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Die gemeinsame Immobilie ist nach einer Trennung häufig der wirtschaftliche Brennpunkt. Probleme entstehen nicht erst bei Zugewinn oder Verkauf, sondern sofort bei laufenden Darlehensraten, Nebenkosten, Nutzung der Immobilie und der Haftung gegenüber der Bank. Wer hier früh falsch handelt oder „einfach weiterzahlt“, schafft oft jahrelange Ausgleichsstreitigkeiten. Maßgeblich sind Besitz und Nutzung, Miteigentum, Darlehensschuld und die interne Verteilung zwischen den Ehegatten. 1. Außenhaftung bleibt: Die Bank interessiert die Trennung nicht Sind beide Ehegatten Darlehensnehmer, haften sie der Bank gesamtschuldnerisch. Trennung oder Auszug ändern daran nichts. Zahlt nur einer, schützt das zwar vor Kündigung und Negativfolgen, löst aber die Frage der internen...
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Der laufende Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle deckt den typischen Lebensbedarf des Kindes ab (§ 1610 BGB). In der Praxis entstehen nach Trennung und Scheidung aber regelmäßig zusätzliche Kosten. Streit entsteht dann häufig nicht über den Tabellenunterhalt, sondern darüber, was darüber hinaus zu zahlen ist. Entscheidend ist die saubere Abgrenzung zwischen Mehrbedarf und Sonderbedarf, die richtige Quotenberechnung und eine klare Beleglage. Mehrbedarf und Sonderbedarf: der Unterschied entscheidet Mehrbedarf Mehrbedarf sind regelmäßig wiederkehrende, planbare und dauerhafte Kosten, die über den Tabellenunterhalt hinausgehen. Typisch sind: Kita- oder Hortgebühren laufende Nachhilfe dauerhafte krankheitsbedingte Aufwendungen (z.B....
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Kindesunterhalt ist kein „frei verhandelbares“ Thema. Minderjährige Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt (§ 1601 BGB). Wie hoch der Unterhalt ist und wie er praktisch durchgesetzt werden kann, hängt von einer sauberen Titulierung, vollständigen Auskünften und einer realistischen Abänderungsstrategie ab. Viele Konflikte entstehen nicht wegen der Höhe, sondern wegen schlechter Titel, fehlender Dynamik oder falscher Vollstreckung. 1. Ausgangspunkt: Unterhaltspflicht, Bedarf, Leistungsfähigkeit Unterhaltspflicht Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet (§ 1601 BGB). Bei minderjährigen Kindern trifft die Barunterhaltspflicht regelmäßig den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, während der betreuende...
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