt? Genau hier werden schnell Fakten geschaffen – und genau hier entscheidet sich oft, ob die nächsten Monate geordnet oder hochstrittig verlaufen. Rechtlich ist zu trennen zwischen der Trennungszeit und der Zeit nach der Scheidung. In der Trennungszeit richtet sich die Frage der Wohnungszuweisung nach § 1361b Abs. 1 BGB. Danach kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil davon zur alleinigen Nutzung überlässt, soweit dies erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu...
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