Verlässliche Unterstützung bei komplexen Anliegen finden Sie durch Rechtsanwalt Wolfgang Kuntzsch mit persönlicher Beratung in der Sozietät von Finsterwalde.
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Frau Rechtsanwältin Susanne Hoffarth engagiert sich voll und ganz für das Erreichen Ihrer Ziele und sorgt für Orientierung in schwierigen Situationen, am Standort, direkt in Ihrer Nähe.
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Jetzt Profil anlegenDas Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 3 L 66/25 ) hat im Eilverfahren entschieden, dass eine Schülerin nach Nichtbestehen des Probeunterrichts keinen Anspruch auf vorläufige Aufnahme am Gymnasium hat. Die Regelungen zur Eignungsfeststellung seien rechtmäßig. Schülerin scheitert an Probeunterricht und Notenvorgabe Eine Berliner Schülerin wollte sich trotz verfehlter Notenvorgaben und nicht bestandenem Probeunterricht an einem Gymnasium anmelden. Nach der Förderprognose ihrer Grundschule lag ihr Notendurchschnitt bei 2,6, womit sie die Grenze von 2,2 für eine direkte Gymnasialempfehlung verpasste. Sie erhielt stattdessen eine Empfehlung für die Integrierte Sekundarschule oder eine Gemeinschaftsschule. Um dennoch auf ein Gymnasium zu wechseln, nahm sie am verpflichtenden Probeunterricht teil, erreichte dort jedoch...
weiter lesenDas Verwaltungsgericht Hannover (Az. 3 B 581/35 ) hat entschieden, dass ein Kind mit frühkindlichem Autismus einen sofortigen Anspruch auf einen geeigneten Integrationskindergartenplatz hat. Der Jugendhilfeträger muss diesen zur Verfügung stellen – ein bloßes Kostenanerkenntnis reicht nicht aus. Vierjähriger mit Autismus fordert Kita-Platz per Eilantrag Ein vierjähriges Kind, bei dem laut fachärztlicher Einschätzung frühkindlicher Autismus vorliegt, begehrte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Zuweisung eines bedarfsgerechten Kindergartenplatzes. Die Eltern des Kindes beantragten bei der zuständigen Jugendhilfeeinrichtung einen entsprechenden Integrationsplatz. Die Behörde verwies auf eine mögliche Eigenbeschaffung durch die Familie und bot lediglich die Übernahme entstehender Kosten...
weiter lesenDas Verwaltungsgericht Aachen (Az. 1 K 1304/23 ) entschied, dass ein Bewerber mit einer genetisch bedingten Blutgerinnungsstörung nicht allein deshalb vom Auswahlverfahren der Bundespolizei ausgeschlossen werden darf. Die Ablehnung sei rechtswidrig erfolgt. Bewerbung wegen genetischer Veranlagung abgelehnt Ein Mann aus Aachen hatte sich im Jahr 2023 für eine Laufbahn im mittleren Polizeivollzugsdienst bei der Bundespolizei beworben. Im Rahmen der medizinischen Überprüfung wurde bei ihm die sogenannte Faktor-V-Leiden-Mutation festgestellt – eine genetische Veränderung, die mit einer leicht erhöhten Gefahr von Thrombosen einhergeht. Aufgrund dieses Befundes bewertete die Bundespolizeiakademie den Gesundheitszustand des Bewerbers als nicht ausreichend und ließ ihn nicht am weiteren Auswahlprozess...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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