Balthasar-Vitzthum-Str. 32, 82131 Gauting
In einem ersten Gespräch werden wir zunächst Ihr Problem und die von Ihnen gewünschte Lösung erörtern. Daran anschließend erhalten Sie eine erste rechtliche Begutachtung, wobei Ihnen die möglichen rechtlichen Vorgehensweisen sowie die Erfolgsaussichten …
Reismühler Str. 27 , 82131 Gauting
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Am Schloßpark 6 , 82131 Gauting
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Grubmühlerfeldstr. 14 c , 82131 Gauting
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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 6. November 2025 ( Az. L 3 U 42/24 ) erkannt, dass Unfälle im häuslichen Treppenhaus während einer Rufbereitschaft nicht versichert sind. Werden Personen zu einem Noteinsatz gerufen und verletzen sich auf dem Weg zur Haustür, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz in der Rufbereitschaft. Die Grenze zwischen privatem Lebensbereich und versichertem Arbeitsweg wird hierbei sehr streng gezogen. Unfallversicherungsschutz und Rufbereitschaft: Nächtlicher Einsatz mit tragischen Folgen Im Fokus des Verfahrens stand ein über 70-jähriger Fahrer eines Abschleppdienstes. Während seiner nächtlichen Rufbereitschaft in der eigenen Wohnung erhielt er gegen 2 Uhr morgens die Aufforderung zu einem Einsatz. Als er etwa eine halbe Stunde...
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Das Verwaltungsgericht Osnabrück (Az. 2 A 241/24 ) hat die Klage einer Hundezüchterin gegen den Widerruf ihrer gewerblichen Zuchterlaubnis abgewiesen und bestätigt, dass der Landkreis Grafschaft Bentheim die Berechtigung zu Recht entzogen hat. Widerruf der Hundezuchtgenehmigung wegen mutmaßlich illegalen Welpenhandels Der Landkreis hatte der Klägerin im März 2023 eine Genehmigung für eine Hundezucht mit höchstens zehn Zuchttieren erteilt, die ausdrücklich unter Widerrufsvorbehalt stand. Mit Bescheid vom 29. November 2024 nahm die Behörde diese Erlaubnis mit sofortiger Wirkung zurück und untersagte jegliche weitere Zuchttätigkeit. Zur Begründung führte der Landkreis an, die Klägerin habe spätestens seit 2023 gewerblich mit Welpen gehandelt, ohne die für den Handel erforderliche Erlaubnis zu...
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Das Verwaltungsgericht Trier (Az. 2 K 5830/25.TR ) entschied, dass eine „Brautstylistin“ für das Anfertigen von Hochsteckfrisuren eintragungspflichtig ist und weder Anspruch auf Ausnahmebewilligung noch auf Löschung ihrer bisherigen Eintragung besitzt. Make-up- und Hairstyling zwischen handwerksähnlichem Gewerbe und Friseurhandwerk Die Klägerin ist seit 2014 gewerblich als Make-up-Stylistin tätig und wurde deshalb zunächst als „Make-up Artist“ in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerke eingetragen. Ihr Angebot erweiterte sie später um das Styling von Hochsteck- und Brautfrisuren. Nachdem die Handwerkskammer Trier prüfte, ob diese Tätigkeiten dem Friseur-Handwerk zuzuordnen seien, teilte sie der Klägerin mit, dass hierfür eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich sei. Die...
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