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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Insolvenzrecht
Unwiderrufliches Bezugsrecht ist insolvenzfest
Karlsruhe (jur). Ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf eine Lebensversicherung ist nach vier Jahren insolvenzfest. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 26. November 2012, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: IX ZR 15/12). Danach muss im Streitfall die bezugsberechtigte Ehefrau 126.750 Euro nicht an den Insolvenzverwalter herausgeben. Nach dem Tod ihres Mannes im Jahr 2009 hatte die Frau knapp 415.000 Euro aus vier Lebensversicherungen ausbezahlt bekommen. Über das Erbe wurde allerdings wegen Überschuldung ein Insolvenzverfahren eröffnet. Auf Anforderung gab die Frau daher den Großteil des Geldes an den Insolvenzverwalter weiter; die Auszahlung einer der Versicherungen in Höhe von 126.750 Euro behielt sie aber für sich. Ihr Mann habe ihr hier ein ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Resturlaub am Jahresende: wann verfallen nicht genommene Urlaubstage?
Arbeitnehmer stellen sich häufig die Frage, was mit dem Resturlaub am Jahresende passiert, wenn nicht alle Urlaubstage bis zum Jahresende genommen werden. Grundsätzlich dient der Urlaub innerhalb des Jahres dazu, den Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht zu befreien, damit er sich erholen kann. In einigen Situationen kann es jedoch vorkommen, dass aus bestimmten Gründen die Gewährung des Urlaubes nicht möglich gewesen ist. Dann kommt die Frage auf, ob der Urlaub mit in das Folgejahr übernommen werden kann.
Verfällt der Resturlaub am Jahresende?
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG 10.7.2012 – Az.: 9 AZR 11/11) ist der Urlaubsanspruch auf das Kalenderjahr befristet und verfällt immer dann, wenn der Urlaub bis zum Jahresende nicht gewährt ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Kündigung wegen Auffordern zum Krankfeiern
Wer als Chef seine Mitarbeiter zum Krankmelden ohne Vorliegen einer Erkrankung auffordert, muss mit seiner Kündigung durch den Arbeitgeber rechnen.
In der Geschäftsstelle einer Bank wurden die Mitarbeiter immer mal wieder krank. Allerdings konnten von der Bank beauftragte Gutachter keine Ursache feststellen. Da reichte es dem Vorgesetzten. Um die Gutachter davon überzeugen zu können, dass die örtlichen Verhältnisse nicht ordnungsgemäß waren, forderte er seine Untergebenen zum Krankfeiern auf. Folglich sah das Büro für die Gutachter am Tage ihres Besuches wie ausgestorben aus. Als die Sache aufflog, gab es jedoch handfesten Ärger.
Der Arbeitgeber sprach aufgrund dessen gegen den Vorgesetzten die fristlose Kündigung aus. Doch der leitende Mitarbeiter wehrte sich ... weiter lesen