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Herr Rechtsanwalt Josef Wutz steht Ihnen professionell bei Rechtsproblemen bei und arbeitet zielgerichtet in Ihrem Sinne, an diesem Ort.
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Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17. Februar 2026 ( Az. 12 Ta 18/26 ) erkannt, dass die bloße Verlängerung des Beendigungszeitpunkts im Rahmen eines Kündigungsschutzvergleichs keinen Vergleichsmehrwert begründet. Gleiches gilt für Vergütungs- und Bonusansprüche, die allein aus diesem Verlängerungszeitraum resultieren. Das Urteil schafft Klarheit bei einer in der Praxis häufig unterschätzten Kostenfrage. Was ist der Vergleichsmehrwert und warum ist er wichtig? Der Vergleichsmehrwert (auch: Mehrwert des Vergleichs) bezeichnet den Teil einer vergleichsweisen Einigung , der über den ursprünglichen Streitgegenstand hinausgeht . Er erhöht den Gegenstandswert und damit die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Kündigungsschutzverfahren...
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Das Landgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2026 ( Az. 28 O 30/26 ) erkannt, dass Social-Media-Plattformen nach konkreter Meldung verpflichtet sind, ein Fake-Profil auf Social Media zu entfernen. Das Interesse Betroffener am Schutz ihrer sozialen Anerkennung überwiegt das Betreiberinteresse am Fortbestand eines Profils mit falscher Urheberschaft. Die Entscheidung schafft Klarheit für alle, deren Name im Netz missbraucht wird. Sachverhalt: Ein Profil — aber keine Kontrolle über den eigenen Namen Ein öffentlich bekannter Antragsteller stellte fest, dass auf einer Social-Media-Plattform ein fremdes Profil unter seinem Namen und seiner Sendungsbezeichnung betrieben wurde. Die Beiträge waren durchgehend in der Ich-Perspektive formuliert und erweckten den Anschein echter Aussagen . Er wandte...
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Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 4 L 508/25 ) entschied, dass Angestellte in Wellnessstudios auch an Sonn- und Feiertagen Beschäftigungen ausführen dürfen. VG Berlin kippt Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit in Studios Die Antragstellerin betreibt in Berlin mehrere Studios, in denen Wellnessmassagen angeboten werden. Ihre Angestellten führen diese Dienstleistungen für die Kunden durch, die sich passiv behandeln lassen. Im November 2025 untersagte das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit die Beschäftigung der Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen, da nach Ansicht der Behörde der Ausnahmetatbestand des Arbeitszeitgesetzes (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG) nicht greife. Die Behörde argumentierte, dass der Ausnahmetatbestand nur für Fälle gelte, in denen sich die Kunden...
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