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Verantwortungsvolle Rechtsfragen prüft und behandelt Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger mit seinem Büro in Geisenheim.
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Wer ein Grundstück besitzt, kann Post von der Kommune bekommen, wenn es um die Berechnung von Niederschlagswassergebühren geht. Dafür werden teils Luftbilder ausgewertet, um versiegelte Flächen wie Dächer oder Terrassen zu erfassen. Viele Eigentümer könnten annehmen, dass schon die Möglichkeit einer späteren KI-Nachbearbeitung solche Aufnahmen unzulässig macht. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen stellt nun klar: Ein bloß theoretisches KI-Risiko reicht dafür nicht ohne Weiteres aus. Betroffen sind vor allem Grundstückseigentümer, deren Kommune Luftbildaufnahmen oder Orthofotos nutzt, um gebührenrelevante Flächen zu ermitteln. Praktisch wichtig ist die Entscheidung auch für Gemeinden, die ihre Abwasserbeseitigungspflicht erfüllen und Gebühren berechnen müssen. Das Wichtigste in Kürze...
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Bei einem Bewertungsportal kann neben Rezensionen ein Hinweis erscheinen, dass Bewertungen nach Beschwerden entfernt wurden. Ein solcher Hinweis kann für Nutzer bei der Einordnung des Gesamtbildes aus Bewertungen und Durchschnittsnote von Interesse sein. Das Oberlandesgericht Köln stellt in einem Eilverfahren klar: Ein sachlicher Hinweis kann zulässig sein, wenn er richtig ist und der Transparenz des Bewertungssystems dient. Die Entscheidung betrifft einen Arzt , dessen Praxis auf einem Bewertungsportal aufgeführt war. Im konkreten Fall ging es um den Hinweis, dass innerhalb eines Jahres sechs bis zehn Bewertungen nach Beschwerden wegen Diffamierung nach deutschem Recht entfernt worden waren. Das Wichtigste in Kürze Das Oberlandesgericht Köln wies die sofortige Beschwerde eines Arztes zurück. Der Arzt...
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Ein Klingeln an der Wohnungstür kann zur Gefahr werden, wenn Täter eine vertraute Alltagssituation ausnutzen. In Sankt Peter-Ording soll ein als Paketbote verkleideter Mann einem älteren Ehepaar den Zugang zur Wohnung abgetrotzt haben. Der Überfall endete tödlich, obwohl das Gericht feststellte, dass die Angeklagten den Tod nicht wollten. Für Mittäter ist die Entscheidung besonders wichtig: Auch wer im Auto bleibt und absichert, kann bei einem gemeinsamen Tatplan schwer bestraft werden. Das Wichtigste in Kürze Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von drei Angeklagten verworfen. Die Verurteilungen wegen schweren Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit Körperverletzung bleiben bestehen. Die Freiheitsstrafen liegen zwischen zwölfeinhalb und 14 Jahren . Das Urteil des Landgerichts Flensburg vom...
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