Fachanwalt Svetoslav Ivanov, LL.M. mit Anwaltskanzlei in München berät Mandanten und erörtert Fragen im Anwaltsschwerpunkt Gewerblicher Rechtsschutz.
Zum Fachbereich Gewerblicher Rechtsschutz erhalten Sie Rechtsauskunft von Rechtsanwalt Daniel Loschelder (Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz) mit Kanzlei in München.
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Jetzt Profil anlegenAktuelle Rechtsfälle aus dem Schwerpunkt Gewerblicher Rechtsschutz betreut Rechtsanwalt Norman Buse (Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz) aus München.
Juristische Angelegenheiten zum Themengebiet Gewerblicher Rechtsschutz löst Rechtsanwältin Sabine Schenk (Fachanwältin für Gewerblicher Rechtsschutz) aus München.
Rechtsprobleme aus dem Fachgebiet Gewerblicher Rechtsschutz werden betreut von Rechtsanwalt Bernd Gasteiger (Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz) aus der Stadt München.
Fachanwältin Kirsten Hammerstingl mit Rechtsanwaltskanzlei in München bietet anwaltliche Beratung und erörtert Fragen im Anwaltsschwerpunkt Gewerblicher Rechtsschutz.
Rechtsprobleme aus dem Themengebiet Gewerblicher Rechtsschutz werden bearbeitet von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Festl-Wietek (Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz) aus München.
Zum Fachgebiet Gewerblicher Rechtsschutz erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwalt Andreas Haberl (Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz) aus dem Ort München.
Rechtsanwältin Meike Urban mit Kanzlei in München hilft Mandanten gern bei aktuellen Rechtsfragen zum Rechtsbereich Gewerblicher Rechtsschutz.
Zum Fachbereich Gewerblicher Rechtsschutz unterstützt Sie Rechtsanwältin Tanja Hogh Holub (Fachanwältin für Gewerblicher Rechtsschutz) aus dem Ort München.
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Jetzt Profil anlegenDas Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 24. April 2025 klargestellt, dass Influencer ihre Posts als Werbung kennzeichnen müssen, wenn eine Gegenleistung erfolgt oder der werbliche Charakter nicht erkennbar ist. Eine einfache Markierung des Herstellers reicht nicht aus. Redaktionelle Inhalte ohne Gegenleistung sind ausgenommen. Verstöße können als Wettbewerbsverstoß nach § 5a UWG geahndet werden. Kennzeichnungspflicht für Werbung durch Influencer: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Ausgangspunkt des Verfahrens war die Verfassungsbeschwerde einer Influencerin gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser hatte entschieden, dass Influencer Beiträge, für die sie eine Gegenleistung erhalten oder die einen werblichen Überschuss aufweisen, als Werbung kennzeichnen müssen....
weiter lesenDas Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 22.04.2025 – 11 U 68/23 (Kart) ) hat entschieden, dass bei kartellrechtlichen Klagen eine Gerichtsstandsvereinbarung mit ausländischen Gerichten unwirksam sein kann, wenn sie deutsche Gerichte unzulässig ausschließt. Die internationale Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt wurde bestätigt. VISA-Klauseln untersagten Entgelt für Geldabhebung Die Klägerinnen – 13 Sparkassen – erhoben Klage gegen Betreiber des VISA-Zahlungssystems, darunter eine britische Gesellschaft (Beklagte zu 1) sowie ein US-amerikanisches Unternehmen (Beklagte zu 2), das 2016 alle Anteile an der Beklagten zu 1 erwarb. Die britische Beklagte hatte in ihren Geschäftsbedingungen festgelegt, dass deutsche Banken Karteninhabern anderer Institute keine Gebühren für...
weiter lesenMit Urteil vom 8. April 2025 hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass Verbraucher bei einer unzureichenden Widerrufsbelehrung im Fernabsatz keinen Wertersatz leisten müssen. Das Urteil sorgt für Klarheit und hebt hervor, wie entscheidend eine präzise und gesetzeskonforme Information für den Schutz der Verbraucherrechte ist. Kernaussagen des OLG Stuttgart zur Widerrufsbelehrung Ein Verbraucher hatte ein Elektrofahrzeug online gekauft und den Vertrag mehr als ein Jahr später widerrufen. Verlängertes Widerrufsrecht bei Belehrungsfehlern Das OLG stellte fest, dass die Widerrufsbelehrung des Händlers nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Unter anderem fehlten klare Hinweise zum Bestehen und zur Ausübung des Widerrufsrechts sowie zu etwaigen Rücksendekosten . Da die Frist...
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