Fachanwalt Dr. Heinz K. Haidl mit Rechtsanwaltskanzlei in Ingolstadt bietet anwaltliche Beratung bei juristischen Streitigkeiten im Fachbereich Gewerblicher Rechtsschutz.
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Jetzt Profil anlegenMit Urteil vom 20. März 2025 hat das Landgericht München II einen Unterlassungsantrag einer niederländischen Online-Apotheke gegen einen lokalen Apotheker aus dem Isarwinkel abgewiesen. Streitpunkt waren Äußerungen über wirtschaftliche Unterschiede zwischen stationären und Online-Apotheken, die in einem Interview mit einer überregionalen Zeitung erschienen waren. Der Fall beleuchtet die Schnittstelle zwischen Meinungsfreiheit und Wettbewerbsrecht. Kritische Äußerungen über Online-Apotheken: Sachverhalt und Antragsgegenstand Der Apotheker äußerte in dem Interview, dass Online-Apotheken geringere Betriebskosten und Steuerabgaben hätten sowie eine eingeschränkte Beratungsleistung anbieten würden. Er charakterisierte sie unter anderem als "Schmarotzer unseres Steuersystems". Die Online-Apotheke...
weiter lesenOb Kugelschreiber, Kalender oder USB-Sticks: Werbegeschenke sind ein bewährtes Mittel , um bei Kunden und Partnern im Gedächtnis zu bleiben. Doch steuerlich und rechtlich lauern einige Fallstricke. Damit der gute Eindruck nicht zum Problem wird, sollten Unternehmen die aktuellen Regeln genau kennen. In diesem Artikel erfahren Sie kompakt und verständlich: Wann Werbegeschenke steuerlich absetzbar sind Was unter „geringwertige Geschenke“ fällt Welche Besonderheiten im Gesundheitswesen und öffentlichen Dienst gelten Wie sich hochwertige Werbegeschenke sicher gestalten lassen Eine ausführliche Übersicht bietet die Publikation des Gesamtverbands der Werbeartikel-Wirtschaft (GWW): Steuerliche Behandlung von...
weiter lesenDas Landgericht München I (Az. 33 O 14937/23 ) hat einer Brauerei verboten, ihre Cola-Mix-Limo in einer Farbgestaltung ähnlich der von „Spezi“ zu vertreiben. Farbliche Gestaltung der Dose sorgt für Rechtsstreit Eine bekannte Münchener Brauerei, die das Cola-Mix-Getränk „Paulaner Spezi“ vertreibt, klagte gegen ein Konkurrenzprodukt mit ähnlicher Farbaufmachung. Konkret ging es um eine sogenannte „Fünf-Farben-Welle“, die als Marke für „Spezi“ geschützt ist. Die Beklagte, ebenfalls eine Brauerei, brachte ihre Cola-Orangen-Limonade mit einer optisch vergleichbaren Farbwelle auf den Markt. Nach Ansicht der Klägerin besteht durch diese Gestaltung die Gefahr einer Verwechslung. Gerade bei Getränken, so argumentierte sie, seien Farben für viele Verbraucher ein zentrales...
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