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Rechtstipps zum Thema Anwalt Gewerblicher Rechtsschutz Hamburg


Gewerblicher Rechtsschutz EuGH bestätigt Milliarden-Bußgeld gegen Google im Google-Shopping-Fall
Am 10. September 2024 bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Rekordbußgeld von 2,4 Milliarden Euro gegen Google und dessen Mutterkonzern Alphabet. Die Geldstrafe wurde bereits 2017 von der EU-Kommission verhängt, nachdem festgestellt wurde, dass Google seine marktbeherrschende Stellung durch die Bevorzugung des eigenen Preisvergleichsdienstes „Google Shopping“ missbraucht hatte. Der Versuch von Google, das Bußgeld durch ein Rechtsmittel vor dem EuGH zu kippen, blieb erfolglos​. Hintergrund und Vorwürfe Der Fall dreht sich um das wettbewerbswidrige Verhalten von Google im Zusammenhang mit seinem  Preisvergleichsdienst . Ab 2008 begann Google die Ergebnisse von „Google Shopping“ auf seinen allgemeinen Suchergebnisseiten an prominenter Stelle zu platzieren, oft ergänzt durch  visuelle ... weiter lesen
Gewerblicher Rechtsschutz Bundesgerichtshof entscheidet zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Werbung mit dem Begriff "klimaneutral" nur dann zulässig ist, wenn in der Werbung selbst klar erläutert wird, was darunter zu verstehen ist ( Urteil vom 27. Juni 2024 - I ZR 98/23 ). Dies soll Irreführungen verhindern und den Verbraucher umfassend informieren. Hintergrund des Falls Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, verklagte ein Unternehmen, das Produkte aus Fruchtgummi und Lakritz herstellt. Dieses Unternehmen hatte in einer Fachzeitung der Lebensmittelbranche damit geworben, dass es seit 2021 alle Produkte klimaneutral produziert. Die Werbung beinhaltete ein Logo mit dem Begriff "klimaneutral" und einen Hinweis auf die Internetseite eines " ClimatePartner ". Der Herstellungsprozess selbst war jedoch nicht CO2-neutral, sondern die ... weiter lesen
Gewerblicher Rechtsschutz Bundesgerichtshof entscheidet: Werbung mit Sternebewertungen muss nicht detailliert aufgeschlüsselt werden
Karlsruhe, 25. Juli 2024 – Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Unternehmen bei der Werbung mit durchschnittlichen Sternebewertungen nicht verpflichtet sind, eine detaillierte Aufgliederung nach Sterneklassen vorzunehmen. Wichtiger sind die Gesamtzahl und der Zeitraum der zugrunde liegenden Bewertungen (Urteil vom 25. Juli 2024 - I ZR 143/23). Hintergrund des Falls Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs , verklagte ein Unternehmen, das Immobilienmakler vermittelt, wegen unlauterer Werbung. Das Unternehmen hatte auf seiner Webseite mit durchschnittlichen Sternebewertungen geworben, ohne die Gesamtzahl der Bewertungen, den Zeitraum der berücksichtigten Bewertungen und eine Aufgliederung nach Sterneklassen anzugeben. Die Klägerin forderte die Unterlassung dieser Werbung sowie ... weiter lesen
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