Am Kleinfeld 23 , 83677 Greiling
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Wer eine Grundstücksfläche mit Kunstrasen auslegt, kann nicht automatisch davon ausgehen, damit die Pflicht zur Begrünung zu erfüllen. Künstliches Grün sieht zwar nach Rasen aus, rechtlich kann es aber eine bauliche Nutzung bleiben. Für Eigentümer von Grundstücken ist das wichtig, weil Behörden nicht nur die Entfernung des Belags verlangen können, sondern auch die Wiederherstellung des Bodens. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat eine solche Beseitigungsanordnung bestätigt. Das Wichtigste in Kürze Kunstrasen ist keine Begrünung im Sinne der nordrhein-westfälischen Bauordnung, weil es an echtem Bewuchs fehlt. Die Behörde durfte die rückstandslose Beseitigung des Kunstrasens samt Fremdmaterialien und Unterboden verlangen. Auch die Anordnung, Bodenverdichtungen zu lockern und einen...
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Wer nach einer gerichtlichen Niederlage das falsche Rechtsmittel wählt, riskiert, dass der gewählte Rechtsbehelf unzulässig ist. Eine Anhörungsrüge hilft nach dieser Entscheidung nicht, wenn eigentlich ein anderes Rechtsmittel vorgesehen war. Für Beteiligte in Verwaltungsverfahren, besonders bei Beschlüssen mit Rechtsmittelbelehrung, ist die Entscheidung deshalb praktisch wichtig. Das Wichtigste in Kürze Eine Anhörungsrüge ist nicht statthaft, wenn gegen die Entscheidung ein anderes Rechtsmittel möglich war. Wer die Frist für das richtige Rechtsmittel versäumt, kann dies nicht durch eine Anhörungsrüge ausgleichen. Das Gericht sah zwar eine Verletzung des rechtlichen Gehörs , weil vor Ablauf einer Stellungnahmefrist entschieden wurde. Diese Gehörsverletzung konnte hier nach Auffassung des...
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Wer auf eine Beförderung wartet, kann nicht allein deshalb eine freie Planstelle gerichtlich sichern lassen, weil noch Stellen vorhanden sind. Entscheidend ist auch, ob eine organisations- und haushaltsrechtliche Vorentscheidung des Dienstherrn besteht, ein öffentliches Amt zu besetzen. Für Soldaten, die eine Beförderung zum Stabsfeldwebel anstreben, ist das besonders wichtig: Eine Organisationsverfügung, nach der vorhandene, bislang nicht besetzte Beförderungsstellen vorerst nicht mehr besetzt werden, kann im Eilverfahren maßgeblich sein. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Beschluss vom 29. Juni 2026 entschieden, dass der Antrag hier scheiterte. Das Wichtigste in Kürze Ein Soldat wollte erreichen, dass eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 9 BBesO für ihn freigehalten wird. Das...
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