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Jetzt Profil anlegenDas Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 24. April 2025 klargestellt, dass Influencer ihre Posts als Werbung kennzeichnen müssen, wenn eine Gegenleistung erfolgt oder der werbliche Charakter nicht erkennbar ist. Eine einfache Markierung des Herstellers reicht nicht aus. Redaktionelle Inhalte ohne Gegenleistung sind ausgenommen. Verstöße können als Wettbewerbsverstoß nach § 5a UWG geahndet werden. Kennzeichnungspflicht für Werbung durch Influencer: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Ausgangspunkt des Verfahrens war die Verfassungsbeschwerde einer Influencerin gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser hatte entschieden, dass Influencer Beiträge, für die sie eine Gegenleistung erhalten oder die einen werblichen Überschuss aufweisen, als Werbung kennzeichnen müssen....
weiter lesenDas Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 22.04.2025 – 11 U 68/23 (Kart) ) hat entschieden, dass bei kartellrechtlichen Klagen eine Gerichtsstandsvereinbarung mit ausländischen Gerichten unwirksam sein kann, wenn sie deutsche Gerichte unzulässig ausschließt. Die internationale Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt wurde bestätigt. VISA-Klauseln untersagten Entgelt für Geldabhebung Die Klägerinnen – 13 Sparkassen – erhoben Klage gegen Betreiber des VISA-Zahlungssystems, darunter eine britische Gesellschaft (Beklagte zu 1) sowie ein US-amerikanisches Unternehmen (Beklagte zu 2), das 2016 alle Anteile an der Beklagten zu 1 erwarb. Die britische Beklagte hatte in ihren Geschäftsbedingungen festgelegt, dass deutsche Banken Karteninhabern anderer Institute keine Gebühren für...
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