Rechtsprobleme aus dem Rechtsgebiet Gewerblicher Rechtsschutz beantwortet Rechtsanwalt Dr. Otfried Krumpholz (Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz) aus Karben.
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Jetzt Profil anlegenDas Landgericht München I (Az. 33 O 14937/23 ) hat einer Brauerei verboten, ihre Cola-Mix-Limo in einer Farbgestaltung ähnlich der von „Spezi“ zu vertreiben. Farbliche Gestaltung der Dose sorgt für Rechtsstreit Eine bekannte Münchener Brauerei, die das Cola-Mix-Getränk „Paulaner Spezi“ vertreibt, klagte gegen ein Konkurrenzprodukt mit ähnlicher Farbaufmachung. Konkret ging es um eine sogenannte „Fünf-Farben-Welle“, die als Marke für „Spezi“ geschützt ist. Die Beklagte, ebenfalls eine Brauerei, brachte ihre Cola-Orangen-Limonade mit einer optisch vergleichbaren Farbwelle auf den Markt. Nach Ansicht der Klägerin besteht durch diese Gestaltung die Gefahr einer Verwechslung. Gerade bei Getränken, so argumentierte sie, seien Farben für viele Verbraucher ein zentrales...
weiter lesenDas Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 25. März 2025 eine zentrale Werbeaussage des Sportartikelherstellers Adidas für unzulässig erklärt. Die Formulierung "klimaneutral bis 2050" sei irreführend, da sie Verbraucherinnen und Verbrauchern den Eindruck vermittle, das Ziel werde ausschließlich durch Emissionsvermeidung erreicht. Tatsächlich umfasst die Strategie auch Kompensationsmaßnahmen. Das Urteil ist ein deutlicher Hinweis an Unternehmen, bei Klimaneutral-Werbung größtmögliche Transparenz zu schaffen. Warum das Adidas-Urteil zur Klimaneutral-Werbung ein Weckruf für Werbetreibende ist Die Entscheidung ( Az. 3 HK O 6524/24 ) betrifft nicht nur Adidas. Sie betrifft die gesamte Werbebranche . Nachhaltigkeitsversprechen sind ein sensibler Bereich, in dem rechtliche, kommunikative und ethische...
weiter lesenMit seinem Urteil vom 25. März 2025 hat das Landgericht München eine Grundsatzentscheidung getroffen: Die farbliche Gestaltung eines Cola-Mix-Getränks kann ein geschütztes Kennzeichen im Sinne des Markenrechts darstellen. Konkret erkannte das Gericht die sogenannte „Fünf-Farben-Welle“ der Paulaner Brauerei als Herkunftshinweis an. Dieses Urteil hat Bedeutung über den konkreten Rechtsstreit hinaus und sendet ein klares Signal an Unternehmen, die visuelle Gestaltungselemente zur Markenbildung nutzen. Farbgestaltung und Markenrecht: Mehr als nur Design Im Verfahren „Spezi gegen Brauerlimo“ (Az. 33 O 14937/23 ) untersagte das Landgericht einer konkurrierenden Brauerei die Verwendung einer Farbgestaltung , die der markenrechtlich geschützten Gestaltung der Klägerin ähnelte . Entscheidend dabei war, dass es...
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