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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps

DFL muss für Polizeikosten bei Hochrisikospielen aufkommen
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(1 Bewertung)15.01.2025Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat am 14. Januar 2025 entschieden, dass die Deutsche Fußball Liga (DFL) für zusätzliche Polizeikosten bei Hochrisikospielen aufkommen muss. Dieses Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit entsprechender Gebührenbescheide und könnte weitreichende finanzielle Auswirkungen auf die DFL und die Organisation zukünftiger Fußballspiele haben.  Hintergrund des Rechtsstreits über Polizeikosten bei Fußballspielen Der Streit begann 2014, als Bremen eine Regelung einführte, die es erlaubt, Gebühren für zusätzliche Polizeieinsätze bei gewinnorientierten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern zu erheben. Nach einem Hochrisikospiel zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im Jahr 2015 stellte Bremen der DFL eine Rechnung über 425.000 Euro für den Polizeieinsatz. Was...

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Behandelnde Ärztin kann bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit als Zeugin aussagen
15.01.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht

Das Arbeitsgericht Berlin hat am 19. März 2024 ( Az.: 22 Ca 8667/23 ) entschieden, dass eine behandelnde Ärztin als sachverständige Zeugin aussagen kann, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers bestehen. Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für den Umgang mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) und deren Beweiswert im arbeitsrechtlichen Kontext, da sie zeigt, dass der Beweiswert einer AU unter bestimmten Umständen erschüttert werden kann, was eine ärztliche Zeugenaussage erforderlich macht. Arbeitsunfähigkeit: Rechtliche Grundlagen Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin basiert auf dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), insbesondere § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG. Wesentliche Punkte: Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt eine ärztliche Bescheinigung voraus....

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OLG Frankfurt untersagt Werbung für Lebensmittel mit dem Zusatz „Anti-Kater“
14.01.2025Redaktion fachanwalt.deGewerblicher Rechtsschutz

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit   Urteil vom 14.11.2024 - 6 UkI 1/24  entschieden, dass die Werbung für Lebensmittel mit dem Zusatz „Anti-Kater“ unzulässig ist. Dies verstößt gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die es verbietet, Lebensmitteln, Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung menschlicher Krankheiten zuzuschreiben. Ein Kater infolge übermäßigen Alkoholkonsums wird dabei als Krankheit eingestuft.  Anti-Kater-Werbung: Rechtliche Grundlagen der Entscheidung Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt stützt sich auf Artikel 7 der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011) . Dieser Artikel verbietet irreführende Angaben zu Lebensmitteln, insbesondere wenn diesen...

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