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Wer sich im öffentlichen Dienst auf einen höherwertigen Dienstposten bewirbt, erwartet ein faires und vollständiges Auswahlverfahren. Viele Betroffene gehen davon aus, dass schon ein Fehler im Verfahren die Auswahlentscheidung kippt. Genau das gilt aber nicht automatisch. Für Beamte und andere Bewerber um Beförderungsstellen ist die Entscheidung wichtig, weil ein formaler Fehler nur dann hilft, wenn er sich auch rechtlich auf die eigene Position auswirkt. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde einer Regierungsamtfrau in einem Konkurrentenstreitverfahren zurückgewiesen. Zwar war ihre Nichtberücksichtigung im Auswahlverfahren rechtswidrig. Nach Auffassung der Gerichte kam sie wegen eines festgestellten Leistungsvorsprungs des ausgewählten Bewerbers aber nicht ernsthaft für die Auswahl in...
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Wer als Beamter wegen begrenzter Dienstfähigkeit weniger arbeitet, erhält seine Bezüge nicht wie ein gewöhnlicher Teilzeitbeschäftigter. Gerade der Zuschlag zur Besoldung kann deshalb erhebliche Bedeutung haben. Viele Betroffene könnten annehmen: Wenn ein Schreiben der Behörde nicht als Bescheid überschrieben ist und keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, ist es auch nicht verbindlich. Der zuständige Senat stellt nun klar: Das kann ein riskanter Irrtum sein. Betroffen sind vor allem Landesbeamte mit begrenzter Dienstfähigkeit , die ihre Besoldung oder einen Zuschlag überprüfen lassen. Als Bildmotiv passt hier kein Gerichtssaal, sondern ein Behördenschreiben zur Besoldung auf einem Schreibtisch , daneben Gehaltsabrechnung und Kalender. Das Wichtigste in Kürze Der Antrag auf Zulassung der Berufung...
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Wer in einem Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung Aufträge steuert und dafür heimlich Vorteile annimmt, riskiert nicht nur den Job, sondern eine lange Freiheitsstrafe. Besonders brisant wird es, wenn vertrauliche Betriebsinformationen genutzt werden, um einem Anbieter bei Ausschreibungen Vorteile zu verschaffen. Betroffen sind vor allem Führungskräfte, Unternehmen mit öffentlichen Anteilseignern und Anbieter, die an Ausschreibungen teilnehmen. Der Bundesgerichtshof hat nun bestätigt: Die Verurteilung eines früheren Geschäftsführers eines Entsorgungsbetriebs bleibt bestehen. Das Wichtigste in Kürze Ein ehemaliger Geschäftsführer wurde wegen Bestechlichkeit in 69 Fällen und Steuerhinterziehung in sieben Fällen verurteilt. Die Gesamtstrafe beträgt sechs Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe ....
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