Alte Ahrenloher Straße 4b , 24536 Tornesch
Fachanwältin Anke-Marei Rademacher mit Rechtsanwaltskanzlei in Tornesch bietet anwaltliche Vertretung und bietet juristischen Beistand im Rechtsgebiet Familienrecht.

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Im Netz findet man bei entsprechender Recherche Portale, die mit einer Online-Scheidung werben und hier explizit auf „geringe“ Kosten hinweisen. Hiermit werden jedoch in mehrfacher Hinsicht falsche Vorstellungen geweckt. Zum einen kann die Fehlvorstellung entstehen, dass tatsächlich eine Scheidung online abgewickelt werden kann. Das ist jedoch nicht der Fall. Über die einschlägigen Portale ist es lediglich möglich, einen Anwalt zu beauftragen, der den Scheidungsantrag fertigt. Dieser Scheidungsantrag muss sodann durch diesen Anwalt bei dem zuständigen Gericht eingereicht werden. Das weitere Scheidungsverfahren an sich wird in keiner Weise abgekürzt und auch der Scheidungstermin bei Gericht muss von allen Beteiligten persönlich wahrgenommen werden, da immer eine...
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Wer ohne Ehevertrag verheiratet ist, lebt meist in der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Im Scheidungsfall wird nicht alles pauschal halbiert. Entscheidend ist, wer während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat. Die Hälfte der Differenz ist auszugleichen (§ 1378 Abs. 1 BGB). Damit der Anspruch belastbar ist, kommt es auf Stichtage, vollständige Auskünfte und eine saubere Bewertung an. Die Stichtage: Eheschließung, Trennung, Zustellung Für die Berechnung müssen die Zeitpunkte sauber getrennt werden: Anfangsvermögen: Vermögen bei Eheschließung abzüglich Schulden (§ 1374 Abs. 1 BGB). Trennungszeitpunkt: wichtig als Kontroll- und Auskunftsstichtag (§ 1379 BGB), gerade bei späteren Vermögensbewegungen....
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In hochstrittigen Trennungen scheitern Unterhalt und Zugewinn selten an der Rechtslage, sondern an fehlenden Zahlen. Der eine legt keine Belege vor, der andere „rechnet ins Blaue“. Ohne belastbare Einkommens- und Vermögensdaten lassen sich Unterhaltsansprüche nicht seriös beziffern und Zugewinnfragen nicht sauber klären. Der Schlüssel ist deshalb nicht die sofortige Zahlungsklage, sondern eine konsequente, strukturierte Auskunftsdurchsetzung. Im Unterhaltsrecht ist die zentrale Norm § 1605 Abs. 1 BGB. Danach kann ein Unterhaltsberechtigter vom Unterhaltspflichtigen Auskunft über dessen Einkünfte und Vermögen verlangen, soweit dies für die Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Praktisch umfasst das nicht nur...
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