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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht
Duschen als Arbeitszeit
Nürnberg (jur). Das Waschen oder auch Duschen nach der Arbeit kann Arbeitszeit sein. Dafür reicht es aus, wenn die Verschmutzung durch die Arbeit „deutlich über das Maß hinausgeht, das üblicherweise im Privatleben anfällt“, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem inzwischen schriftlich veröffentlichten Urteil vom 6. Juni 2023 entschied (Az.: 7 Sa 275/22). „Es kommt hier nicht darauf an, dass die Verschmutzung des Körpers es unzumutbar macht, den Betrieb ohne Duschen zu verlassen.“
Damit gab das LAG der Klage eines Containermechanikers aus dem Raum Nürnberg teilweise statt. Zu seinen Aufgaben gehören das Abschleifen rostiger und schadhafter Stellen an Transportcontainern und eine anschließende Nachlackierung. Dabei nutzt er die vom Arbeitgeber gestellte Arbeitskleidung und kann auch ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Unzulässiger Spielhallenstandort muss kein Mietmangel sein
Frankfurt/Main (jur). Die verbotene Nähe einer angemieteten Spielhalle zu einer Schule stellt noch keinen Mietmangel und damit kein Grund für eine Mietminderung dar. Nur wenn eine Behörde die Nutzung als Spielhalle untersagt oder ein behördliches Einschreiten zu erwarten ist, kann der illegale Spielhallenbetrieb einen Mietmangel darstellen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Dienstag, 7. November 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 2 U 5/23).
Im Streitfall hatte die klagende Vermieterin 2012 für zehn Jahre Räumlichkeiten in Büdingen „zur Benutzung als Spielothek/Billard-Sammlung/Wettbüro“ an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vermietet. Als dann 2018 das neue Spielhallengesetz in Kraft trat, erfüllten die Räumlichkeiten nicht mehr die Voraussetzungen für den ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bislang kein Anspruch auf außen am Balkon befestigte Solaranlage
Köln (jur). Mieter können an ihrem Balkon bislang keine außenliegenden Solarpaneele ohne Zustimmung des Vermieters anbringen. Denn das von außen angebrachte „Balkonkraftwerk“ stellt ein „gravierender Eingriff“ in das äußere Erscheinungsbild eines Mietobjekts dar, der eine gesetzliche Regelung verlange, entschied das Amtsgericht Köln in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 26. September 2023 (Az.: 222 C 150/23). Das Aufstellen und die Nutzung einer optisch nicht beeinträchtigenden Solaranlage in Bodenhöhe des Balkons könne dagegen nicht untersagt werden.
Im Streitfall wollten Mieter aus Köln außen an ihrem Balkon Solarpaneele befestigen.
Der Vermieter sah darin jedoch eine optische Beeinträchtigung seines Eigentums und eine bauliche Veränderung der Mietsache. Er versagte die ... weiter lesen