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Ellen Marschner-Schwenker
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Sozialrecht
Landessozialgericht: Kein Anspruch auf Schulbegleitung bei Pflegebedarf
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschied in einem Eilverfahren, dass ein achtjähriger Junge keinen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege als Schulbegleitung hat (Az.: L 16 KR 383/24 B ER ).
Antrag auf Schulbegleitung wegen Diätbedarf
Ein achtjähriger Junge leidet an einer angeborenen Störung des Fettstoffwechsels und benötigt eine spezielle Diät, die regelmäßige Mahlzeiten sowie die Gabe von MCT-Öl umfasst. Die Krankenkasse hatte zwei tägliche Einsätze eines Pflegedienstes während der Schulzeit genehmigt, um die Ölgabe zu gewährleisten. Die Eltern des Jungen beantragten darüber hinaus eine außerklinische Intensivpflege in Form einer Schulbegleitung, die sicherstellen sollte, dass der Junge korrekt und ausreichend isst und im Fall von Erbrechen eingreifen könnte.
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Steuerrecht
BFH: Steuerermäßigung bei energetischen Maßnahmen nur nach vollständiger Zahlung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie den Einbau eines neuen Heizkessels, erst nach vollständiger Zahlung gewährt werden kann (Az.: IX R 31/23 ).
Teilzahlung bei Heizungserneuerung führt zu Streit
Das klagende Ehepaar modernisierte 2021 die Heizung ihres Einfamilienhauses durch den Einbau eines neuen Gasbrennwertheizkessels. Die Gesamtkosten beliefen sich auf mehr als 8.000 €, einschließlich der Arbeitsstunden der Monteure und Fachhelfer.
Die Eheleute zahlten monatlich Raten von 200 € und beglichen im Jahr 2021 insgesamt 2.000 €. Dennoch lehnte das Finanzamt ihren Antrag auf Steuerermäßigung für das Jahr 2021 ab, mit der Begründung, dass die Steuerermäßigung erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung gewährt werden könne. ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Landgericht bestätigt Kündigung trotz nachträglicher Mietzahlung
Das Landgericht Frankenthal bestätigt Wohnungskündigung trotz nachträglicher Mietzahlung (Az. 2 S 118/23 ): Die Mieterin muss die Wohnung räumen.
Mieterin begleicht Mietrückstände zu spät
In einem Fall vor dem Landgericht Frankenthal wurde einer Mieterin gekündigt, weil sie mit zwei Monatsmieten in Verzug geraten war. Die Vermieter sprachen die Kündigung sowohl fristlos als auch fristgerecht aus. Die Mieterin beglich die Rückstände erst im laufenden Räumungsverfahren und argumentierte, dass die Kündigung dadurch unwirksam geworden sei. Zuvor hatte das Amtsgericht Grünstadt die Mieterin zur Räumung der Wohnung verurteilt.
Die Mieterin legte Berufung ein und versuchte, die Kündigung durch die Zahlung der Mietschulden zu verhindern.
Mietzahlung macht Kündigung nicht ungültig
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