Ludwig-Thoma-Straße 36 , 71116 Gärtringen
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Wer als Ruhestandsbeamter dauerhaft im Pflegeheim lebt, kann trotz Pension, Pflegeversicherung und Beihilfe in eine finanzielle Lücke geraten. Im entschiedenen Fall ging es darum, ob der Dienstherr die Differenz im Eilverfahren weiter ausgleichen muss. Die Entscheidung zeigt: Bei einem pflegebedingten Härtefall kann es zwar einen Anspruch auf zusätzliche Hilfe geben; zugleich kann den Betroffenen die Obliegenheit treffen, einen Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu beantragen. Wichtig ist das vor allem für pensionierte Beamte, die hohe Heimkosten tragen und zusätzliche Beihilfe verlangen. Das Wichtigste in Kürze Härtefallhilfe möglich: Ein saarländischer Ruhestandsbeamter in vollstationärer Pflege kann bei einem pflegebedingten Härtefall Hilfe...
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Der geplante Windpark Zootzen in Wittstock/Dosse war Gegenstand eines Eilverfahrens, in dem es vor allem um Fragen des Artenschutzes ging. Der aktuelle Beschluss zeigt: Entscheidend waren die konkreten Risiken, die vom Antragsteller vorgebrachten Anhaltspunkte und die Schutzauflagen in der Genehmigung. Für das Vorhaben bedeutet das: Die Genehmigung für elf Windenergieanlagen bleibt im Eilverfahren bestehen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag abgelehnt; nach dem Beschluss begegnet die Genehmigung voraussichtlich keinen rechtlichen Bedenken. Das Wichtigste in Kürze Elf Windenergieanlagen: Die Genehmigung für den geplanten Windpark Zootzen begegnet nach Einschätzung des Gerichts voraussichtlich keinen rechtlichen Bedenken. Artenschutz reicht nicht pauschal: Einwände zu...
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Wer nach der Haft unter Führungsaufsicht steht, muss gerichtliche Vorgaben sehr ernst nehmen. Gerade regelmäßige Termine bei einer Arztpraxis können strafbewehrt sein, wenn das Gericht sie als Weisung anordnet. Umso wichtiger ist, dass Betroffene klar erkennen können, wann und wie oft sie erscheinen müssen. In einem Beschwerdeverfahren wurde eine solche Weisung aufgehoben, weil sie nur eine Mindestfrequenz enthielt und weitere Termine den Vorgaben von Therapeuten überließ. Das Wichtigste in Kürze Eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Nr. 11 StGB muss erkennen lassen, zu welchen Zeiten oder in welchen Abständen sich der Verurteilte vorstellen muss. Es reicht nicht, nur eine Mindestfrequenz festzulegen und weitere Termine ohne Höchstgrenze einem Arzt oder sonstigen Dritten zu überlassen. Die...
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