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Am 5. September 2024 entschied das Oberlandesgericht Hamburg, dass Passagen aus persönlichen Briefen und Tagebucheinträgen urheberrechtlich geschützt sein können, wenn sie die Voraussetzungen des § 2 UrhG erfüllen. Diese Entscheidung wirft ein neues Licht auf den Umgang mit persönlichen Aufzeichnungen und deren Veröffentlichung in der heutigen digitalen Welt. Urheberrecht und persönliche Schöpfungen bei Briefen und Tagebucheinträgen Die Entscheidung des OLG Hamburg ( AZ 5 U 51/23 ) basiert auf den Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), insbesondere auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, der Sprachwerke als geschützte Werke definiert. Dabei gelten folgende Grundsätze: Persönliche geistige Schöpfung : Der Text muss individuelle Kreativität erkennen lassen. Damit ein Text als persönliche geistige...
weiter lesenEin gravierender Hacker-Angriff auf die IT-Infrastruktur einer Berliner Schule verdeutlicht die Bedeutung von IT-Sicherheit an Schulen. Ein Schüler wurde nach dem Missbrauch von Passwörtern und geschützten Daten trotz bevorstehender Abiturprüfungen verwiesen. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte mit Urteil vom 13. November 2024 ( VG 3 L 610.24 ) die Maßnahme, da die Taten mit "krimineller Energie" begangen wurden. Der Vorfall zeigt, wie dringend Schulen ihre digitalen Infrastrukturen schützen und Schüler für Verantwortung sensibilisieren müssen. Rechtliche Grundlage: Das Berliner Schulgesetz Das Berliner Schulgesetz sieht Ordnungsmaßnahmen wie Verweise vor, wenn sie notwendig scheinen, um die Ordnung und Sicherheit des Schulbetriebs zu sichern. Im vorliegenden Fall sei die Sicherheit der...
weiter lesenDer Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 13. November 2024 (Az.: VIII ZR 15/23 ) entschieden, dass Eigenbedarfskündigungen bei DDR-Altmietverträgen unter dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) möglich sind. Die Entscheidung klärt die Rechtslage für Vermieter und Mieter solcher Altverträge. DDR-Altmietvertrag und Kündigung Im Jahr 1990 schlossen die Beklagten mit einem volkseigenen Betrieb (VEB) in Ost-Berlin einen unbefristeten Mietvertrag für eine Dreizimmerwohnung. Der Vertrag orientierte sich an den Vorschriften des Zivilgesetzbuchs der DDR (ZGB-DDR) und regelte die Beendigung des Mietverhältnisses durch gegenseitige Vereinbarung, Kündigung des Mieters oder gerichtliche Aufhebung. Nach dem Eigentumswechsel erklärte der neue Vermieter 2020 und 2022 die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Während das...
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