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Auch im August 2026 erreichen uns weiterhin Anfragen zu markenrechtlichen Abmahnungen der LEO E-Commerce Ltd. wegen der Marke „FELIPA“. Die außergerichtliche Durchsetzung der Ansprüche erfolgt dabei durch die Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte . Betroffen sind insbesondere Anbieter von Bekleidung und vergleichbaren Waren, die die Bezeichnung „FELIPA“ in ihren Onlineangeboten verwenden. Eine Abmahnung kann dabei schnell erhebliche finanzielle Folgen haben, da neben einer Unterlassungserklärung häufig auch Auskunft, Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt werden. Allerdings gilt auch hier: Eine Abmahnung sollte ernst genommen, aber nicht ungeprüft akzeptiert werden. 1. Was ist Gegenstand der FELIPA-Abmahnungen?...
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Ein positives Zitat aus der Praxis klingt in der Werbung oft überzeugender als jede Fachinformation. Gerade bei Tierarzneimitteln kann das aber rechtlich heikel werden, wenn einzelne Erfahrungen wie allgemein zu erwartende Behandlungserfolge erscheinen. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die Arzneimittel gegenüber Tierärzten bewerben. Ein Beschwerdegericht hat klargestellt: Wer solche Bewertungen selbst in seine Werbung einbindet, haftet für ihren Inhalt. Das Wichtigste in Kürze Kundenbewertungen in Werbung : Ein Unternehmen haftet als Täter, wenn es selbst mit fremden Bewertungen oder Zitaten wirbt. Tierarzneimittelwerbung : Unkommentierte Praxisberichte können den Eindruck erwecken, die beschriebenen Erfolge seien allgemein zu erwarten. Fachpublikum schützt nicht automatisch : Auch Tierärzte...
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Abmahnung von Netflix wegen angeblicher Markenrechtsverletzung erhalten – was Betroffene jetzt wissen sollten: Die Kanzlei SKW Schwarz aus Frankfurt am Main mahnt aktuell im Auftrag der Netflix Studios LLC sowie der Netflix Inc. wegen angeblicher Verletzungen von Markenrechten ab. Betroffen sind nach den vorliegenden Informationen insbesondere Angebote auf Verkaufsplattformen wie eBay, bei denen selbst hergestellte Produkte mit Bezug zur bekannten Netflix-Serie „Stranger Things“ angeboten wurden. Konkret geht es um Actionfiguren, die mittels 3D-Druck hergestellt und anschließend zum Verkauf angeboten wurden. Netflix sieht hierin offenbar eine unzulässige Nutzung geschützter Markenrechte. Das Abmahnschreiben datiert vom 14.07.2026. Die gesetzte Frist zur Abgabe einer...
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