Im Jahr 2015 wurden in der BRD 163 335 Ehegemeinschaften geschieden. 2015 waren von der Scheidung ihrer Eltern insgesamt rund 132.000 Kinder unter 18 Jahren betroffen. Gesetzlich geregelt findet sich die Ehescheidung im Familienrecht. Das Familienrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts. Es normiert die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Verwandtschaft, Familie, Ehe oder aufgrund einer Lebenspartnerschaft miteinander in einer Beziehung stehen. Eine Scheidung kann nur durch einen Beschluss eines Richters vor dem örtlich zuständigen Familiengericht erfolgen. Generell ist es erst möglich, eine eheliche Gemeinschaft zu scheiden, wenn ein mindestens einjähriges Jahr der Trennung eingehalten wurde. Wie die Scheidung verläuft, hierauf können die Ehepartner durchaus Einfluss nehmen. Das betrifft nicht nur die Dauer der Scheidung, sondern auch die Scheidungskosten. Wenn bei den Ehepartnern über die Ehescheidung Einigkeit herrscht und Fragen bezüglich der Aufteilung des Hausrats, des Sorgerechts und Umgangsrecht und Unterhalts nicht strittig sind, kann eine schnelle Scheidung erfolgen. In diesem Fall spricht man von einer ...
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Die ursprünglich politisch angekündigte Einführung der Kindergrundsicherung ab 01.01.2025 ist so nicht umgesetzt worden. Stattdessen bleibt es 2025 im Kern beim Kindergeld – leicht erhöht auf 255 € je Kind – und bei den bekannten Instrumenten Unterhaltsvorschuss (UVG) und ergänzendem SGB-II-/SGB-XII-Leistungsbezug. Für familienrechtliche Vergleiche bedeutet das: Unterhaltsberechnungen können weiter auf die Düsseldorfer Tabelle 2025 und die bekannte Anrechnungssystematik gestützt werden; es gibt keinen neuen „Super-Leistungsblock“, der alles ersetzt. Wichtig für die Praxis: Im Mangelfall bleibt Unterhalt vorrangig, Leistungen nach dem UVG und nach dem SGB II/SGB XII treten ergänzend hinzu (§ 1609 BGB, § 1 UVG, §§...
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Die Bundesregierung hat 2024/25 mehrere Entwürfe zur Modernisierung des Familienrechts vorgelegt. Ziel: Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrecht an neue Familienformen, Trennungsmodelle und Regenbogenfamilien anpassen. Vollständig in Kraft ist das Paket Stand 2.11.2025 noch nicht – es gibt Beschlüsse, offene Punkte und politischen Streit. Für die Beratungspraxis heißt das: Mandanten müssen auf Zwischenstände hingewiesen werden. Maßgeblich bleiben bis zum Inkrafttreten die §§ 1591 ff., 1626 ff., 1684 ff. BGB sowie das FamFG, ergänzt um die geplanten Neuregelungen. Kernpunkte der Reform sind: Kindschaftsrecht: Das Gericht soll ausdrücklich auch eine (paritätische oder asymmetrische) Betreuung durch beide Eltern anordnen können, wenn...
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Wenn sich ein Paar trennt, geht es oft nicht nur um Wohnung, Geld oder Kinder – auch die Haushaltsgegenstände können schnell zum Streitpunkt werden. Wer darf den Fernseher behalten, wer das Sofa oder die Waschmaschine? Und was ist, wenn einer einfach Dinge mitnimmt oder sogar verkauft? Nach § 1353 BGB haben beide Ehepartner während der Ehe das gleiche Recht, die gemeinsamen Haushaltsgegenstände zu benutzen. Es spielt keine Rolle, wem die Sachen tatsächlich gehören. Erst wenn sich die Eheleute darauf einigen oder ein Gericht entscheidet, darf einer allein über bestimmte Gegenstände verfügen. Trotzdem passiert es häufig, dass ein Partner einfach selbst entscheidet und Dinge entfernt oder verkauft. Ein Beispiel: Ein Ehemann wohnt noch im gemeinsamen Haus, das schon...
