Am Rathaus 12 , 49124 Georgsmarienhütte
Herr Rechtsanwalt Volker Buddenberg ist Rechtsexperte und berät Sie entsprechend und sorgt für Orientierung in schwierigen Situationen, in diesem Standort.
Am Rathaus 12 , 49124 Georgsmarienhütte
Individuelle Mandatsbetreuung stellen wir sicher bei Rechtsanwalt Thomas Bröcker durch professionelles Engagement hier in unseren Räumlichkeiten.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Sieben Quellen 2 , 49124 Georgsmarienhütte
Hochwertige Rechtsdienstleistungen stehen Ihnen zur Verfügung bei Rechtsanwalt Martin Höpke auf Grundlage sorgfältiger Analysen direkt vor Ort in dieser Stadt.
Sieben Quellen 2 , 49124 Georgsmarienhütte
Individuelle Lösungen für vielschichtige Fragestellungen stellt Ihnen Rechtsanwältin Kerstin Rosengarten mit persönlicher Beratung in der Sozietät von Georgsmarienhütte.
Am Rathaus 12 , 49124 Georgsmarienhütte
Verlässliche Unterstützung bei komplexen Anliegen sichert Ihnen Rechtsanwalt Fabian Steffens mit persönlicher Beratung in den Kanzleiräumen in Georgsmarienhütte.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wies die Berufung eines Amtsgerichtsdirektors gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen ab. Die Bewertung seines Dienstpostens in der Besoldungsgruppe R 2 LBesO mit Amtszulage sei verfassungsgemäß (OVG NRW, Beschluss 2. Februar 2026, Az. 1 A 709/21 ; VG Aachen 1 K 425/20). Amtsgerichtsdirektor scheitert mit Besoldungsklage Der Kläger ist Direktor eines Amtsgerichts, das im Jahr 2018 insgesamt 54 Richterplanstellen und 292 Stellen für Angestellte und Beamte umfasste. Er beanstandete die Besoldung seines Dienstpostens und argumentierte, dass die Größe seines Gerichts, die damit verbundene hohe Arbeitsbelastung sowie die fachliche und organisatorische Verantwortung eine Einstufung mindestens in die Besoldungsgruppe R 3 LBesO rechtfertigen würden...
weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 7. November 2025 (Az. 12 SLa 876/25 ) die fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung eines Gemeindemitglieds bestätigt. Die Berufungsinstanz stützte sich auf die Beweisaufnahme des Arbeitsgerichts Berlin und sah die Pflichtverletzung als so gravierend an, dass eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich war. Auch die Berufung der beklagten Gemeinde auf Zahlung blieb erfolglos, Revision wurde nicht zugelassen. Belästigung eines Gemeindemitglieds durch Rabbiner Der Kläger war als Rabbiner in der betreffenden Gemeinde tätig. Während seines Dienstes kam es nach Darstellung eines weiblichen Gemeindemitglieds zu sexuellen Annäherungen und Belästigungen, die in Ausnutzung der besonderen Stellung des Rabbiners innerhalb der Gemeinde...
weiter lesen
Konflikte im Mietrecht WEG entstehen häufig, wenn Mieter einer Eigentumswohnung mit Entscheidungen der Hausverwaltung konfrontiert werden, auf die sie keinen direkten Einfluss haben. Die rechtliche Konstellation ist komplex: Der Mieter hat einen Vertrag mit dem Wohnungseigentümer, während die Hausverwaltung das Gemeinschaftseigentum verwaltet und Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft umsetzt. Diese Dreieckskonstellation führt regelmäßig zu Streitigkeiten über Nebenkostenabrechnungen, Hausordnungen oder bauliche Maßnahmen. Mieter fühlen sich oft machtlos, wenn die WEG-Verwaltung Regelungen durchsetzt, die ihren Wohnalltag beeinträchtigen. TL;DR – Das Wichtigste in Kürze Dabei gibt es durchaus rechtliche Möglichkeiten, sich gegen unangemessene Maßnahmen zu wehren. Das Mietrecht und...
weiter lesen

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!