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Soll eine eheliche Gemeinschaft geschieden werden, gibt es eine Reihe an wichtigen Punkten, die geklärt werden müssen. Eine ganz wichtige Rolle spielt dabei die Klärung der Unterhaltsfragen. Die Rede ist hier sowohl vom Unterhalt für den Ehegatten als auch vom Unterhalt für das Kind oder die Kinder. Alles, was mit dem Unterhalt in Zusammenhang steht, findet sich rechtlich im Unterhaltsrecht normiert. Zum einen bedarf es einer Klärung, inwieweit ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht. Hierzu zählen beispielsweise der Aufstockungsunterhalt, der Trennungsunterhalt oder auch der Betreuungsunterhalt. Sind in der Ehe Kinder geboren worden muss ferner berechnet werden, wieviel Kindesunterhalt zu zahlen ist und ob das andere Elternteil womöglich nur in der Lage ist, den Mindestunterhalt zu bezahlen. Als Basis zur Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dient dabei im Regelfall die Düsseldorfer Tabelle. Ebenfalls zu regeln ist bezüglich der Kinder neben dem Umgangsrecht, dem Aufenthaltsbestimmungsrecht auch das Sorgerecht. Trennen sich die Eltern, dann belastet dies die kindliche Psyche zumeist extrem. Aus diesem Grund ist es empfohlen, sich durch öffentliche Träger der Jugendhilfe oder auch durch das Jugendamt beraten zu lassen. Sollte ein Unterhaltsvorschuss erforderlich sein, dann ist auch in diesem Fall der richtige Ansprechpartner das Jugendamt.
Hat man allerdings Fragen, die ein rechtliches Fachwissen benötigen, wie zum Beispiel in Bezug auf den Ehegattenunterhalt oder die Güterstände, dann sollte man nicht zögern und eine Anwaltskanzlei im Familienrecht aufsuchen. Hier finden sich Rechtsanwälte zum Familienrecht, die fachkundig Auskunft geben werden. In Zwickau haben sich einige Scheidungsanwälte angesiedelt. Im Rahmen einer Scheidungsberatung wird der Anwalt aus Zwickau im Familienrecht alle relevanten Fragen beantworten, wie z.B.: ist es möglich, eine Ehe einfach annullieren zu lassen? Kommt eine Härtefallscheidung für mich in Frage? Sollte ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung verfasst werden? Was ist der Versorgungsausgleich? Was hat es mit der Zugewinngemeinschaft auf sich und welche Konsequenzen hat dieser Güterstand? Bekomme ich oder mein Ex-Partner das Kindergeld? Wem steht es zu? Wer bekommt den PKW bei einer Scheidung?
Kommt man nach der Scheidungsberatung zu dem Schluss, dass man die Durchführung der Scheidung dem Anwalt im Familienrecht in Zwickau übergeben möchte, dann wird sich dieser um alles kümmern, was mit der Scheidung in Zusammenhang steht. Er wird den Scheidungsantrag einreichen, sich um den gesamten Schriftverkehr kümmern und auch beim Scheidungstermin präsent sein. Betont muss werden, dass in Deutschland bei einer Scheidung Anwaltszwang herrscht. D.h., eine Ehescheidung ganz ohne Anwalt ist ein Ding der Unmöglichkeit. Allerdings hat man die Option, sich gemeinsam mit dem Ehepartner einen Anwalt zu teilen. So können die Kosten der Scheidung so gering als möglich gehalten werden. Zwingende Grundbedingung, um nur einen Anwalt mit der Scheidung zu beauftragen, ist, dass die Ehegatten sich einig sind, d.h., es muss sich um eine einvernehmliche Scheidung handeln.
Doch ein Anwalt für Familienrecht in Zwickau ist nicht nur nur im Falle einer Scheidung der perfekte Ansprechpartner. Er hat vielmehr ein breites Fachwissen in allen Belangen, die in das Rechtsgebiet Familienrecht fallen. Aufzuführen sind hier z.B. alle Aspekte, die mit der Vaterschaft in Zusammenhang stehen. Er kann über die Vaterschaftsanerkennung ebenso informieren wie über die Durchführung eines Vaterschaftstests. Und auch wenn es um eine Vaterschaftsklage geht, ist man bei einem Anwalt für Familienrecht in den allerbesten Händen. Wie verhält es sich mit dem Unterhalt bei einem Kuckuckskind oder einem nicht ehelichen Kind? Was versteht man unter der Aufsichtspflicht der Eltern? Muss man als Samenspender Angst davor haben, auf Kindesunterhalt verklagt zu werden? Zu allen diesen Fragestellungen kann ein Fachanwalt zum Familienrecht kompetente und auf die persönliche Situation abgestimmte Antworten bieten. Der Fachanwalt für Familienrecht kennt sich ferner im Betreuungsrecht, in Betreuungsverfahren und Belangen die Vormundschaft betreffend ebenso aus wie bei Fragen in Bezug auf eine Adoption oder Rechtsprobleme, die sich in einer Patchworkfamilie ergeben. Er ist zudem in der Lage, Pflegeeltern umfassend rechtlich zu beraten, gerade auch wenn es um eine Übertragung der Vormundschaft geht (Pflegeltern / Vormundschaft).